Eine Tagesmutter sitzt mit 2 Kindern am Tisch und sind kreativ, malen und schreiben.
Partner Versicherer zum Kosten-Vergleich

Haftpflicht-Versicherung für Tages­mutter und Baby­sitter vergleichen

  • Vergleich über Online-Rechner
  • 24 h Deckungszusage
  • Rabatte bis 40 %
  • Tarife ab 59,50 € p.a.
Jetzt Tarif finden und sparen Tarif finden und sparen mit einem Klick
Eine Tagesmutter sitzt mit 2 Kindern am Tisch und sind kreativ, malen und schreiben.
Partner Versicherer zum Kosten-Vergleich

Welche Haftpflichtversicherung benötigen selbstständige oder freiberufliche Tagesmütter und Babysitter?

Tageseltern und Babysitter übernehmen eine hohe Verantwortung. Einerseits geht es um Unfallrisiken des betreuten Kindes, andererseits aber auch um Schäden, die das Kind in einem unbeobachteten Moment anderen zufügen könnte. Für solche Schäden sind Sie haftbar, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben – und sei es auch nur in einem kurzen Moment der Unaufmerksamkeit.

  • Für berechtigte Schadensersatz-forderungen haften Tageseltern unbegrenzt, auch mit ihrem Privatvermögen.
  • Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Tätigkeit als Tagesmutter oder Babysitter in der Regel nur sehr eingeschränkt oder gar nicht.
  • Selbstständige Tageseltern und Babysitter sollten deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Eine Versicherung, dreifache Leistung

„Betreten verboten – Eltern haften für ihre Kinder“. Das Schild finden Sie an praktisch jeder Baustelle. Aber stimmt das mit der Haftung überhaupt? Und wie ist es, wenn Sie als Tagesmutter oder Kinderbetreuer mit Ihren Schützlingen einen Ausflug unternehmen? Haftungsrecht ist kompliziert und die Frage, wieviel Aufsicht ein Kind braucht, längst nicht eindeutig zu beantworten.

Mit der Berufshaftpflicht, von manchen Versicherern auch Betriebs- oder Gewerbehaftpflicht genannt, haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Experten prüfen, ob Sie im konkreten Fall tatsächlich haften. Falls nicht, wehrt die Versicherung die unberechtigten Ansprüche ab und verteidigt Sie notfalls vor Gericht. Berechtigte Forderungen werden beglichen – das können bei ernsthaften Verletzungen Millionenbeträge sein. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt dieses existenzbedrohende Risiko schon für wenige Euro Monatsbeitrag, die Sie in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen und steuermindernd geltend machen können.

Eine Kinderbetreuerin passt auf ein Kleinkind auf und schaut dabei beim spielen zu.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt existenzbedrohende Risiken.

Sie sind freiberuflicher Erzieher?

„Sind Sie als Erzieher freiberuflich für Kindertagesstätten oder Kindergärten tätig, dann ist die Berufshaftpflicht für Erzieher unbedingt zu empfehlen.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Darum reicht die Privathaftpflicht nicht

Einige Privathaftpflicht-Tarife bieten zwar den Einschluss einer nebenberuflichen Tätigkeit als Tagesmutter und Babysitter. Unser Leistungsvergleich zeigt, dass der Schutz aber nur sehr eingeschränkt ist.

Privathaftpflicht
  • Nur Tätigkeit im Haushalt versichert, nicht in angemieteten Räumen oder Betrieben
  • Zahl der in Obhut genommenen Kinder begrenzt (z. B. fünf Kinder)
  • Nur unentgeltliche Tätigkeit oder Umsatzgrenze (z. B. 10.000 Euro pro Jahr)
  • Ansprüche wegen Abhandenkommen von Sachen oft ausgeschlossen
  • Versicherter Personenkreis abschließend definiert
  • Beiträge nur als privater Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar, Höchstbeträge meist durch Sozialversicherung ausgeschöpft
Betriebs-/Berufshaftpflicht
  • Keine Einschränkung der räumlichen Ausübung der Tätigkeit
  • Keine Begrenzung auf Anzahl der Kinder
  • Versicherung der haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen sind versichert (auch z. B. Schlüssel und Codekarten)
  • Angestellte sind versicherbar
  • Beiträge sind Betriebskosten und mindern die Steuer

Schadenfälle aus der Praxis

Ein fünfjähriges Kind spielte im elterlichen Garten mit einem gleichaltrigen Freund. Während des Spiels kam es zu einem Streit, bei dem das Kind den Freund mit einer Sandkasten-Schaufel am Kopf verletzte. Da Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr deliktsunfähig sind und deshalb nicht zur Verantwortung gezogen werden können, stellten die Eltern des verletzten Kindes in dessen Namen Ersatzansprüche gegen die Tagesmutter. Der Fall konnte erst vor Gericht geklärt werden: Es ist ausreichend, ein fünfjähriges Kind nur alle 15 bis 30 Minuten zu kontrollieren, denn es braucht genügend Freiraum. Die Tagesmutter war dieser Aufsichtspflicht nachgekommen und haftet deshalb nicht. Das geschädigte Kind geht also leer aus, und auch die Krankenkasse kann die Behandlungskosten nicht zurückfordern. Soweit der beklagten Tagesmutter Kosten für die Abwehr der unberechtigten Ansprüche entstanden sind, kommt ihre Berufshaftpflicht dafür auf.

Drei Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren entfernten sich von einer Gruppe, die von freiberuflichen Tageseltern beaufsichtigt werden sollte. Ein beschädigter Zaun machte es möglich, dass die Kinder Steine auf einen benachbarten Parkplatz werfen und mehrere Autos beschädigen konnten. Die Lackschäden summierten sich auf rund 6.000 Euro. Die Kinder haften zwar nicht selbst, aber aufgrund der Gefahrensituation – Löcher im Zaun, lose Steine, nahegelegene Parkplätze – traf die Tageseltern eine besondere Aufsichtspflicht, der sie offenkundig nicht nachgekommen sind. Ihre Berufshaftpflicht zahlt deshalb für direkte Ansprüche der Fahrzeughalter oder für Regressforderungen der Kaskoversicherung.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Kosten der Versicherung für Babysitter und Tagesmutter

Der Online-Rechner von Finanzchecks zeigt Ihnen schon nach Eingabe einiger weniger Informationen die besten Tarife für die Berufshaftpflichtversicherung von Tagesmüttern, Tagesvätern und Babysittern. Empfehlenswerte Verträge finden Sie schon ab einem Jahresbeitrag von 59,50 Euro. Eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro sorgt dafür, dass der Versicherer Kosten spart und diese Ersparnis an Sie weitergibt. Unser Tipp: Schauen Sie sich auch Angebote ohne Selbstbehalt an – der Preis ist oft nur unwesentlich höher.

Welche Versicherungssumme wählen?

Keinesfalls sollten Sie an der Versicherungssumme sparen. Personenschäden können sehr teuer werden, beispielsweise wenn lebenslang Pflegekosten und Verdienstausfall entstehen. Finanzchecks empfiehlt die Absicherung von 3.000.000 Euro. Öffentliche Auftraggeber fordern oft höhere Deckungssummen von 5.000.000 Euro.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Achten Sie beim Tarifvergleich auch darauf, ob die Privathaftpflicht im Angebot enthalten ist. Einige Versicherer bieten diese Kombination sogar beitragsfrei. Ihr Vorteil: Es gibt keine Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Versicherungen und Sie sparen den Beitrag für die private Police.