Berufshaftpflicht für Podologinnen und Podologen: Damit ein Schaden Sie nicht auf dem falschen Fuß erwischt
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Patientinnen und Patienten – Ansprüche gegen Sie stellen. Sie werden für Schäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Ansprüche nach Grund und Höhe.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- Gegen unberechtigte Forderungen kämpft der Versicherer für Sie und trägt die Kosten der Verteidigung, auch vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
So wirksam schützt eine Berufshaftpflicht den Podologen
Wer als freiberuflicher Podologe oder mit einer eigenen Praxis für medizinische Fußpflege selbstständig ist, trägt eine große Verantwortung für seine Patienten. Vor allem bei Gesundheitsschäden drohen hohe Schadensersatzforderungen. Selbst für leichte Fahrlässigkeit haften Sie unbeschränkt. Eine kleine Nachlässigkeit kann Sie und Ihre Familie in finanzielle Schwierigkeiten bringen, bis hin zur Privatinsolvenz. Haben Sie für Ihre Selbstständigkeit keine haftungsbegrenzende Rechtsform gewählt, haften Sie für Schäden mit Ihrem Privatvermögen. Das gilt auch, wenn Ihre Angestellten Fehler machen – gegenüber Kunden sind Sie dafür sogar ohne eigenes Verschulden verantwortlich.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Podologen sorgt dafür, dass Sie bei einem Fehler nicht gleich kalte Füße bekommen müssen. Auch wenn sie in Deutschland nach dem Podologen Gesetz nicht verpflichtend ist, gehört die Haftpflichtversicherung zu einer verantwortungsvollen Berufsausübung einfach dazu – zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Nutzen Ihrer Klienten. Wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos übertragen Sie auf den Versicherer. Der drohende Schaden wird vermieden durch einen planbaren Beitrag. Den berücksichtigen Sie in der Kostenkalkulation und setzen ihn als Betriebsausgabe von der Steuer ab.
Was deckt die Haftpflicht für Podologen ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
- Hausbesuche
- „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
- Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden am eigenen Unternehmen
Aus den Schadenakten der Berufshaftpflicht für Podologen
Mit dem Online-Rechner zur richtigen Berufshaftpflichtversicherung
Im kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks haben wir unser Expertenwissen zu den vielfältigen Möglichkeiten einer Berufshaftpflicht für Podologen für Sie transparent aufbereitet. Einige wenige Eingaben, zum Beispiel Jahresumsatz und Beschäftigtenzahl, reichen schon aus für eine individuelle Produktempfehlung.
Unsere Vorschläge sind abhängig von der Produktqualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. In einer Detailansicht erfahren Sie mehr zu den Vertragsbestandteilen, etwa Versicherungssumme (Deckungssumme) und wesentliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Qualitätsbewertung und Preisinformation erlauben Ihnen die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Die Versicherung unterscheidet zwischen den Tätigkeiten einer (kosmetischen) Fußpflege und der Ausübung von Podologie als nichtärztlicher Heilkunde. Bitte achten Sie darauf, in unserem Online-Rechner die richtige Auswahl zu treffen. Während angestellte Podologen in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert sind, benötigen Praxisinhaber und Freiberufler eine eigene Versicherung. Das gilt auch, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit zum Beispiel in einem Krankenhaus, einer Fußambulanz, bei einem Physiotherapeuten oder orthopädischen Schuhmacher ausüben.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Podologen?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 5,40 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Das obige Schadenbeispiel zeigt eindringlich, welche Folgen selbst ein kleiner Fehler haben kann. Eine Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme gibt nicht nur Ihnen Sicherheit, sondern auch Ihren Patienten. Die Zahlung einer Entschädigung, die für den Erhalt des Lebensstandards sehr wichtig sein kann, scheitert nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist eine Absicherung von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro sind kaum teurer und bieten einen deutlich weitergehenden Schutz.
Familien-Privathaftpflicht einschließen?
Haftungsrisiken lauern nicht nur im Beruf, sondern auch im privaten Alltag. Eine Privathaftpflichtversicherung versichert Sie zum Beispiel als Familienoberhaupt, Verkehrsteilnehmer, Sportler, beim Ausüben von Hobbys, als Mieter oder Grundstückseigentümer. Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Podologen bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig in den Vertrag einzuschließen. Wählen Sie einfach die entsprechende Option im Online-Rechner.