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Berufshaftpflichtversicherung für Altenpfleger

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Berufshaftpflicht für Altenpflegerinnen und Altenpfleger: Eine Versicherung, dreifacher Schutz

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Klienten – Ansprüche gegen Sie stellen. Sie werden für Schäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Sind die Forderungen berechtigt und angemessen? Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auch vor Gericht.

Ein starker Partner in einem verantwortungsvollen Beruf

Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Sie wirtschaftlich ruinieren. Während ein angestellter Pfleger über seinen Arbeitgeber versichert ist, haften Sie als Freiberufler mit Ihrem Privatvermögen für Schäden, die bei der Berufsausübung entstanden sind. Sie führen selbst einen Betrieb und haben Angestellte? Als Chef sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, auch ohne eigenes Verschulden.

Die Berufshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz in der Altenpflege zu konzentrieren und wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Aus einem unvorhersehbaren Schaden wird ein fixer Beitrag, den Sie leicht in Ihrer Preiskalkulation berücksichtigen und von der Steuer absetzen können.

Altenpflegerin kümmert sich um eine ältere Frau

Was deckt die Haftpflicht für Altenpfleger ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Aus den Schadenakten der Berufshaftpflicht für Altenpfleger

Eine freiberufliche Altenpflegerin war durch die Krankheit zweier Kolleginnen unter Zeitdruck. Bei einer bettlägerigen Dame musste eine Waschung vorgenommen werden. Eigentlich sind dafür zwei Pflegende nötig, aber wegen der Personalknappheit wollte die Altenpflegerin es allein versuchen. Beim Aufrichten der Patientin rutschte die Pflegerin weg, die Seniorin fiel zu Boden und brach sich das Schlüsselbein. Die Krankenkasse fordert Ersatz der Behandlungskosten, die Geschädigte selbst macht über einen Anwalt einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Forderungen von insgesamt 12.000 Euro (inklusive Anwaltskosten) auf.

Ein selbstständiger Altenpfleger vergaß nach einem Hausbesuch, kühlpflichtige Medikamente wieder in den Kühlschrank zu stellen. Die Medikamente dürfen nach Unterbrechung der Kühlkette nicht mehr verwendet werden. Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten der Neubeschaffung in Höhe von 280 Euro.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Berufshaftpflichtversicherung

Verschaffen Sie sich einen schnellen, unkomplizierten Marktüberblick: Der kostenfreie Online-Rechner von Finanzchecks führt Sie anhand weniger, einfach zu beantwortender Risikofragen zu einer Auswahl der am besten zu Ihnen passenden Berufshaftpflichtversicherungen für Altenpfleger.

Wichtig zu wissen: Die Versicherer unterscheiden zwischen einer rein ambulanten und einer gemischten ambulanten und stationären Tätigkeit als freiberuflicher Altenpfleger. Ihre zusätzlichen Leistungen in einem Pflegeberuf oder in einem ambulanten Pflegedienst lassen sich in den Versicherungsschutz integrieren.

Deckt die Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Abhandenkommen von Sachen Ihrer Klienten? Was passiert, wenn Sie eine Urlaubsvertretung zu Ihren Kunden schicken und dann ein Schaden passiert? Im Leistungsvergleich sehen Sie, ob der Versicherungsschutz alle wichtigen Komponenten enthält. Jeder Tarif wurde von unseren Experten unter die Lupe genommen und mit bis zu fünf Sternen bewertet.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Altenpfleger?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 7,28 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Teure Personenschäden sind zwar selten, aber trotz aller Sorgfalt und Berufserfahrung nie auszuschließen. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist in der Berufshaftpflicht für Altenpfleger eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro. Besonders empfehlenswerte Verträge haben sogar Versicherungssummen ab 5.000.000 Euro.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Haftpflichtfälle drohen nicht nur im beruflichen Umfeld, sondern auch im privaten Bereich. Eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) ist deshalb sehr wichtig. Viele Deckungskonzepte zur Berufshaftpflicht bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig im selben Vertrag zu versichern. Wählen Sie im Online-Rechner die entsprechende Option, und wir zeigen Ihnen passende Angebote.