Damit der Headhunter nicht zum Freiwild wird: Versicherungen für Personalberater

  • umfassender Schutz durch Betriebs- und Berufshaftpflicht
  • kompetente Unterstützung auch bei unberechtigten Forderungen
  • offene Deckung versichert ein breites Tätigkeitsfeld
  • Tarife ab 13,38 € mtl.

Arbeitgeber verlagern Haftungsrisiken

Personalberatung hat in vielen Branchen Hochkonjunktur. Der Wettbewerb um die besten Spezialisten, Fachkräfte, Experten oder Führungskräfte boomt. Gleichzeitig verschlanken immer mehr Unternehmen ihren HR-Bereich, reduzieren den Leistungskatalog, verlassen sich auf Personalberater und Ihre Erfahrung in der Personalvermittlung. Eigentlich eine goldene Zeit für Personalberater – wären da nicht die Haftungsrisiken durch immer neue Gesetze zum Beispiel gegen Diskriminierung und Datenmissbrauch. Unternehmen, die ihre Personalarbeit outsourcen, schaffen sich einen bequemen Puffer. Wenn Fehler passieren und Angestellte, abgelehnte Bewerber oder Dritte deswegen Schadensersatz fordern, geht das zu Ihren Lasten. Die gute Nachricht: Sie müssen diese Risiken nicht selbst tragen. Für Ihre Tätigkeit als Personalberater gibt es passende Versicherungen.


Vermögensschaden­haftpflicht und Betriebshaftpflicht – ein starkes Doppel

Eine Haftpflicht­versicherung schützt Ihr Vermögen gegen Forderungen nach Schadensersatz. Sie denken, dass Ihre Erfahrung im Bereich der Personal­vermittlung Sie schützt? Die gesetzlichen Haftungsregeln sind streng, und ihre Kunden werden vertragliche Einschränkungen Ihrer Haftung nicht akzeptieren.

  • Beratungsfehler, Datenschutzverstöße, Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz (AGG) und Verletzung von Geheimhaltungspflichten sind nur einige Beispiele für typische Haftungsrisiken eines Personalberaters.
  • Nach dem Gesetz haften Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit.
  • Sie sind verantwortlich für das Tun (oder Unterlassen) Ihrer Mitarbeitenden. Gegenüber Vertragspartnern haften Sie für deren Verschulden sogar ohne Entlastungsmöglichkeit.
  • Die Haftung ist unbegrenzt. Je nach Rechtsform des Unternehmens haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Eine kleine Nachlässigkeit kann Sie für den Rest Ihres Lebens finanziell ruinieren.
Übersicht Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Personalberatern von Finanzchecks

Dreifacher Schutz

Die Haftpflicht­versicherung unterstützt Sie, wenn Vertragspartner oder außenstehende Dritte Forderungen gegen Sie erheben. Mit juristischer Expertise prüft der Schadenservice des Versicherers, ob die Forderungen überhaupt begründet und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Von plausiblen Forderungen stellt Sie die Haftpflichtversicherung frei, unberechtigte Forderungen weist der Versicherer zurück und vertritt Sie auf seine Kosten notfalls vor Gericht.

Priorität auf Vermögensschaden­haftpflicht

Handelsbetriebe und produzierendes Gewerbe legen bei der Gestaltung ihres Haftpflichtschutzes den Schwerpunkt auf Sach- und Personenschäden, zum Beispiel wegen fehlerhafter Produkte oder in Zusammenhang mit Kundenverkehr in Geschäftsräumen. Die Produkte eines Personalberaters kann man (meistens) nicht anfassen – und doch bergen sie erhebliche Risiken in Gestalt von Vermögensschäden. Marktanalysen zeigen, dass rund 70 % der Personalberater der Absicherung dieses Risikos nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. FINANZCHECKS.de hilft Ihnen, zu den schlauen 30 % zu gehören.

Günstig versicherter Personalberater im Personalgespräch mit einer Bewerberin

Betriebshaftpflicht­versicherung für Missgeschicke in eigenen und fremden Räumen

Auch Personalberater und Headhunter können Personen- oder Sachschäden verursachen, beispielsweise bei Kundenbesuchen oder wenn sie Kandidaten für eine Stellenbesetzung in eigenen Büroräumen empfangen. Die Betriebshaftpflicht­versicherung ist deshalb nicht entbehrlich, sondern sie ergänzt die Vermögensschaden­haftpflicht.

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Schadenbeispiele aus den Akten der Versicherungs­unternehmen

Ein Headhunter versäumt einen Gesprächstermin mit einem Bewerber. Dadurch wird eine Kündigungsfrist verpasst. Eine Schlüsselposition in einer Bank kann erst verspätet besetzt werden. Der Auftraggeber macht einen Vermögensschaden geltend. Die Berufshaftpflicht­versicherung prüft, ob die Forderung berechtigt ist.

Die Assistenz des Personalberaters stolpert mit dem Kaffee für den Bewerber, sodass der Kaffee auf Hand und Kleidung des Kandidaten landet. Der Unternehmer haftet für seine Mitarbeitenden, folglich sind Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und die Reinigung des Anzugs ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Ein Finanzdienstleister nimmt für die Besetzung einer Führungsposition die Dienste einer Personalberatung in Anspruch. Es kommt zum Abschluss eines Arbeitsvertrags. Das Unternehmen bestreitet aber die Leistung der Vermittlung des Beraters und verweigert die Honorarzahlung. Der Headhunter will seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen und klagt gegen den Auftraggeber. Da es um aktive Rechtsverfolgung geht, ist nicht die Haftpflicht-, sondern die Rechtsschutzversicherung zuständig. Sie übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten.

Bei einem Unwetter werden die Büroräume eines Personaldienstleisters überschwemmt. Die aufgequollenen Möbel sind nicht zu retten, die IT-Ausstattung ist ein Fall für den Recyclinghof. Die Sach-Inhaltsversicherung entschädigt die Betriebseinrichtung zum Neuwert, weil die erweiterte Naturgefahrenversicherung im Vertrag enthalten ist.

Wegen eines Bedienungsfehlers beim Backup wird die Bewerber­datenbank eines Personalberaters mit einer älteren Version überschrieben. Die Elektronik­versicherung des Unternehmens zahlt für die Wiederherstellung, weil Daten auch ohne Sachschaden am Datenträger mitversichert sind.

Hacker verschaffen sich online Zugang zum IT-System eines Headhunters und stehlen sensible Informationen von Kunden und Bewerbern. Die Cyberrisiko­versicherung kommt sowohl für Haftpflichtansprüche als auch für den Eigenschaden auf.


Ein ganzes Paket zum fairen Preis

Was kostet die Versicherung einer Personalberatung? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Im Tarifvergleich bittet FINANZCHECKS.de Sie um einige Angaben zu Risikoverhältnissen, zum Beispiel Zahl der Inhaber und Mitarbeitenden, Jahresumsatz und besondere Tätigkeiten wie Interimsmanagement. Ein Paket aus Betriebs- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung mit sehr guter Leistungsbewertung gibt es schon für weniger als 250 Euro im Jahr.

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Weitere empfehlenswerte Versicherungen für Personalberater

  • Recht haben, heißt nicht unbedingt Recht bekommen. Lassen Sie sich nicht wegen möglicher Kosten davon abhalten, um Ihr Recht zu streiten. Eine Rechtsschutz­versicherung verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht.
  • HR-Themen sind sensibel, Kundendaten, etwa aus der Finanzbranche, ein begehrtes Ziel für Cyberkriminelle. Digitalisierung und Vernetzung erhöhen das Risiko von Informationsschutz­verletzungen. Die Cyberrisikoversicherung ist eine kombinierte Deckung gegen Haftpflichtansprüche – auf Wunsch einschließlich Vertragsstrafen – und Eigenschäden, zum Beispiel Datenwieder­herstellung und Benachrichtigungs­kosten.
  • Ihre Büroeinrichtung versichern Sie durch eine Sach-Inhaltsversicherung zum Neuwert gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Wichtig ist die Ergänzung dieser Grunddeckung um weitere Naturgefahren, insbesondere Überschwemmung. Für IT und Kommunikations­technik ist eine Elektronik­versicherung nach dem Allgefahren-Prinzip erhältlich. Auf Wunsch kann sie auf Software und individuelle Daten erweitert werden

FAQ

Welche Tätigkeiten als Personalberater umfasst eine Berufshaftpflichtversicherung?

Personalberatung ist viel mehr als Entwickeln und Schalten von Stellenanzeigen, Bewerber­management und Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Je nach Branche umfasst Ihr Dienstleistungs­vertrag zum Beispiel Coaching und Schulungen, gutachterliche Tätigkeit, strategische Beratung einschließlich Outsourcing bis hin zur politischen Lobbyarbeit. Die größte Sicherheit bietet eine offene Deckung. Damit sind verwandte Tätigkeiten versichert, ohne dass sie einzeln in einer Risikobeschreibung aufgeführt sind. Der Tarifrechner von FINANZCHECKS.de informiert Sie, welche Versicherer eine offene Deckung anbieten. Für besondere Aufgaben wie das Anfertigen psychologischer Gutachten ist gegebenenfalls ein Nachweis der Qualifikation zu erbringen.

Deckt die Haftpflicht­versicherung jeden schuldhaft verursachten Schaden?

Die Versicherungsbranche bedient sich Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB), um den Versicherungsumfang zu beschreiben. Damit ist sichergestellt, dass alle Versicherten gleich behandelt werden. Um einen fairen Beitrag zu kalkulieren, sind gewisse Einschränkungen des Versicherungs­schutzes nötig. Stets ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden einschließlich wissentlicher Pflichtverletzungen. Auch Eigenschäden sind in der Haftpflichtversicherung nicht enthalten. Nutzen Sie die Vergleichsfunktion im Tarifrechner von FINANZCHECKS.de, um sich über Unterschiede in den Deckungs­konzepten zu informieren.

Wie genau unterscheidet sich die Rechtsschutz­funktion der Haftpflicht­versicherung von einer Rechtsschutz­versicherung?

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn jemand Schadensersatz von Ihnen fordert. Das nennt man passiven Rechtsschutz. Die aktive Verfolgung eigener Rechte ist dagegen Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Sie trägt das Kostenrisiko, wenn Sie zum Beispiel ausstehende Honorare einklagen oder gegen einen Steuerbescheid vorgehen möchten. Die beiden Versicherungsarten überschneiden sich nicht, sondern sie ergänzen sich. Nutzen Sie die Kompetenz der Fachberater von FINANZCHECKS.de und lassen Sie sich zeigen, mit welchen Zusatznutzen moderne Rechtsschutz­versicherungen Ihren Geschäftsbetrieb unterstützen.