Blick in eine Art Callcenter wo IT-Dienstleister und IT-Berater am Schreibtisch vermutlich Beratungen durchführen - Arbeit und Vermögen schützen mit einer Berufshaftpflichtversicherung in der IT-Branche
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Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister und IT-Berater

  • Schutz für IT-spezifische Risiken
  • reine Vermögensschäden versichert
  • Vergleich Tarife ab 12,02 € monatlich
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Blick in eine Art Callcenter wo IT-Dienstleister und IT-Berater am Schreibtisch vermutlich Beratungen durchführen - Arbeit und Vermögen schützen mit einer Berufshaftpflichtversicherung in der IT-Branche
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Berufshaftpflicht für IT-Freiberufler sowie Selbstständige und Unternehmer der IT-Branche

Als selbstständiger IT-Dienstleister tragen Sie eine große Verantwortung für den störungsfreien Einsatz von Hardware und Software. Ihre Kunden verlassen sich auf Sie. Schon eine kleine Nachlässigkeit Ihrerseits oder durch Ihre Angestellten kann hohe Ersatzansprüche zur Folge haben. Setzen Sie deshalb auf die Kompetenz eines starken Partners. Die Berufshaftpflicht für die IT-Branche kombiniert eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der Vermögensschadenhaftpflicht. Nur mit diesem Duo sind IT-Unternehmen auf der sicheren Seite.

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensfolgeschäden.
  • Die IT-Haftpflicht deckt darüber hinaus Vermögensverluste des Geschädigten, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
  • In beiden Modulen prüft der Versicherer die Ansprüche, zahlt im Rahmen der Versicherungssumme für berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen auf seine Kosten ab.

Warum ist eine IT-Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister und IT-Berater wichtig?

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen, in denen hohe Vermögensschäden drohen, ist eine Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber kein verantwortungsbewusster Unternehmer wird auf diesen wichtigen Schutz verzichten. Dafür gibt es gute Gründe:

  • Sie haften bereits für leichte Fahrlässigkeit, für Fehler von Mitarbeitenden gegenüber Kunden sogar ohne jedes Verschulden.
  • Die Haftung ist summenmäßig nicht limitiert. Ohne eine Haftungsbegrenzung aus der Rechtsform Ihres Unternehmens (zum Beispiel bei einer GmbH) wird auch Ihr Privatvermögen für den Schadensersatz herangezogen.

Die Anforderungen an IT-Unternehmen sind hoch und steigen stetig. Datenschutz und Datensicherheit spielen in vernetzten Systemen, in einer Cloud oder bei Einsatz externer Server eine immer größere Rolle. Es gilt, die Netzwerke Ihrer Kunden zu schützen und den Wettlauf mit Cyberkriminellen zu gewinnen. Durch den rasanten technologischen Fortschritt sind immer wieder neue Bereiche abzusichern. Verzichten Sie deshalb nicht auf Versicherungsschutz gegen ein existenzbedrohendes Risiko. Verschaffen Sie sich mit der IT-Haftpflicht zugleich einen Wettbewerbsvorteil: Immer mehr Auftraggeber verlangen vor Vertragsabschluss den Nachweis einer umfassenden Haftpflichtversicherung, damit eventuelle Ersatzforderungen nicht ins Leere gehen.

Foto zeigt einen aufgeklappten Laptop auf dem Html-Programmiercode zu sehen ist - eine IT-Haftpflicht ist sehr wichtig
Warum eine IT-Haftpflichtversicherung so wichtig ist.

Schnelle Versicherungsbestätigung

“Unser Online-Rechner zeigt die Bearbeitungsdauer der Versicherungsunternehmen live an, also wie viel Zeit vergeht von der Antragstellung bis zum Versand des Versicherungsscheins. Unsere VersicherungsAPP (VAPP) kann noch mehr: Fordern Sie jederzeit Versicherungsbestätigungen für Ihre Auftraggeber oder eine Behörde an.”

- Martin Butters, CEO Finanzchecks

Welche Haftpflichtversicherung ist für IT-Dienstleister und IT-Berater zu empfehlen?

Das hängt davon ab, wie Ihre Tätigkeit im IT-Bereich genau aussieht.

Das Modul Vermögensschadenhaftpflicht sollte unbedingt dabei sein, denn die dort gedeckten reinen Vermögensschäden sind das Hauptrisiko in allen IT-Berufen.

Die Betriebshaftpflicht ist für diejenigen interessant, die bei ihren Kunden vor Ort tätig sind und dort zum Beispiel Installations- und Wartungsarbeiten ausführen. Aber auch bei gemieteten Büroräumen oder eigenen Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr sind Personen- oder Sachschäden denkbar. Nur in den seltenen Fällen, in denen IT-Tätigkeiten ausschließlich aus dem Homeoffice und ohne Kundenkontakt ausgeführt werden, ist dieser Baustein entbehrlich.

Wir beraten Sie gern zur genauen Ausgestaltung einer maßgeschneiderten Berufshaftpflichtversicherung und empfehlen Ihnen anhand einer Tätigkeitsbeschreibung und Informationen zum Umfang Ihrer Aufträge eine sinnvolle Versicherungssumme.

3 Situationen zur Veranschaulichung

IT-Haftpflicht
(Vermögensschaden)
VSH

Betriebshaftpflicht
(Personen- & Sachschaden)
BHV

Sie bieten Ihre IT-Dienstleistung aus dem Home-Office an und führen keine Installations- oder Wartungsarbeiten beim Kunden vor Ort aus?

IT-Haftpflicht: wichtig
  • wichtig
Betriebshaftpflicht: unwichtig
  • unwichtig

Sie bieten Ihre IT-Beratung aus dem Home-Office und beim Kunden vor Ort an, z.B. Einführung, Wartung & Weiterentwicklung von IT-Systemen?

IT-Haftpflicht: wichtig
  • wichtig
Betriebshaftpflicht: optional
  • optional

Sie haben ein Büro angemietet und starten mit Ihrem IT-Unternehmen durch?

IT-Haftpflicht: wichtig
  • wichtig
Betriebshaftpflicht: wichtig
  • wichtig

Persönlicher Kontakt

Genügt ein Standardvertrag, brauchen Sie einen Premium-Schutz? Unsere Experten-Bewertung der Tarife im Online-Rechner gibt Ihnen einen ersten Eindruck über den Versicherungsumfang. Die Fachberater von Finanzchecks informieren Sie gern telefonisch oder per Chat umfassend.

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Online-Rechner - IT-Haftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Schneller Vergleich der Haftpflicht für IT-Dienstleister und IT-Berater

Die Beiträge für IT-Dienstleister, IT-Berater, Softwareentwickler und vergleichbarer Berufsbilder liegen bei einem Jahresumsatz von 25.000 Euro zwischen 12,02 Euro und 88,53 Euro pro Monat. Der Beitrag ist insbesondere abhängig von der gewählten Versicherungssumme und dem Deckungsumfang des Vertrags.

Mit unserem Online-Rechner gelangen Sie schnell ans Ziel. Einige wenige Informationen reichen, und das intelligente Tool liefert nicht nur eine Beitragsberechnung inklusive möglicher Rabatte, sondern einen umfassenden Versicherungsvergleich. Unsere Experten haben die Leistungsfähigkeit aller Angebote geprüft und ihre Bewertung mit Sternen transparent gemacht. Mit diesen Informationen treffen Sie eine fundierte Entscheidung für das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis.

Aus den Schadenakten der IT-Branche

Ein IT-Unternehmen ist mit der Sicherung der IT-Systeme eines Kunden beauftragt. Eine fehlerhafte Aktualisierung der Sicherheitseinstellungen führte zu einem erfolgreichen Cyber-Angriff. Der Auftraggeber verlangt wegen Schlecht- oder Nichterfüllung des Dienstleistungsvertrags von dem IT-Unternehmen Ersatz für den während der Ausfallzeit entgangenen Gewinn sowie für die Wiederherstellungskosten von Programmen und Daten. Versicherungsschutz besteht über die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie prüft die Ansprüche und zahlt für berechtigte Forderungen.

Ein mittelständisches Unternehmen beauftragte einen IT-Unternehmensberater mit der Erneuerung der EDV. Der IT-Berater analysierte den Bedarf und empfahl ein bestimmtes System. Erst nach Kauf und Einführung stellte sich heraus, dass die Kapazitäten für die Größe des Unternehmens nicht ausreichen. Eine Erweiterung war nicht möglich, das System musste entfernt werden. Eine neue Software wurde erworben und implementiert. Die zusätzlichen Kosten der Umstellung verlangt das Unternehmen vom IT-Berater zurück – ein Vermögensschaden, um den sich die IT-Haftpflicht kümmert.

Ein Mitarbeiter eines IT-Unternehmens führte vor Ort beim Kunden Updates mehrerer Laptops durch. Als er einen Laptop vom Tisch nehmen wollte, übersah er, dass dieser noch mit einem Monitor verbunden war. Durch das Ziehen am Kabel fiel der Monitor um, das Display wurde irreparabel beschädigt. Der IT-Unternehmer haftet für diese Nachlässigkeit seines Mitarbeiters auch ohne eigenes Verschulden. Die in der IT-Haftpflicht enthaltene Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Sachschaden und zahlt für den Monitor.