Berufshaftpflicht­versicherung für Webdesigner

  • Unbegrenzte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
  • Sorgt für kalkulierbare Kosten
  • Ersatz für berechtigte Forderungen
  • Tarife ab 13,85 € mtl.

Umfassender Schutz mit einer Haftpflicht für Webdesigner

Eine falsch programmierte Website oder die Verletzung von Bildrechten – bei der Tätigkeit eines Webdesigners kann es trotz sorgfältiger Arbeit zu Fehlern kommen. Ein guter Versicherungsschutz ist daher unumgänglich, denn: Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft haften je nach Rechtsform für Ersatzansprüche Dritter mit ihrem Privatvermögen und dem, was sie in Zukunft verdienen. Bereits eine kleine Nachlässigkeit kann große finanzielle Folgen haben. Eine Haftpflicht schützt Webdesigner und wandelt existenzbedrohende Risiken in kalkulierbare Kosten um.


Deshalb brauchen Webdesigner eine Haftpflicht

Auch wenn haftungs­beschränkende Klauseln in den Verträgen abgemacht wurden, haben diese vor Gericht oft keinen Bestand. Deshalb ist es gut, wenn Sie für diese Fälle eine Berufshaftpflicht­versicherung abschließen. Haftungsrisiken für Webdesigner können unerwartet auftauchen und unterschiedlich ausfallen. Darunter sind zum Beispiel:

  • Markenrechts­verletzung beispielsweise durch Kampagnen bei Google AdWords
  • Urheberrechts­verletzung bei geschützten Bildern, Videos, Musik und Texten
  • Versehentliches Löschen von Daten auf dem Server des Kunden
Leistungen der Haftpflichtversicherung für Webdesigner (auch Freiberuflich) bzw. Grafikdesigner

Wichtige Bausteine des Versicherungs­schutzes auf einen Blick

Eine Haftpflicht für Webdesigner ist die IT-Haftpflicht, die besonders für diese Berufsgruppe passende Versicherungsbausteine bietet. Darunter fällt die Vermögensschaden­haftpflicht- und Betriebshaft­pflichtversicherung.

1. Die Vermögensschadenhaftpflicht

Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen. Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat.

Das versichert die Vermögensschaden­haftpflicht für Webdesigner:

  • Leichte und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden resultierend aus Programmierfehlern
  • Schäden durch Projektverzug, -ausfall oder – abbruch
  • Schutz bei Schadenersatz­forderungen Ihrer Kunden
  • Versicherungsschutz auch bei internationalen Kunden
  • Hilfestellung bei unberechtigten Ansprüchen im Versicherungsschutz
  • Absicherung bei Verletzung geistiger Eigentumsrechte (z.B. Bildrechtsverletzung)
  • Patentrechts­verletzungen sowie Bußgelder wegen Datenschutz­verstößen mitversichert
  • Bestimmte Vertragsstrafen und Bußgelder mitversichert
  • Verzugsschäden und Umsatzausfälle Ihrer Kunden versichert
UX-Designer designed geschützt durch seine günstige Haftpflichtversicherung für Webdesigner und Grafikdesigner am PC

2. Die Betriebshaftpflichtversicherung

Sie kümmert sich um Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögens­folgeschäden. Diese Absicherung des sogenannten Betriebsstätten­risikos durch eine Büro- bzw. Betriebshaftpflicht­versicherung ist dringend zu empfehlen. Darunter fallen typische Schäden, die in Ladenlokalen oder Werkstätten passieren. Zwar sind diese bei IT-Berufen nicht die Regel, können aber durchaus vorkommen.


Das leistet die Haftpflicht für Webdesigner

Die Leistungen der Haftpflicht­versicherung beschränken sich nicht nur auf den Schutz des Vermögens durch Geldersatz bei berechtigten Forderungen. Ebenso wichtig ist die Prüfung jeder Forderung durch erfahrene Juristen – Laien wären in der komplizierten Materie des Internet-, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechts überfordert. Deshalb hat die Haftpflicht­versicherung für Webdesigner eine dreifache Schutzfunktion:

  • Prüfung der gestellten Ansprüche nach ihrer Berechtigung
  • Freistellung des Versicherten von berechtigten Ansprüchen durch Zahlung an den Geschädigten
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls vor Gericht

Weitere Leistungen

  • Honorarausfall wegen berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers: Kommt der Versicherungs­nehmer seinen versprochenen Dienstleistungen nicht nach, kann der Auftraggeber neben Verbesserungs­wünschen auch den Auftrag zurückziehen. Der Dienstleister muss dann die Aufwendungen des Projekts selbst tragen, da die Zahlung ausfällt. Diese Kosten übernimmt dann die Versicherung.
  • Weltweite Deckung auch für Mitarbeiter: Das Internet kennt keine Grenzen. Deshalb begleitet Sie Ihre Berufshaftpflicht weltweit. Sie arbeiten nicht allein? Nicht nur Sie als Inhaber genießen in der Haftpflicht­versicherung Versicherungs­schutz. Auch Ansprüche, die aus Fehlern von Angestellten, Volontären, Praktikanten und Werksstudenten resultieren, sind versichert. Gleiches gilt für Freelancer oder Mitarbeitende von Zeitarbeitsfirmen, wenn sie in Ihren Betrieb eingegliedert sind und dort in Ihrem Namen und Auftrag handeln.

Offene Berufsdeckung: Der richtige Versicherungsschutz für Webdesigner

Das Berufsbild des Webdesigners ist vielfältig. Eine Abgrenzung zu verwandten IT-Berufen wie App-Programmierer, EDV-Berater, Netzwerkbetreuer und System­administrator ist in der Praxis kaum möglich, weil die verschiedenen Aufgaben ineinandergreifen. Eine Haftpflichtversicherung mit sogenannter offener Berufsdeckung ist hier die richtige Lösung. Versicherungsverträge mit diesem Merkmal verzichten sowohl im Versicherungsschein als auch in den Versicherungs­bedingungen auf eine abschließende Aufzählung der versicherten Tätigkeiten. Dadurch haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie für einen Kunden einmal etwas mehr leisten als reines Webdesign. Der Online-Tarifrechner informiert Sie, welche Versicherer die offene Berufsdeckung anbieten.

Für wenig Geld eine hohe Absicherung: Die Kosten

Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung Kosten

Nach dem Gesetz ist die Haftung unbegrenzt. Auch wenn Millionenschäden im IT-Bereich eher selten sind, kommen sie doch vor. Denken Sie beispielsweise an den Umsatzausfall eines Großunternehmens, wenn Websites über mehrere Tage nicht erreichbar sind. Wichtig ist deshalb die Wahl einer ausreichend hohen Versicherungssumme. Die Preisunterschiede bei Versicherungen sind nicht groß, eben weil extreme Schäden zum Glück selten sind. Eine Versicherungspflicht mit einer Mindestdeckungssumme besteht nicht. Dennoch sollten Webdesigner Vermögensschäden mindestens mit einer Deckungssumme von 250.000 Euro absichern.

Was die Berufshaftpflicht­versicherung für Webdesigner exakt kostet, hängt von vielen Faktoren ab:

  • Der geschätzten Umsatzsumme, die später nachgewiesen werden muss
  • Die ausgewählte Versicherungssumme
  • Von Zusatzbausteinen wie Betriebshaftpflicht oder Bürohaftpflicht
  • Von der Vertragslaufzeit: Für eine mehrjährige Vertragslaufzeit gibt es bis zu 10 % Rabatt
  • Bei Existenzgründern gibt es bis zu 15 % Rabatt

Da die Deckungskonzepte der Versicherer unterschiedlich weit gefasst sind, ist ein reiner Preisvergleich aber zu kurz gesprungen. Unser Online-Rechner zeigt Ihnen, was Sie für Ihr Geld erhalten.


Schadenbeispiele aus der Praxis

Schäden, die unter die
Vermögensschaden-Haftpflicht fallen

Wegen eines Schreibfehlers beantragt der Webdesigner eine falsche Domain für seinen Kunden. Der ursprünglich vorgesehene Name ist mittlerweile vergeben und muss teuer gekauft werden.

Der Kunde eines Webdesigners erhält eine Abmahnung, weil auf der Website urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet wurde. Der Kunde reicht Schadensersatz­forderungen und Abmahngebühren an den Webdesigner weiter. Die Haftpflichtversicherung prüft auch hier zunächst, ob der Webdesigner für die Urheberrechts­verletzung haftet. Je nach Ergebnis der Prüfung zahlt sie die geforderten Summen oder weist die Ansprüche zurück.

Schäden, die zum
Betriebsstättenrisiko gehören

Die Lüftung eines Computers war durch Papierakten blockiert. Das Gerät überhitzte und löste einen Brand in den gemieteten Büroräumen aus. Die Haftpflicht­versicherung setzt sich mit den Ansprüchen des Vermieters bzw. der Gebäude­versicherung auseinander.

Ein Interessent kommt zum Beratungsgespräch in das Büro des Webdesigners. Ein unsachgemäß verlegtes Kabel wird zur Stolperfalle, der Besucher verletzt sich. Er fordert Verdienstausfall und Schmerzensgeld, die Krankenkasse stellt Regressforderungen.


Sinnvolle Ergänzungen der Haftpflicht für Webdesigner

Neben der Haftpflichtversicherung sind außerdem folgende Versicherung interessant:

  • Eine Rechtsschutz­versicherung: Diese übernimmt die Kosten für die aktive Rechtsverfolgung, zum Beispiel, wenn Sie sich mit einem Kunden um die Bezahlung der Rechnung streiten, Ärger mit dem Kauf eines neuen Computers haben oder gegen Ihren Steuerbescheid vorgehen möchten.
  • Eine Inhaltsversicherung: Diese schützt die technische und kaufmännische Betriebs­einrichtung gegen wesentliche Gefahren wie Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und auf Wunsch auch weitere Naturgefahren. Elektronikanlagen (IT, aber auch Kommunikationsgeräte) können im Rahmen der technischen Versicherungen gegen weitere Risiken versichert werden.
  • Eine Cyberversicherung: Diese deckt Vermögensschäden durch eine Informationssicherheitsverletzung, also eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit Ihrer beruflich genutzten Daten oder Systeme. Sie können Ihre Haftpflicht­versicherung um eine Cyberdeckung ergänzen – den Preis dafür nennt Ihnen unser Online-Rechner.