Berufshaftpflichtversicherung für die Steuerberater/-in, Sozietäten und Berufsausübungsgesellschaften
Das Steuerrecht ist hochkomplex. Als Steuerberater wissen Sie am besten, wie anspruchsvoll Ihr Beruf ist. Fehler in der Beratung sind nie auszuschließen. Oft geht es um viel Geld. Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) schreibt deshalb nicht nur eine Prüfung und konsequente Weiterbildung vor. Auch die Berufshaftpflichtversicherung ist verpflichtend. Sie prüft Ansprüche, die wegen Vermögensschäden Ihrer Mandanten gegen Sie gestellt werden. Berechtigte Forderungen werden übernommen. Gleichzeitig sind Sie gegen unberechtigte und überzogene Forderungen geschützt. Die Versicherung kümmert sich auf eigene Kosten um die Verteidigung, notfalls vor Gericht.
- Sie beantragen die Neuzulassung bei der Steuerberaterkammer? Innerhalb von 24-Stunden erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigung.
- Sie sind angestellter Steuerberater, betreuen aber nebenberuflich eigene Mandaten? Im Tarif-Vergleich von Finanzchecks finden Sie bei Honoraren bis 10.000 € pro Jahr sehr günstige Tarife.
- Wichtig: Seit dem 1. August 2022 sieht das StBerG eine separate Berufshaftpflicht für Sozietäten, Partnergesellschaften und andere Berufsausübungsgemeinschaften vor.
Übersicht zum Inhalt
Welche Haftpflichtversicherungen sind für Steuerberater die richtige Wahl?
Ein Steuerberater ist völlig anderen Haftungsrisiken ausgesetzt als beispielsweise ein Handwerker oder ein Kaufmann, der einen Handelsbetrieb führt. Fast immer geht es um Vermögensschäden – etwa durch Beratungsfehler, Nachlässigkeiten beim Anfertigen der Steuererklärung oder versäumte Fristen. Eine gewöhnliche Betriebshaftpflichtversicherung ist dafür nicht ausreichend.
Vermögensschadenhaftpflicht (Pflichtversicherung)
Eine Vermögensschadenhaftpflicht (auch Berufshaftpflichtversicherung genannt) ist für sogenannte reine (echte) Vermögensschäden da. Das sind Vermögenseinbußen des Geschädigten, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Zum Schutz der Mandanten ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung (§ 67 StBerG). Das Versicherungsunternehmen stellt mit dem Vertragsabschluss eine Bestätigung aus, die Sie bei der Steuerberaterkammer vorlegen.
Betriebshaftpflicht (freiwillig, aber dringend zu empfehlen)
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für
Personen- und Sachschäden da. Sie tritt zum Beispiel für Sie ein, wenn sich ein Mandant in Ihrer Kanzlei beim Sturz auf glattem Boden verletzt oder wenn Sie oder Mitarbeitende Schäden an fremden Sachen in gemieteten Kanzlei- oder Archivräumen verursachen. Versichert sind auch Ansprüche wegen Vermögensfolgeschäden wie Behandlungskosten und Nutzungsausfall. Die Betriebshaftpflicht ist zwar keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen. Gerade bei Personenschäden drohen hohe Forderungen, für die Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit unbegrenzt haften – für Fehler Ihres Personals gegenüber Ihren Mandanten sogar ohne Verschulden.
Anforderungen der Zulassungspolice je nach Rechtsform
Einzelkanzlei
Vermögensschadenhaftpflicht für Inhaber der Kanzlei notwendig. Angestellte werden über den Vertrag mitversichert.
GbR / Sozietät / Partnerschaft /OHG
Versicherungspflicht für Gesellschaft, sowie für jeden Gesellschafter eine Zulassungspolice notwendig.
PartG mbH
Versicherungspflicht für Gesellschaft, Zulassungspolice für Gesellschafter nicht notwendig.
GmbH / AG / GmbH & Co. KG
Versicherungspflicht für Gesellschaft, sowie für jeden Gesellschafter eine Zulassungspolice notwendig.
Was deckt die Haftpflicht für Steuerberater ab und was nicht?
- Beratungsfehler, insbesondere fehlerhafte oder nicht ausreichende Beratung
- Frist- und Terminversäumnisse
- verspätete Mitteilung wichtiger Informationen
- privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Abwehr unberechtigter Forderungen (sogenannter passiver Rechtsschutz)
- unbegrenzte Nachhaftung nach Betriebsaufgabe
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden, zum Beispiel Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln und wissentliche Pflichtverletzung
- Veruntreuungen
- Geldstrafen und Geldbußen
- Entschädigungen mit Strafcharakter
Wie muss die Vermögensschadenhaftpflicht für Einzelkanzleien und Berufsgemeinschaften gestaltet sein?
Für Steuerberater und Kanzleien sieht das Gesetz bestimmte Mindestversicherungssummen vor. Dabei wird unterschieden zwischen der Versicherungssumme für einen einzelnen Schadenfall und wie oft pro Versicherungsjahr diese Summe zur Verfügung stehen muss, falls sich mehrere Schäden ereignen. Die Begrenzung pro Versicherungsjahr wird als Maximierung bezeichnet.
Unser Tipp: Die gesetzlichen Mindestsummen reichen für viele Kanzleien nicht aus, um einen großen Schaden vollständig abzusichern. Nehmen Sie deshalb unbedingt eine individuelle Risikobewertung vor: Prüfen Sie, mit welchen Ansprüchen Sie im Extremfall rechnen müssen, und bemessen Sie die Versicherungssumme Ihres Vertrages entsprechend. Eine höhere Absicherung hat einen weiteren Vorteil: Bei entsprechendem Versicherungsschutz dürfen Sie Ihre Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit gegenüber Mandanten durch eine vorformulierte Vereinbarung begrenzen auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme – aber nur, wenn auch Versicherungsschutz in dieser Höhe besteht. In der nachfolgenden Übersicht ist die dafür notwendige Summe zusätzlich aufgeführt.
Einzelkanzlei
- Mindestversicherungssumme: 250.000 €
- Maximierung: mindestens 4-fach pro Jahr
- Vorformulierte Haftungsbeschränkung zulässig ab Versicherungssumme: 1.000.000 €
Sozietät / PartG / OHG und andere Rechtsformen ohne Haftungsbeschränkung
- Mindestversicherungssumme: 500.000 €
- Maximierung: einmal pro Gesellschafter und Geschäftsführer, mindestens 4-fach pro Jahr
- Vorformulierte Haftungsbeschränkung zulässig ab Versicherungssumme: 2.000.000 €
PartG mbB / GmbH / AG und andere Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung
- Mindestversicherungssumme: 1.000.000 €
- Maximierung: einmal pro Gesellschafter und Geschäftsführer,mindestens 4-fach pro Jahr
- Vorformulierte Haftungsbeschränkung zulässig ab Versicherungssumme: 4.000.000 €
Tarifvarianten für Steuerberater!
„Jedes Versicherungsunternehmen kalkuliert seine Produkte individuell und nach unterschiedlichen Merkmalen. Bei der Berufshaftpflicht für Steuerberater sind das zum Beispiel Jahresumsatz oder Anzahl der Berufsträger und Angestellten. Ein Produktvergleich kann deshalb viel Geld sparen. Mit welcher Variante Sie günstiger versichert sind, finden Sie über unseren Online-Rechner heraus.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Mit dem Online-Rechner die Kosten der Berufshaftpflicht vergleichen
Unser Online-Rechner schafft schnell und zuverlässig Transparenz unter den vielen Versicherungsangeboten für Steuerberater. Selbstverständlich erfüllen alle hier hinterlegten Tarife die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Viele Vertragskonzepte gehen deutlich über den Mindeststandard hinaus, kosten dafür aber etwas mehr.
Hier ein Beispiel für die Kosten einer Berufshaftpflicht: Ein neu zugelassener Steuerberater in Einzelkanzlei mit einem jährlichen Honorar von 10.000 € zahlt für die vorgeschriebene Versicherungssumme für Vermögensschäden von 250.000 € (vierfach maximiert) laut aktuellem Tarifvergleich zwischen 5,96 € und 32,13 € monatlich. Bei höheren Deckungssummen von 5.000.000 € steigen die Beiträge auf bis zu 153 € monatlich.
Im Leistungsvergleich haben unsere Experten jeden Tarif geprüft und mit bis zu fünf Sternen bewertet. So finden Sie das Angebot mit dem für Sie persönlich besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Online-Rechner kalkuliert gleich auch die für Sie infrage kommenden Rabatte:
- Berufseinsteiger und nebenberuflich tätige Steuerberater mit Jahresumsätzen bis 10.000 € erhalten besonders günstige Tarife.
- Steuerberater, die eine Fachberater-Bezeichnung nach § 86 Abs. 4 Nr. 11 StBerG oder des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. führen, erhalten bei den meisten Versicherungsunternehmen bis zu 15 % Rabatt auf den Basistarif.
- Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von zum Beispiel 1.000 € pro Schadenfall mindert den Beitrag deutlich. Die Entlastung von Kleinschäden und das erhöhte eigene Interesse an einem schadenfreien Verlauf honorieren die Versicherer mit einem spürbaren Preisnachlass.
- Für den Abschluss eines Vertrags mit drei Jahren Laufzeit werden in der Regel 10 % Rabatt gewährt.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Steuerberater?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 10.000 € |
Versicherungssumme: | 250.000 € pauschal Vermögensschäden |
Vermögensschäden, Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 5,96 € monatlich |
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Ist eine Exzedentenversicherung sinnvoll?
Der Exzedent ist in der Fachsprache der Versicherung ein Schaden, der einen bestimmten Betrag übersteigt. Eine Exzedentenversicherung ist eine Zusatzdeckung, die die normale Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters aufstockt, wenn bei einzelnen Mandanten besonders hohe Schäden möglich sind. Sprechen Sie uns gern an, wenn solche Konstellationen in Ihrer Kanzlei vorkommen. Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Exzedentenversicherung für Sie die richtige Lösung ist oder ob Sie sich besser für eine höhere Versicherungssumme in der Grunddeckung entscheiden sollten.
Welche Versicherungsanbieter sind für Steuerberater relevant?
Allianz gehört mit Gründung 1890 und einem Umsatz von 32 Milliarden zu den größten Versicherer am Markt.
ERGO ist weltweit in über 30 Ländern vertreten und bietet einen umfangreichen Tarif an.
HDI bietet Deckungssummen für Vermögensschäden bis 3 Millionen Euro an.
Markel bietet ein einfaches Antragsmodell bis 2 Millionen Euro Umsatz an.
R+V Versicherung hat eine offene Deckung mit Versicherungssummen bis 5 Millionen Euro.
Zurich hat ein vereinfachtes Antragsmodell bis zu einem Jahresnettoumsatz von max. 2,5 Millionen Euro.