Warum müssen sich Ingenieure unbedingt absichern?
Das Tätigkeitsfeld eines Ingenieurs ist umfassend – ebenso vielfältig sind die damit verbundenen Risiken. Ein Fehler bei der Berechnung oder Planung von Ausführungen kann hohe Schäden verursachen. Als Ingenieurin und Ingenieur planen, entwickeln und beraten Sie. Zudem tragen Sie Verantwortung für die konkrete Umsetzung Ihrer Projekte. Eine speziell auf Ihre Tätigkeit angepasste Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, da sie die Kosten im Schadensfall übernimmt.
- Für freiberufliche und selbstständige Ingenieure besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
- Vermögensschäden sind die häufigste Ursache.
- Unberechtigte Ansprüche gegen Sie werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt, auch vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Die richtige Versicherung wählen!
Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst Sach- und „echte“ Vermögensschäden, sowie Personenschäden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung wäre die falsche Wahl, da sie nur Vermögensschäden übernimmt, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.

Was deckt die Berufshaftpflicht für Ingenieure ab und was nicht?
- Planungsfehler
- Entwicklungsfehler
- Fehlberatung
- Fehler bei der Bauüberwachung
- Koordinationsfehler
- Schäden durch Verzögerung des Projekts
- Fehler bei der Risikoeinschätzung des Gutachters
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- vorsätzliche herbeigeführte Schäden – absichtlich verursacht
- wissentliche Pflichtverletzung - das abweichen von Gesetz oder Vorschriften
- Verlust von Equipments oder Zerstörung der Büroeinrichtung durch Einbruch-Diebstahl
- Eigenschaden z.B. Blockierung der IT-Systeme durch einen Cyberangriff
Welche Versicherungssumme muss gewählt werden?
Beachten Sie, dass jede Ingenieurkammer je nach Bundesland eine unterschiedliche Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden, sowie Personenschäden fordern. Als Freiberufler oder Selbstständiger haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Daher empfehlen wir Ihnen, eine höhere Versicherungssumme zu wählen, da dies meist nur geringe Mehrkosten verursacht.

Was passiert bei Spätschäden?
„Häufig sind Fehler in der Planung erst nach vielen Jahren ersichtlich. Die Berufshaftpflicht deckt solche Schäden unter dem Leistungspunkt Nachhaftung ab. Für Ingenieure empfiehlt sich eine Nachhaftungszeit von 10 bis 30 Jahren. Die Versicherung übernimmt die Kosten sogar dann, wenn Sie die selbstständige Tätigkeit in der Zwischenzeit aufgegeben haben.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Schadensfälle aus unseren Akten

Tarif-Vergleich von Experten
Der Versicherungsbeitrag verschiedener Anbieter beginnt für Existenzgründer bei 79,29 Euro pro Monat.
Wesentliche Faktoren für die Berechnung sind die Anzahl der Mitarbeiter, der Jahresumsatz und die gewählte Versicherungssumme. Wir empfehlen, einen Versicherungsschutz oberhalb der gesetzlichen Mindestdeckung zu wählen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Wir kennen Ihr Risiko und Ihren Versicherungsbedarf. Ob Bauingenieur, Maschinenbauingenieur oder Vermessungsingenieur – Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot mit einem Tarifvergleich der relevanten Versicherer.