Berufshaftpflicht­versicherung oder Diensthaftpflicht für den öffentlichen Dienst

  • Personen- und Sachschäden
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Diensthaftpflicht für Beamte
  • ab 40,78 € pro Jahr

Berufshaftpflicht­versicherung oder Diensthaft­pflicht: Welche Versicherung ist für den öffentlichen Dienst notwendig?

Sind Sie Polizist und täglich im Einsatz? Oder Lehrer an einer öffentlichen Schule? Als Beamter haben Sie oft große Verantwortung – ein Fehler bedeutet häufig finanzielle Folgen. Müssen Sie schnelle und wichtige Entscheidungen treffen, können Schäden entstehen, für die Sie gegenüber dem Dienstherrn, Ihren Kollegen oder den Bürgern haften. In einigen Fällen reicht hierbei die Versicherung über den Arbeitgeber nicht aus. Eine zusätzliche Diensthaftpflicht- bzw. Amtshaftpflicht­versicherung für Angestellte im Öffentlichen Dienst sichert Sie ab und übernimmt im Schadensfall die Kosten.


Diensthaftpflicht vs. Berufshaftpflicht: Gibt es einen Unterschied?

Die Begriffe Diensthaft­pflicht und Berufshaftpflicht werden oft synonym verwendet und beziehen sich beide auf eine berufliche Haftpflicht­versicherung. Jedoch ist die Diensthaftpflicht – wie der Name schon sagt – eine Versicherung für Angestellte im Dienst. Eine Berufshaftpflichtversicherung hingegen müssen “normale” Arbeitnehmer meist nicht abschließen, da sie über den Arbeitgeber versichert sind. Sollten sie sich selbstständig machen, ist eine Berufshaftpflicht empfehlenswert.

Zu den Angestellten im öffentlichen Dienst gehören zum Beispiel folgende Berufsgruppen:

Für die Absicherung im Beruf ist die Diensthaftpflicht ein wichtiger Versicherungsbaustein. Auf keinen Fall reicht es aus, nur über die private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Diese schützt bei Schäden in der Freizeit, Fehler im Beruf sind dadurch nicht abgedeckt. Häufig bieten die Versicherer die Diensthaftpflicht (auch Amtshaftpflicht genannt) als Baustein für die Privathaftpflicht an. Sie bleiben dann mit beiden Produkten bei einem Versicherer.


Diensthaftpflicht: Sichern Sie sich als Beamter ab!

Möchten Sie sich in Ihrer Tätigkeit zusätzlich absichern, können Sie das im öffentlichen Dienst mit einer Dienst- bzw. Amtshaftpflicht machen.

Eine Diensthaftpflicht schützt Sie in Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bei Personen- und Sachschäden. Das kann zum Beispiel ein verlorener beruflicher Schlüssel sein oder aber eine verletzte Person, der durch einen Fehler Schaden zugefügt wurde. Die Diensthaftpflicht schützt Sie also vor Schadenersatzansprüchen Dritter oder die von Ihrem Dienstherren an Sie weitergegeben wurden.

Versicherter deutscher Polizist in Uniform bei seiner Arbeit im öffentlichen Dienst

Vermögensschaden­haftpflicht für den öffentlichen Dienst

Damit auch echte Vermögensschäden abgedeckt sind, denen kein Sach- oder Personenschaden vorausging, ist es empfehlenswert, eine Vermögensschaden­haftpflicht für den öffentlichen Dienst abzuschließen. Oft handelt es sich um hohe Summen, für die eine zusätzliche Versicherung sinnvoll ist. Hiervon sind verschiedene Schäden finanzieller Art betroffen. Wer zum Beispiel Ausfälle in den IT-Systemen der Dienststelle verursacht, kann in Haftung genommen werden von Bürgern, die auf die bereitgestellten Services angewiesen sind und denen aufgrund der Nichtverfügbarkeit Vermögensschäden entstanden sind.


Wer haftet im Schadensfall?

Verletzen Sie im Beruf Ihre Amtspflicht, ist laut Haftpflicht der Dienstherr für den Schaden verantwortlich. Dies gilt jedoch nur bei kleineren Fahrlässigkeiten – handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit, kann der Dienstherr den Angestellten in Regress nehmen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Angestellte bei der Ausübung seines Dienstes seine Sorgfaltspflichten verletzt. Sie haben die objektiv erforderliche Sorgfalt für die Durchführung einer Aufgabe nicht aufgebracht oder sind nicht vorsichtig genug gewesen. Die Unterscheidung in fahrlässig und grob fahrlässig ist entscheidend für die Kostenübernahme durch die Versicherung. Der Begriff der Fahrlässigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 276 BGB).

Wichtig ist auch die Abgrenzung zum Vorsatz: Bei Fahrlässigkeit ist, anders als beim Vorsatz, der Schaden nicht Ziel der Handlung. Bei Vorsatz leisten die Versicherungen grundsätzlich nicht und der Verursacher muss mit seinen privaten Mitteln für den Schaden aufkommen.

Überblick der Haftungsaufteilung bei Fahrlässigkeit und Vorsatz: Bei welcher Anstellung gilt welche Haftung?

Diensthaftpflicht für den Öffentlichen Dienst: So setzen sich die Kosten zusammen

Die Diensthaftpflicht gehört grundsätzlich zu den günstigeren Versicherungsprodukten. Angestellte im Öffentlichen Dienst können sich bereits mit geringen Kosten im Monat entsprechend versichern. Es ist jedoch nicht möglich, allgemeine Aussagen zu den Kosten zu treffen. Entscheidend bleibt eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Versicherungsfalls.

Kostenfaktoren

Die Kosten für die Berufshaftpflicht im Öffentlichen Dienst hängt von folgenden Bestandteilen ab:

Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung Kosten
  • Selbstbeteiligung: Über die Vereinbarung einer teilweisen Schadenübernahme durch den Versicherungsnehmer lassen sich die Versicherungskosten senken. Viele Produkte sehen keine Selbstbeteiligung vor, die Versicherung übernimmt den gesamten Schaden und ist dafür etwas teurer.
  • Deckungssumme: Von der Deckungssumme hängt ab, bis zu welchem Betrag der Versicherer Schäden übernimmt. Häufig sind mehrere Millionen Euro versichert. Geringere Deckungssummen führen zu niedrigen Versicherungskosten.
  • Mindestlaufzeit: Die Versicherer gewähren bei langen Mindestlaufzeiten einen Nachlass und bieten die Versicherung zu geringeren Prämien an. Üblich ist eine Mindestlaufzeit des Vertrags von einem Jahr. Wer sich lange bindet, ist jedoch in Hinblick auf den Wechsel zu anderen Anbietern weniger flexibel.

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Schadenbeispiele

Hier finden Sie einige typische Schadenbeispiele aus der Praxis und für Risiken, gegen die Sie sich mit einer Diensthaftpflicht absichern:

  • Ein Polizist verletzt seine Amtspflicht und gibt Vorstrafen eines Betroffenen an dessen Arbeitgeber weiter. Der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz und somit auch sein monatliches Einkommen.
  • Der Bedienstete richtet auf seinem Arbeitsgerät keinen Virenschutz ein und kümmert sich auch sonst um keine Schutzmaßnahmen. Ein Virus dringt in das System ein und beschädigt das Netzwerk und wichtige Dokumente. Es entstehen Kosten für die Beauftragung eines IT-Dienstleisters, der das System wieder in Betrieb nimmt.
  • Der Lehrer ist zuständig für die Bestellung von Sachmitteln und kauft bei einem Hersteller ein, der vergleichsweise teurer ist als seine Konkurrenten. Dem Schulträger entstehen so Mehrkosten.
  • Auf einer Klassenfahrt kommt ein Lehrer seiner Aufsichtspflicht nicht nach. Ein Schüler verletzt sich und es entsteht ein Personenschaden.
  • Der Bedienstete verwaltet Ansprüche der Behörde und vergisst, diese rechtzeitig geltend zu machen. Dadurch kommt es zu einer Verjährung der Forderungen und die Behörde hat entsprechende Forderungsausfälle zu verzeichnen. Der Dienstherr könnte den Bediensteten in diesem Fall eventuell in Regress nehmen.
  • Ein Angestellter im Öffentlichen Dienst arbeitet in einer EDV-Abteilung und verursacht dort durch einen Fehler einen Serverausfall. Daraufhin falsch erstellte Rechnungen müssen langwierig korrigiert werden. Es entsteht ein Haushaltsloch, für die niedrigeren Einnahmen soll der Bedienstete jetzt aufkommen.

Weitere Versicherungen im öffentlichen Dienst

Sehen Sie sich diese weiteren Versicherungen an, um die Diensthaftpflicht sinnvoll zu ergänzen:

  • Rechtsschutzversicherung: Rechtsstreitigkeiten können mit hohen Kosten verbunden sein, auch dann, wenn Sie unberechtigte Ansprüche abwehren. Hier sichert die Rechtsschutz­versicherung ab und übernimmt zum Beispiel Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt ebenso wie eventuell anfallende Gerichtskosten.
  • Berufsunfähigkeits­versicherung: Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ein Versicherungsschutz für dieses Szenario ist besonders wichtig.
  • Kfz-Versicherung: Gehört zu Ihrer Berufsausübung im Öffentlichen Dienst die Nutzung von Fahrzeugen? Angestellte bei der Polizei sind zum Beispiel häufig täglich im Straßenverkehr unterwegs. Bei Unfällen sind sie mit diesem wichtigen Versicherungs­produkt abgesichert und profitieren eventuell von einem Berufsgruppen­rabatt.