Programmierer sitzend am Schreibtisch, auf dem Bildschirm Programmiercode - Arbeit und Vermögen schützen mit einer Berufshaftpflichtversicherung in der IT-Branche
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IT-Haftpflichtversicherung

  • Schutz für IT-spezifische Risiken
  • reine Vermögensschäden versichert
  • Vergleich Tarife ab 12,50 € monatlich
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Programmierer sitzend am Schreibtisch, auf dem Bildschirm Programmiercode - Arbeit und Vermögen schützen mit einer Berufshaftpflichtversicherung in der IT-Branche
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IT-Haftpflicht für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen

Die IT-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherungslösung, die Freiberufler oder Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche aus ihrer IT- oder EDV-Tätigkeit schützt. Im Bereich der Informations- und Datenverarbeitung gibt es besondere Risiken. Ersatzansprüche von Dritten, beispielsweise des Auftraggebers, können insbesondere durch Falschberatung, Fehlprogrammierung, Implementierung oder Installation entstehen. Die IT-Berufshaftpflichtversicherung bietet wirksamen Schutz vor den finanziellen Konsequenzen von Schadensersatzansprüchen bei reinen Vermögensschäden sowie nach Personen- und Sachschäden.

  • Zum Leistungsumfang gehört die rechtliche Prüfung, ob die Forderung Dritter grundsätzlich und der Höhe nach berechtigt ist.
  • Berechtigte Ansprüche reguliert der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Forderungen werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt, selbst im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Warum ist eine IT-Haftpflichtversicherung wichtig?

Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen.

In den meisten Fällen verlangen Auftraggeber einen Nachweis über eine IT-Haftpflichtversicherung.

Foto zeigt einen Bildschirm mit einem blauen Regenschirm der vor fallenden Bits & Bytes schützt - Vermögen schützen mit einer IT-Haftpflicht
Schützen Sie Ihr Vermögen mit einer IT-Haftpflichtversicherung

Schnelle Versicherungsbestätigung

“Unser Online-Rechner zeigt die Bearbeitungsdauer der Versicherungsunternehmen live an, also wie viel Zeit vergeht von der Antragstellung bis zum Versand des Versicherungsscheins. Unsere VersicherungsAPP (VAPP) kann noch mehr: Fordern Sie jederzeit Versicherungsbestätigungen für Ihre Auftraggeber oder eine Behörde an.”

- Martin Butters, CEO Finanzchecks

Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?

versichert ist
  • Ansprüche aus Verzug / Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte
  • Datenschutz- und Persönlichkeits­rechtsverletzung
  • DSGVO-Verstöße
  • Datenlöschung einschließlich Folgeschäden
  • Schadensersatz aufgrund von Viren und anderen Schadprogrammen
  • Produkthaftpflicht (für selbst hergestellte Erzeugnisse)
  • Auslandsdeckung (weltweit, USA/Kanada mit Einschränkung)
  • Vergabe von Leistungen an Freiberufler
ausgeschlossen sind
  • Vorsatz – wissentliche Verstöße gegen Gesetze oder vertragliche Vereinbarungen
  • Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nachbesserung oder Minderung
  • Erfolgszusagen (sogenannte Garantieversprechen)
  • Entschädigungen mit Strafcharakter inklusive Regressansprüchen
  • Rückrufkosten für Erzeugnisse (Soft- und Hardwareprodukte)

Was unterscheidet die IT-Haftpflichtversicherungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen?

Für die IT-Branche gibt es unterschiedliche Deckungskonzepte. Einige Versicherer bieten mit der IT-Haftpflicht zunächst nur eine Absicherung von „reinen“ Vermögensschäden. Reine oder echte Vermögensschäden sind solche, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Es besteht aber die Möglichkeit, die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden hinzuzufügen. Andere Anbieter kombinieren die Absicherung reiner Vermögensschäden mit Personen- und Sachschäden in einem einzigen Vertrag. Diese Kombination wird auch IT-Berufshaftpflichtversicherung genannt.

IT-Haftpflicht (reine Vermögensschäden)

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für IT-Freiberufler und Unternehmen besonders wichtig. Reine Vermögensschäden entstehen beispielsweise durch die Lieferung fehlerhafter Software oder durch das Erbringen mangelhafter Leistungen durch einen Softwareentwickler. Auch die versehentliche Verbreitung von Viren oder anderer Schadprogramme durch einen Programmierer kann zu erheblichen Vermögensschäden beim Kunden führen. Die Tätigkeit eines Webdesigners bei der Fernwartung kann ebenfalls hohe finanzielle Ansprüche nach sich ziehen, wenn dabei unabsichtlich Daten Dritter gelöscht oder beschädigt werden.

Was passiert, wenn Fristen oder Termine nicht eingehalten werden? Ein IT-Dienstleister führt Update-Arbeiten an einem Online-Shop durch. Durch eine fehlerhafte Einschätzung von technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen können die Arbeiten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, wodurch der Shop länger offline ist als geplant. Für den Umsatzausfall wird der Auftraggeber Schadensersatz fordern. Viele solcher und ähnlicher unvorhersehbarer Szenarien können existenzbedrohende finanzielle Folgen für IT-Freiberufler oder IT-Unternehmen haben.

Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden)

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden ab. Vermögensschäden sind hier nur versichert, wenn sie als Folge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Das bedeutet, dass zunächst eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt werden muss, damit die Haftpflichtversicherung Leistungen für finanzielle Folgen wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld oder bei Sachschäden Reparaturkosten und Nutzungsausfall erbringt.

Obwohl sie als Betriebshaftpflicht bezeichnet wird, kann diese Versicherung nicht nur von Gewerbebetrieben abgeschlossen werden, sondern von jedem Freiberufler oder Selbstständigen. Besonders empfehlenswert ist sie, wenn IT- oder EDV-Tätigkeiten vor Ort bei Kunden ausgeführt werden. Vor allem bei der Installation oder Wartung von Technik kann es zu einem sogenannten Tätigkeitsschaden kommen. Darüber hinaus sind Risiken durch die Anmietung eines Büros versichert. Wenn ein Kunde dort beispielsweise über ein nachlässig verlegtes Kabel stolpert, kann die Krankenversicherung des Geschädigten den IT-Unternehmer für die entstandenen Kosten in Regress nehmen. Direkte Ansprüche des Geschädigten wegen Verdienstausfall und auf Schmerzensgeld sind ebenfalls möglich und versichert.

Wichtige Vereinbarung im Vertrag

„Achten Sie im Tarifvergleich unseres Online-Rechners besonders auf den Punkt offene Risiko-Deckung. Dadurch entfällt eine genaue Aufzählung Ihrer Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für sämtliche IT-Risiken, sofern sie in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Online-Rechner - IT-Haftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Was kostet eine IT-Haftpflichtversicherung?

Entscheidender Faktor für die Beitragsberechnung ist der Umsatz. Die Beiträge liegen bei einem Jahresumsatz von 25.000 Euro zwischen 12,50 Euro und 88,50 Euro pro Monat, abhängig von der gewählten Versicherungssumme und dem Deckungsumfang des Vertrags. Die Tarife der Versicherungsunternehmen sehen bestimmte Mindestbeiträge pro Vertrag vor. Umsätze unter 25.000 Euro führen deshalb meist nicht zu signifikant geringeren Kosten.

Für Existenzgründer gibt es bei einigen Versicherern einen Nachlass von bis zu 15 % in den ersten ein bis zwei Jahren. Durch eine Vertragslaufzeit von drei Jahren lässt sich zusätzlich eine Ersparnis von 10 % erzielen. Wird im Vertrag eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart, sind bis zu 10 % Nachlass möglich.

Der Online-Rechner von Finanzchecks verarbeitet alle Ihre Eingaben und berücksichtigt die Rabatte automatisch. In wenigen Minuten erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsvergleich, der viel mehr bietet als nur eine Beitragsberechnung. Entscheiden Sie sich für das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis: Unsere Versicherungsexperten haben den Tarif Test durchgeführt und die Ergebnisse mit einer leicht verständlichen Sternebewertung dargestellt.

Aus den Schadenakten der IT-Branche

Nach der Anpassung des Programmiercodes eines bestehenden Online-Shops kam es zu einem gravierenden Fehler. Viele Artikel wurden nicht mehr angezeigt. Der Grund für die Umsatzeinbußen wurde erst nach einem Monat festgestellt. Der Shop-Betreiber verlangt von dem freiberuflichen Programmierer Ersatz des finanziellen Schadens.

Eine IT-Schnittstelle funktionierte aufgrund eines fehlerhaften Updates nicht mehr. Ein Kunde des versicherten Webdesigners musste deshalb vorübergehend zusätzliches Personal beschäftigen, um die Daten manuell zu pflegen. Er fordert Schadensersatz für Mehraufwand und Nutzungsausfall.

Aufgrund einer Überspannung im Serverraum kam es zu einem Brand in den gemieteten Räumlichkeiten eines IT-Unternehmens. Es entstand ein Gebäudeschaden, für den der Feuerversicherer das IT-Unternehmen in Regress nimmt.