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Betriebs­haftpflicht für
Maler, Lackierer und Tapezierer

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Betriebshaftpflicht für Maler, Lackierer und Tapezierer: Eine Versicherung, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht

Wenn Ihr Vermögen bedroht ist, hilft eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur mit Geld. Die Haftpflicht ist auch mit Expertenrat für Sie da, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die gegen Sie erhobenen Forderungen.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der Deckungssumme.
  • Gegen unberechtigte Ansprüche verteidigt Sie der Versicherer, notfalls auch auf seine Kosten vor Gericht.

Strenge Gesetze erfordern umfassenden Schutz

Maler, Lackierer und Tapezierer haften unbeschränkt selbst für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Unternehmer sind auch für das Verhalten von Mitarbeitenden verantwortlich. Entsteht Kunden durch Fehler eines Ihrer Angestellten ein Schaden, müssen Sie dafür sogar ohne eigenes Verschulden aufkommen.

Unbegrenzte Haftung bedeutet: Nicht nur die Existenz Ihres Unternehmens steht auf dem Spiel, sondern auch ihre private finanzielle Zukunft und die Ihrer Familie. Denn als Einzelunternehmer oder voll haftender Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG erstrecken sich Ersatzforderungen auch auf Ihr privates Vermögen und das, was Sie in Zukunft verdienen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung unterstützt Sie in der verantwortungsvollen Führung Ihres Unternehmens. Sie konzentrieren sich auf Ihre Kernkompetenzen als Maler, Lackierer und Tapezierer. Haftungsrisiken übernimmt die Versicherung. Statt Rückstellungen für einen unkalkulierbaren Schaden zu bilden, zahlen Sie einen fixen Versicherungsbeitrag. Die Kosten der Versicherung berücksichtigen Sie in Ihrer Preiskalkulation. Zudem wirken die Beiträge als Betriebsausgabe steuermindernd.

Maler sprüht Zimmerwand weiß

Was deckt die Haftpflicht für Maler, Lackierer und Tapezierer ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Um diese Schäden kümmert sich die Betriebshaftpflicht für Maler, Lackierer und Tapezierer

Für Malerarbeiten an der Fassade eines Mehrfamilienhauses wurde ein Gerüst errichtet. Ein Mitarbeiter des Malerbetriebs lief auf dem Gerüst in Höhe des zweiten Stücks und übersah dabei einen Farbeimer. Der Eimer fiel vom Gerüst auf einen parkenden Lieferwagen, durchschlug die Frontscheibe und platzte im Innenraum auf. Reinigung und Reparatur werden laut Kostenvoranschlag ca. 17.000 Euro kosten. Der Betrag wird von der Haftpflichtversicherung des Malerbetriebs übernommen.

Ein Maler verschüttete beim Entsorgen von Lack- und Farbresten flüssige Farbe auf nicht versiegeltem Boden. So konnten Lösungsmittel ins Grundwasser gelangen. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf 87.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Betriebs enthält auch eine Umwelthaftpflichtversicherung. Sie kümmert sich um Prüfung der Ansprüche und Ersatz des Schadens.

Großes Leistungsangebot, eine Betriebshaftpflicht

Viele Malerbetriebe bieten ihren Kunden nicht nur Leistungen im Bereich Anstreichen, Tapezieren und Lackieren. Oft werden diese Arbeiten mit Angeboten anderer Gewerke kombiniert, zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich Trockenbau, Bodenleger oder Raumausstatter.

So, wie Ihre Kunden eine komplette Leistung aus einer Hand erwarten, dürfen Sie auch auf eine Betriebshaftpflicht vertrauen, die das gesamte Leistungsspektrum Ihres Unternehmens abdeckt. Einzige Voraussetzung: Nennen Sie uns bitte alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausüben – egal, was in Ihrer Gewerbeanmeldung steht. So stellen wir sicher, dass Sie ein Angebot zur Firmenhaftpflicht bekommen, das Ihren gesamten Tätigkeitsbereich abdeckt.

Maler streicht die komplette Hauswand an
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung

Sie möchten sich selbst einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen, die eine Betriebshaftpflicht für Maler, Lackierer und Tapezierer bietet? Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks stellen wir Ihnen ein intelligentes, leicht zu bedienendes Tool zur Verfügung.

Die Beantwortung einiger weniger Fragen zu Größe und Angebotsspektrum Ihres Betriebs reicht, um aus der Vielzahl von Versicherungsverträgen auf Sie zugeschnittene Deckungskonzepte herauszufiltern. Selbstverständlich kann der Online-Rechner auch Beiträge für die Versicherung mehrerer Gewerke in einer Police berechnen. Anhand Ihrer Antworten werden Rabattmöglichkeiten automatisch erkannt. Existenzgründer und Start-ups erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %.

Unser Online-Tool ist aber viel mehr als nur ein Tarifrechner. In der Vertragsanalyse lassen sich wichtige Bedingungen direkt vergleichen. Jeder Tarif wird von unseren Experten unter die Lupe genommen und seine Qualität durch Bewertung mit bis zu fünf Sternen gekennzeichnet.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Maler?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 14,10 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt. Finanzchecks empfiehlt deshalb Malern, Lackierern und Tapezierern in der Betriebshaftpflicht eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Diese Summe ist ausreichend für Arbeiten an privaten und kleineren gewerblichen Objekten. Für Aufträge in großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industriebauten, Einkaufscenter, Kultureinrichtungen sowie bei öffentlichen Auftraggebern wählen Sie Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Wer bereit ist, einen Teil des Schadens zu übernehmen, beweist dem Versicherer ein Interesse an sorgfältigem Arbeiten. Zudem spart die Haftpflichtversicherung nicht nur Schadenaufwand, sondern auch Verwaltungskosten, die bei Kleinschäden überproportional ins Gewicht fallen. Überlegen Sie deshalb, ob Sie zum Beispiel 150 oder 250 Euro von jedem Schaden selbst tragen können. Unser Online-Rechner zeigt Rabatte für Selbstbeteiligungen bis zu 1.000 Euro.