Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige
Haben Sie bei Ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit bei anderen – Kunden, Vertragspartnern oder auch unbeteiligten Dritten – einen Schaden verursacht? Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Konsequenzen von Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und reinen Vermögensschäden.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um die Kosten der Berufshaftpflicht sowie das „Kleingedruckte“ umfassend zu vergleichen und einen Vertrag online abzuschließen.
- Zum Leistungsumfang der Berufshaftpflicht gehört die rechtliche Prüfung, um festzustellen, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
- Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer für Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Unberechtigte Forderungen werden auf Kosten von der Versicherung abgewehrt, selbst im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Übersicht zum Inhalt
Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig?
Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen.
Über eine private Haftpflichtversicherung sind Schadensersatzforderungen aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit in aller Regel nicht versichert.
Umfang der Berufshaftpflicht: Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?
- Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Folgeschäden
- „reine“ Vermögensschäden (Vermögensschadenhaftpflicht), z. B. durch Tätigkeiten wie Beratung, Prüfung, Begutachtung oder Planung
- Haftungsübernahme von einfacher bis grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch angestellte Mitarbeiter
- vorsätzliche herbeigeführte Schäden, also Schäden, die absichtlich verursacht wurden
- wissentliche Pflichtverletzung: Abweichen von Gesetz oder Vorschriften
- Geldstrafen oder Vertragsstrafen
- Nichteinhaltung von Fristen, Terminen und Kostenvoranschlägen
- Eigenschäden (zum Teil optional mitversicherbar), z. B. Zerstörung der eigenen Website durch Hacker
Welchen Unterschied gibt es zwischen Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Vermögensschadenhaftpflicht
Bei Kammerberufen wie Rechtsanwälte oder Steuerberater sowie anderen versicherungspflichtigen Tätigkeiten wie Berufsbetreuer oder Hausverwalter ist mit Berufshaftpflichtversicherung eine Vermögensschadenhaftpflicht gemeint. Insbesondere in diesen Berufsgruppen ist die Absicherung von „reinen“ Vermögensschäden von großer Bedeutung. Das berufliche Risiko entsteht in der Regel durch Tätigkeiten wie Beratung, Planung, Prüfung, Vermittlung beispielsweise von Verträgen, Verwaltung von Geldern, Erstellen von Gutachten oder Erteilen von Auskünften.
Betriebshaftpflicht
Optional kann die Betriebshaftpflichtversicherung hinzugewählt werden. Diese deckt Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden ab. Als Folge von Personen- oder Sachschäden entstehende Vermögensschäden sind ebenfalls versichert. Das bedeutet, dass erst eine Person oder Sache beschädigt werden muss, damit auch für finanzielle Folgen wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld Leistungen erbracht werden. Trotz der Bezeichnung „Betriebshaftpflicht“ kann sie nicht nur von Gewerbebetrieben, sondern auch von jedem Freiberufler oder Selbstständigen abgeschlossen werden.
Berufshaftpflicht
Insbesondere bei medizinischen Berufsgruppen wie Ärzten, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker spricht man von einer Berufshaftpflichtversicherung. Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden durch beispielsweise Behandlungs- oder Beratungsfehler.
Unser Online-Rechner schlägt Ihnen – basierend auf Ihrer Tätigkeit und bestimmten Risikofragen – die für Sie passende Haftpflichtart vor.
Online-Rechner startenSchneller Vergleich der Berufshaftpflicht Kosten mit dem Online-Rechner
Entscheidende Faktoren bei der Berechnung sind das Honorar, der Umsatz, sowie die Anzahl der Inhaber und Mitarbeiter.
Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung variieren je nach Selbstständigen oder
Freiberufler
aufgrund der unterschiedlichen Risikoeinschätzung der versicherten Tätigkeit.
Die Beiträge liegen zwischen 5,85 Euro und 235,84 Euro pro Monat, abhängig von
der gewählten Versicherungssumme und bei einem Jahreshonorar bzw. Jahresumsatz von
10.000 Euro. Die Tarife der Versicherungsunternehmen sehen bestimmte Mindestbeiträge pro
Vertrag vor. Geringere Honorare bzw. Umsätze führen deshalb meist nicht zu signifikant
geringeren Kosten.
Für Existenzgründer gibt es bei einigen Versicherern einen attraktiven Nachlass von bis zu 50 % in den ersten ein bis zwei Jahren. Durch eine Vertragslaufzeit von drei Jahren lässt sich zusätzlich eine Ersparnis von 10 % erzielen. Alle Rabatte werden automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.
In nur wenigen Minuten erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsvergleich für Ihre Berufshaftpflicht durch die Nutzung unseres Online-Rechners. Das passende Angebot können Sie bequem direkt online abschließen.
Was sagt der Preis über die Leistungen aus?
„Der Preisunterschied zwischen einer kostengünstigen Berufshaftpflicht und einer teilweise dreifach höheren Prämie bedeutet nicht zwangsläufig, dass damit auch bessere Leistungen einhergehen. Unsere Finanzchecks-Experten haben jeden Tarif einem gründlichen Test unterzogen und in Form einer Sternebewertung im Tarifvergleich dargestellt. Unser Ziel für Sie ist eine günstige Berufshaftpflichtversicherung mit transparenten Bedingungen.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Welche Versicherungssumme wählen?
Die Mindestversicherungssumme ist für versicherungspflichtige Berufe vorgeschrieben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine höhere Deckungssumme zu wählen, um im Ernstfall nicht selbst für Kosten aufkommen zu müssen. Im Allgemeinen sollte die Versicherungssumme entsprechend dem individuellen Risiko angemessen gewählt werden. Für reine Vermögensschäden empfehlen wir eine Mindestsumme von 250.000 Euro, während für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von 3.000.000 Euro ratsam ist.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie von jedem Schaden selbst bezahlen. Je nach Vertragskonzept sind bis zu 2.500 Euro möglich. Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung signalisieren Sie dem Versicherer, dass sie ein Interesse daran haben, Schäden zu vermeiden. Außerdem entlasten Sie ihn von der unwirtschaftlichen Regulierung kleiner Schäden. Das honoriert die Versicherung mit attraktiven Rabatten zwischen 5 und 30%. Bitte beachten Sie: Auch wenn im Tarifvergleich „keine generelle Selbstbeteiligung“ ausgewiesen wird, kann es für bestimmte Schadentypen dennoch eine obligatorische Selbstbeteiligung geben.
Besteht eine Pflicht für den Abschluss einer Berufshaftpflicht?
Kammerberufe und bestimmte Tätigkeiten unterliegen einer Versicherungspflicht. Selbst wenn für bestimmte Berufe keine ausdrückliche Pflicht besteht, ist der Abschluss dennoch notwendig, um beispielsweise eine Zulassung von der Kasse oder einer Behörde zu erhalten, insbesondere für Heilberufe. Häufig verlangen auch Auftraggeber den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, bevor ein Auftrag vergeben wird. Dies trifft oft auf Branchen wie Bau, Handwerk und IT (IT-Haftpflichtversicherung) zu. Ebenso kann ein Vermieter einen Nachweis verlangen, wenn Sie Büro- oder Ladenflächen mieten möchten.
Der Versicherer lehnt die Deckung des Schadens ab!
Mit der kompetenten Beratung von Finanzchecks sollte Ihre Berufshaftpflicht so gestaltet sein, dass sie im Schadenfall hält, was sie verspricht. Um den Vertrag passend für Sie und Ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit zu gestalten, brauchen unsere Experten Ihre Unterstützung.