Berufshaftpflicht für Hebammen und Entbindungspfleger: Damit ein kleiner Fehler nicht ein Vermögen kostet
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zur Gruppe der Vermögensversicherungen. Sie schützt nicht einzelne Sachen, sondern Ihr Vermögen insgesamt. Wenn andere – zum Beispiel Patientinnen – Sie für Schäden verantwortlich machen und deswegen Ansprüche gegen Sie stellen, ist die Haftpflichtversicherung nicht nur mit Geld, sondern mit praktischer Hilfe für Sie da.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Gründe für die Forderung und deren Höhe.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- Unberechtigte Ansprüche weist die Versicherung gegenüber dem Anspruchsteller zurück und begründet seine Rechtsauffassung. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Jede Hebamme braucht die Berufshaftpflicht
Für Hebammen besteht eine Versicherungspflicht gegen Haftpflichtrisiken, die sich aus ihrem Beruf ergeben, auch wenn sie nicht unmittelbar an der Geburtshilfe beteiligt sind. Aber auch, wenn es keine Versicherungspflicht gäbe, wäre die Berufshaftpflicht für jede freiberuflich tätige Hebamme die wichtigste Versicherung. Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Sie wirtschaftlich ruinieren. Ist ein neugeborenes Kind lebenslang pflegebedürftig, summieren sich die Kosten für Behandlung, Pflege und Einkommensausfall auf Millionen Euro. Ist im Vorfeld der Geburt ein Fehler passiert, muss der oder die Verantwortliche dafür auch mit dem Privatvermögen aufkommen.
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt diese immensen Haftungsrisiken gegen einen regelmäßigen Beitrag. Sie konzentrieren sich auf Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit für Mutter und Kind, die Versicherung unterstützt Sie, wenn wirklich einmal etwas schiefgeht oder Sie zu Unrecht zur Kasse gebeten werden sollen. Den Versicherungsbeitrag berücksichtigen Sie in Ihrer Kostenkalkulation und setzen ihn als Betriebsausgabe von der Steuer ab.
Was deckt die Haftpflicht für Hebammen ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
- Hausbesuche
- „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
- Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden am eigenen Unternehmen
Aus den Schadenakten der Berufshaftpflicht für Hebammen
Hier finden Hebammen die richtige Berufshaftpflichtversicherung
Unserem kostenfreien Online-Rechner haben wir eine Vielzahl von Angeboten zur Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger hinterlegt. Nach Eingabe einiger weniger Informationen erhalten Sie eine Übersicht der für Sie interessanten Tarife.
Wählen Sie dazu bitte zunächst alle Ihre beruflichen Tätigkeitsfelder aus. Vielleicht sind Sie auch in der Kranken- bzw. Gesundheitspflege tätig? Über den Online-Rechner finden Sie Versicherungsangebote für Hebammen ohne Geburtshilfe. Sie betreuen Schwangere, bereiten sie auf die Geburt vor und begleiten sie nach der Entbindung im Wochenbett. Für Hebammen, die direkt in die Geburtshilfe eingebunden sind und dort den Arzt unterstützen, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung nur von wenigen Spezialversicherern.
Zur Beitragsberechnung braucht der Online-Rechner noch Informationen über Ihren Umsatz aus der freiberuflichen Tätigkeit sowie gegebenenfalls die Zahl von Mitarbeitenden. Die Belohnung für ein paar Minuten Ihrer Zeit ist eine übersichtliche Darstellung von Preisen und Leistungsmerkmalen aller geeigneten Tarife. Unsere Experten für Berufshaftpflichtversicherungen haben jedem Angebot eine Qualitätsbewertung mit bis zu fünf Sternen gegeben. Wer mehr wissen will, findet weitere Informationen mit einem Klick in der Detailansicht.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Hebammen?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 75,38 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Glücklicherweise sind Personenschäden mit schwerwiegenden Folgen selten. Passiert aber trotz aller Sorgfalt etwas, muss das Opfer angemessen entschädigt werden, auch wenn der Schadensersatz Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung sollte eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro versichert werden. Finanzchecks empfiehlt Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind nur unwesentlich teurer und bieten einen viel weitergehenden Schutz.
Familien-Privathaftpflicht einschließen?
Nicht nur als Hebamme, auch im privaten Bereich tragen Sie Verantwortung – für Ihre Familie, als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, als Mieter oder Grundstückseigentümer, beim Ausüben von Sport und Hobbys. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig oder sogar beitragsfrei in die Berufshaftpflicht einzuschließen. Unser Online-Rechner berücksichtigt auf Wunsch diese Option.