Eine lächelnde Frau mit lockigen Haaren sitzt in einem Büro einer Werbeagentur vor einem Computer, umgeben von Arbeitsmaterialien und Fotos.
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Media-Haftpflicht­versicherung für Freiberufler und Werbe­agenturen

  • Persönliche Haftung begrenzen
  • Echte Vermögensschäden versichern
  • Tarife ab 12,39 € monatlich
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Eine lächelnde Frau mit lockigen Haaren sitzt in einem Büro einer Werbeagentur vor einem Computer, umgeben von Arbeitsmaterialien und Fotos.
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Berufshaftpflichtversicherung für die Media-Branche

Zeit ist Geld – das gilt in der schnelllebigen Welt moderner Medien ganz besonders. Das Vertrauen der Kunden ist wichtig und darf auch bei Zeit- und Kostendruck nicht enttäuscht werden. Passieren Fehler, muss der Unternehmer für die Folgen geradestehen. Damit Schadensersatzforderungen nicht zum finanziellen Desaster werden, ist die Berufshaftpflicht­versicherung eine der wichtigsten Absicherungen für Freiberufler und Unternehmer in der Medienbranche. Sie schafft finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Kunden mit einer dreifachen Leistung:

  • Müssen Sie überhaupt haften, sind die Ansprüche möglicherweise überzogen? Experten der Media-Haftpflicht prüfen, ob gegen Sie gerichtete Forderungen nach Grund und Höhe berechtigt sind.
  • Für berechtigte Forderungen zahlt die Versicherung an den Geschädigten bis zur Versicherungssumme.
  • Unbegründete oder überhöhte Forderungen weist der Versicherer in Ihrem Namen zurück und verteidigt Sie notfalls auf seine Kosten vor Gericht.

Welche Haftpflichtversicherung ist die richtige?

In Ihrem Medienberuf sind Sie kreativ tätig. Hierbei sind umfangreiche Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechte zu beachten. Sie beraten, prüfen, planen und organisieren für Ihre Kunden. Unterläuft Ihnen ein Fehler, entstehen in der Regel sogenannte „echte“ Vermögensschäden. Das sind Vermögensverluste des Geschädigten, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Beispielsweise kann das Einstampfen einer Werbekampagne wegen wettbewerbswidriger Aussagen den Kunden viele tausend Euro kosten, für die Sie gegebenenfalls aufkommen müssen – nach dem Gesetz sogar in unbegrenzter Höhe. Die Vermögensschadenhaftpflicht, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, ist deshalb die wichtigste Komponente Ihrer Media-Haftpflichtversicherung. Nur über diesen Vertrag sind „echte“ Vermögensschäden versichert.

Die Betriebshaftpflicht kann zusätzlich ausgewählt werden. Sie ist für fast alle selbstständigen Medienschaffenden empfehlenswert, denn auch Personen- oder Sachschäden sind in der Medienbranche nicht ausgeschlossen. Denken Sie beispielsweise an verschütteten Kaffee während einer Besprechung beim Kunden, Stolperfallen in Ihren eigenen Räumlichkeiten, die einem Besucher zum Verhängnis werden, oder Sachschäden in einem gemieteten Büro. Auch für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensfolgeschäden (zum Beispiel Behandlungskosten, Einkommensausfall, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall) haften Sie unbegrenzt. Gedeckt sind solche Schäden innerhalb der Media-Haftpflicht über die optionale Komponente Betriebshaftpflichtversicherung.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Media-Berufe ab und was nicht?

versichert ist
  • Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit
  • Schäden durch Verzögerung der Leistung
  • Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler
  • Veröffentlichungen (z. B. auf Blogs, in sozialen Medien oder auf Webseiten)
  • Verletzung von Rechten zum Schutz vor Diskriminierung
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen wie z. B. DSGVO
  • Verletzung von Wettbewerbsrecht, insbesondere unlautere Werbung
  • Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Lizenz-, Domain- und Markenrechten
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Internet-Risiken, etwa die unbeabsichtigte Übertragung von Viren, Trojanern und anderer Schadsoftware auf den Kunden
  • Passive Rechtsschutzfunktion, also Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen mit Hilfe und auf Kosten des Versicherers
ausgeschlossen sind
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln
  • Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
  • Geldstrafen, Bußen, Entschädigungen mit Strafcharakter

Tarif-Empfehlung: „offene Deckung“ wählen!

„Unternehmer in der Werbebranche sollten im Tarifvergleich auf die Bedingung ‚offene Deckung‘ achten. Dadurch sind alle ausgeführten Tätigkeiten in der Media-Branche versichert, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das vermeidet gefährliche Deckungslücken, falls später weitere Aufgabengebiete hinzukommen. Über den Online-Rechner sind sogar Tarife zu finden, welche weitere Risiken von IT-Dienstleistern oder Unternehmensberatern einschließen.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Aus den Schadenakten der Medien- und Werbebranche

Eine Werbeagentur war beauftragt, für einen Kunden eine Imagebroschüre zu erstellen. Bei den wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens hatte sich ein Übertragungsfehler eingeschlichen – der Umsatz wurde deutlich zu hoch angegeben. Beim Korrekturlesen fiel der Fehler nicht auf, sodass die Broschüre mit der falschen Zahl in Druck ging. 220.000 Exemplare mussten vernichtet werden. Die Kosten für die Neuauflage belaufen sich auf 450.000 Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung der Werbeagentur prüft den Ersatzanspruch und zahlt für die berechtigte Forderung.

Eine Marketingagentur entwickelte im Rahmen einer Kampagne für einen Kunden eine Werbeanzeige, die in verschiedenen Printmedien veröffentlicht wurde. Aufgrund eines Missverständnisses wurde für die Anzeige ein urheberrechtlich geschütztes Bild verwendet, ohne dafür eine Lizenz zu erwerben. Der Fotograf, Inhaber der Bildrechte, verlangt als Schadensersatz ein erhöhtes Honorar von 350.000 Euro – ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht, die die Ansprüche prüft und bezahlt.

Mitarbeitende im gemieteten Büro eines Media-Unternehmens vergaßen am Ende des Arbeitstags, die Kaffeemaschine auszuschalten. In der Nacht kam es deswegen zu einem Brand, der nicht nur die Büroeinrichtung betraf, sondern auch einen Gebäudeschaden verursachte. Der Feuerversicherer des Gebäudeeigentümers macht Regressansprüche gegen den Mieter geltend. Die Betriebshaftpflicht kümmert sich darum, denn die Angestellten zählen zum Kreis der mitversicherten Personen. Den Eigenschaden des Media-Unternehmens an der Büroausstattung übernimmt übrigens die Sach-Inhaltsversicherung, die die Haftpflichtversicherung sinnvoll ergänzt.
Online-Rechner - IT-Haftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner Kosten berechnen – Tarife vergleichen – online abschließen

Der smarte Weg zur optimal angepassten Media-Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Werbeagenturen führt über den Online-Rechner von Finanzchecks. Das intelligente Tool kann viel mehr als nur einen Beitrag berechnen. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um einige Basisinformationen einzugeben, und Sie bekommen einen kompletten Versicherungsvergleich, in den unser Expertenwissen eingeflossen ist. Die Leistungsstärke jedes angebotenen Versicherungsprodukts hat Finanzchecks geprüft und transparent mit bis zu fünf Sternen bewertet. Vergleichen Sie Versicherungsumfang und Beitrag, finden Sie Ihren persönlichen Favoriten!

Neben dem Umfang der Versicherung spielen auch die genaue Tätigkeit des Medienunternehmers und sein Jahresumsatz eine wichtige Rolle für die Beitragskalkulation. Eine neu gegründete Werbeagentur mit 25.000 Euro Umsatz zahlt beispielsweise zwischen 12,39 Euro und 79,25 Euro monatlich, je nachdem, ob eine Basisabsicherung oder ein Premiumprodukt gewünscht ist. Neben dem Rabatt für Start-ups gibt es weitere Nachlässe für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren sowie für das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung im Schadenfall. Anhand Ihrer Wünsche und Informationen berücksichtigt der Finanzchecks Online-Rechner solche Vergünstigungen automatisch.

Sind Sie unsicher wegen der zu versichernden Tätigkeit? Der Online-Rechner erlaubt die Kombination mehrerer Arbeitsfelder in einem Vertrag, zum Beispiel den Bereich Grafikdesign. Unsere Fachleute helfen bei der Auswahl gern telefonisch oder im Chat. Übernehmen Sie neben den Bereichen Marketing und Werbung auch die Rolle eines Bloggers und Influencers? Für Selfpublisher gibt es mittlerweile spezialisierte Versicherungslösungen. Für reine Webdesigner ist die IT-Haftpflichtversicherung die optimale Lösung.

Welche Versicherungssumme wählen?

Grundsätzlich haften Freiberufler und Unternehmen gegenüber Dritten unbegrenzt für schuldhaft verursachte Schäden, auch mit dem Privatvermögen. Selbst wenn die Haftung durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt ist – zum Beispiel bei der GmbH –, droht bei hohen Ersatzansprüchen die Insolvenz. Die Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht sollte daher mindestens 250.000 Euro betragen. Bei großen Auftraggebern mit hohen Umsätzen drohen immense Ausfallschäden. Sind Sie in diesem Kundensegment tätig, sollte die Absicherung entsprechend höher ausfallen.

Versicherungsschutz weltweit!?

Die Absicherung der Media-Haftpflichtversicherung gilt zumeist weltweit. Achten Sie jedoch bei internationaler Ausrichtung Ihrer Tätigkeit darauf, ob für USA und Kanada Einschränkungen gelten. Das dortige Haftungsrecht unterscheidet sich stark von europäischen Verhältnissen. Schadensersatz mit Strafcharakter bedeutet für die Versicherung ein zusätzliches Risiko, das je nach Deckungsumfang der Media-Haftpflicht für Ihre Werbeagentur besonders versichert werden muss.

Knapp einhundert verschiedene Media-Tätigkeiten im Vergleichsrechner

  • Grafik-Agentur
  • Grafikdesign
  • Kommunikationsagentur
  • Kommunikationsberater
  • Medienagentur
  • Public-Relations-Agentur (PR-Agentur)
  • Social Media Agentur
  • Webdesigner
  • Werbe- und Imagefilmproduktion
  • Werbeagentur / Full Service Agentur
  • Werbeberater
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