Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?
Mehrere Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als Freiberufler, Tendenz steigend. Gehören Sie dazu? Damit Sie beruhigt Ihrer Tätigkeit nachgehen können, bietet die Berufshaftpflichtversicherung Schutz vor den finanziellen Konsequenzen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen – zum Beispiel Ihren Kunden, aber auch außenstehenden Dritten – unabsichtlich zufügen.
- Die Berufshaftpflicht prüft für Sie, ob gegen Sie erhobene Schadensersatzforderungen überhaupt berechtigt sind.
- Falls ja, zahlt die Versicherung Schadensersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Sollte der Anspruchsteller unberechtigte oder überhöhte Forderungen stellen, leistet der Versicherer rechtlichen Beistand auf seine Kosten – bis hin zur Verteidigung vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Warum benötigen Freiberufler eine Haftpflichtversicherung?
Freiberufler sind bei ihrer Tätigkeit einer großen Zahl von Haftungsrisiken ausgesetzt. Für schuldhaft verursachte Schäden haften sie unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen und allem, was sie in Zukunft noch verdienen. Gläubiger dürfen auch auf private Ersparnisse zugreifen. Haftungsbeschränkung durch die Rechtsform des Unternehmens, zum Beispiel bei der GmbH, ist bei freiberuflichen Tätigkeiten sehr selten.
Eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler schützt vor existenzbedrohenden Forderungen und macht unwirtschaftliche Rücklagenbildung für solche Fälle überflüssig.
Wichtig für Sie zu wissen: Über eine private Haftpflichtversicherung sind Schadensersatzforderungen aus freiberuflicher Tätigkeit gar nicht oder zumindest nicht ausreichend versichert. Meistens besteht Schutz nur für nebenberufliche Arbeiten mit einem Jahresumsatz bis zum Beispiel 10.000 Euro. Die häufigste Schadensursache bei Freiberuflern sind „reine“ Vermögensschäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Dafür besteht in der Privathaftpflicht in der Regel überhaupt keine Deckung.
Umfang der Berufshaftpflicht für Freiberufler: Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?
- Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Folgeschäden
- „reine“ Vermögensschäden (Vermögensschadenhaftpflicht), z.B. durch Tätigkeiten wie Beratung, Prüfung, Begutachtung oder Planung
- Haftungsübernahme von einfacher bis grober Fahrlässigkeit
- Schäden durch angestellte Mitarbeiter
- vorsätzliche herbeigeführte Schäden, also Schäden, die absichtlich verursacht wurden
- wissentliche Pflichtverletzung: Abweichen von Gesetzen oder Vorschriften
- Geldstrafen oder Vertragsstrafen
- Nichteinhaltung von Fristen, Terminen und Kostenvoranschlägen
- Eigenschäden (zum Teil optional mit versicherbar), z.B. Zerstörung der eigenen Website durch Hacker
Welche Haftpflichtart ist für Freiberufler relevant – Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden sind nur versichert, wenn es sich um Folgeschäden daraus handelt, also zum Beispiel Verdienstausfall eines Verletzten oder Nutzungsausfall bei einer beschädigten Sache.
Diese Einschränkung bedeutet für viele Freiberufler eine gefährliche Lücke im Versicherungsschutz. Denn Fehler bei Beratungen, Gutachten und verwaltenden Tätigkeiten führen häufig zu Vermögensschäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Sie benötigen den erweiterten Umfang der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Für einige Berufe ist diese Versicherung sogar durch Gesetz, Verordnung oder eine berufsständische Regelung verpflichtend. Das betrifft zum Beispiel Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Medizinberufe.
Online-Rechner startenOnline-Rechner: in 5 Minuten zum Tarif-Vergleich
Der Online-Rechner von Finanzchecks ist der schnelle und intelligente Weg zur passenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Wählen Sie einfach Ihre freiberuflichen Tätigkeiten aus, machen Sie einige wenige zusätzliche Angaben zum Umfang Ihrer Arbeiten und zu besonderen Risikoverhältnissen.
In wenigen Minuten erhalten Sie einen umfassenden Vergleich der am besten geeigneten Angebote inklusive einer leicht verständlichen Bewertung der Produktqualität durch unsere Experten.
Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit des Freiberuflers und des Leistungsangebots der Versicherung variieren auch die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Beiträge liegen beispielsweise bei einem Jahreshonorar von 10.000 Euro zwischen 5,85 Euro und 235,84 Euro pro Monat. Entscheiden Sie sich für Ihr persönliches Versicherungspaket mit dem für Sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis und schließen Sie den Vertrag gleich bequem online ab.
Individuelle Versicherungsbedingungen für Freiberufler in der Haftpflichtversicherung
Entsprechend der jeweiligen Tätigkeit sind sehr unterschiedliche Vertragskonzeptionen nötig. Expertenrat ist erforderlich, um eine maßgeschneiderte Deckung ohne unwirtschaftliche Elemente, aber – noch wichtiger – ohne gefährliche Lücken im Versicherungsschutz zu erhalten. Über unseren Online-Rechner erhalten Sie die passende Empfehlung für Ihre jeweilige Berufsgruppe.
Risiken im Zeitalter der Digitalisierung für Freiberufler der IT-Branche
Immer schneller voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung von Computersystemen birgt ganz neue Haftungsrisiken. Beispielsweise können Geheimhaltungspflichten durch Datenlecks viel leichter verletzt werden, als dies früher durch fehlerhafte Entsorgung von Papierabfällen möglich war. Freiberufler der IT-Branche benötigen deshalb ein auf die Online-Welt zugeschnittenes spezielles Deckungskonzept, die IT−Haftpflichtversicherung. Versichert ist zum Beispiel das versehentliche Einschleusen von Viren, Trojanern und anderer Malware in fremde Computersysteme. Empfehlenswerte Angebote beziehen sensible Themen wie Datenschutz und Datensicherheit, Markenrecht, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht in die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler ein.
Schadensfälle, die immer wieder zu Ersatzansprüchen führen
- Beschreiten des falschen Rechtswegs
- Fehler in der Prozessführung
- Fehlerhafte Rechtsauskunft
- Frist- und Terminversäumnisse, zum Beispiel Verjährung, verspätetes Einlegen eines Rechtsmittels oder Stellen eines Vollstreckungsantrags
- mangelhaft erstellte Verträge
- unzutreffende Einschätzung bezüglich des Erfolges eines Rechtsmittels
- Verletzung von Urheber- und sonstigen geschützten Rechten, weil der erstellte Entwurf durch einen Dritten bereits angemeldet wurde und somit geschützt ist
- Beantragung eines falschen Domain-Namens, die eigentlich beabsichtigte Domain muss zusätzlich gekauft werden oder ist nicht mehr verfügbar
- falsche Kostenermittlung
- fehlerhafte Organisationsstraffungsmaßnahmen
- fehlerhafte Standortanalyse
- Fehleinschätzung der Hard- und Softwarepotenziale
- falsch prognostizierte EDV-Aufwendungen
- lückenhafte Marktanalyse
- unnötige Produktionsausweitung
- unzureichende Personalplanung
- Veröffentlichung falscher Veranstaltungstermine in Zeitungen, Zeitschriften oder Werbebroschüren
- Fehler bei der Vermittlung und Buchung von Personen (Moderator, Künstler etc.)
- Fehler bei der Vermittlung und Buchung von Räumen und Sachen (z. B. Konferenzsäle, Hotelzimmer, Equipment)
- Verletzung von Urheberrechten bei der Gestaltung von Werbemitteln
- erkennbare Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften
- Mehraufwand durch Fehler bei der Leitung von Projekten (z. B. verspätetes Einbeziehen von Fachabteilungen)
- fehlerhafte Entwicklung und Pflege von Kundenservern
- irrtümliches Löschen von Daten Dritter
- Weitergabe Viren behafteter Daten
- Fehler bei Rechen- und Schreibarbeiten
- falsch ausgefüllte Formulare
- verspätete bzw. unterlassene Weitergabe von Schreiben und fernmündlichen Mitteilungen
- Fehler bei der Übersetzung, das Werk (Broschüre, Buch etc.) muss neu gedruckt werden