Berufshaftpflicht für Unternehmensberater – weil Menschen sich auf Sie verlassen
Das Vertrauen der Mandanten ist das wichtigste Kapital des Unternehmensberaters. Fehler passieren, das ist in einer komplexen, schnelllebigen Welt fast unvermeidlich. Missverständliche Informationen oder Verzögerungen in einem wichtigen Projekt führen nicht nur zu Vertrauensverlust, sondern können existenzbedrohende Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz für Sie und Ihre Kunden mit einer dreifachen Leistung:
- Oft sind Sach- und Rechtslage nicht eindeutig. Experten der Haftpflichtversicherung prüfen, ob gegen Sie gerichtete Forderungen nach Grund und Höhe berechtigt sind.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Versicherung an den Geschädigten.
- Gegen unbegründete oder überzogene Forderungen verteidigt Sie die Versicherung auf eigene Kosten, notfalls auch vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Darum ist die Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ein Muss.
Eine Versicherungspflicht für Unternehmensberater besteht zwar (noch) nicht. Dennoch wird kein verantwortungsbewusster Berater seinen Beruf ohne Haftpflichtversicherung ausüben. Denn Selbstständige und Freiberufler ohne haftungsbegrenzende Rechtsform ihres Unternehmens müssen für Schadensersatz in unbegrenzter Höhe haften – auch mit dem Privatvermögen und zukünftigem Verdienst. Schon leichte Fahrlässigkeit, ein scheinbar unbedeutendes Versehen, kann den finanziellen Ruin bedeuten. Für Fehler von Mitarbeitenden haften Sie gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.
Vermögensschadenhaftpflicht (sehr wichtig)
Während bei Handwerkern, Produktions- und Handelsbetrieben Personen- und Sachschäden das größte Risiko darstellen, geht es bei Unternehmensberatung und Consulting fast immer um sogenannte reine Vermögensschäden. Das sind finanzielle Verluste, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht schützt gegen diese Schäden nicht. Weil aber gerade hier Schadensersatzansprüche sehr hoch werden können, ist die Vermögensschadenhaftpflicht für alle Berufe mit beratender, organisierender oder sonstiger vor allem geistiger Tätigkeit unverzichtbar.
Betriebshaftpflicht (empfehlenswert)
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ist eine wichtige Ergänzung der Vermögensschadenhaftpflicht. Sie bietet Schutz bei Personen- und Sachschäden Dritter und daraus entstehenden Folgeschäden, zum Beispiel Behandlungskosten und Nutzungsausfall. Die Betriebshaftpflicht ist insbesondere empfehlenswert, wenn Sie Kundenverkehr in eigenen oder angemieteten Büroflächen haben. Vermieter verlangen oft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an gemieteten Sachen umfasst. Aber auch beim Besuch von Kunden in deren Räumlichkeiten können Haftpflichtschäden entstehen. Kurz gesagt – nur die Kombination von Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht bietet dem Unternehmensberater rundum Sicherheit.
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater ab und was nicht?
- Beratungsfehler, insbesondere fehlerhafte oder nicht ausreichende Beratung
- Ansprüche aufgrund einer verzögerten Leistung
- Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie zum Beispiel Marken , Domain , Lizenz und Urheberrechte
- Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Abwehr unberechtigter Forderungen (sogenannter passiver Rechtsschutz)
- Nachhaftung nach Betriebsaufgabe
- Geltungsbereich europaweit, teilweise weltweit
- Mitversicherung von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Veruntreuungen
- Geldstrafen und Geldbußen
- Entschädigungen mit Strafcharakter
Empfehlung für Unternehmensberater?
„Beim Preis-Leistungs-Vergleich der Vermögensschadenhaftpflicht sollten Unternehmensberater besonders auf die ‚Offene-Deckung‘ achten. Das bedeutet, dass jede Tätigkeit automatisch abgedeckt ist, wenn sie in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgeschlossen wurde. Nur mit einer Offenen Deckung sind auch Tätigkeiten versichert, die über die typischen Aufgaben eines Unternehmensberaters hinausgehen. Das sind zum Beispiel Personalberatung, IT-Beratung oder Dienstleistungen einer Werbeagentur.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Keine Haftung aus Dienstverträgen? Ein gefährlicher Irrtum!
Viele Unternehmensberater schätzen ihr Haftungsrisiko falsch ein. Zwischen ihnen und ihren Klienten bestehe lediglich ein Dienstvertrag, so die Argumentation. Und danach haben sie keine Entscheidungen zu treffen, sondern nur Vorschläge zu machen. Ein konkretes Ergebnis werde nicht geschuldet und auch keine technische Umsetzung vorgenommen. Nur bei einem Werkvertrag werde ein Erfolg geschuldet. Deshalb bestehe bei einem Dienstvertrag auch keine Haftung für eine fehlerhafte Beratung.
Aus zwei Gründen ist diese Rechtsauffassung problematisch. Erstens sind Dienstvertrag und Werkvertrag nicht klar gegeneinander abzugrenzen. Dass ein Vertrag als Dienstvertrag bezeichnet wird, heißt noch lange nicht, dass es sich aus juristischer Sicht auch um diesen Vertragstyp handelt. Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit kann schnell auch eine Mischung aus Dienstvertrag und Werkvertrag entstehen. Zweitens kann eine Haftung auch aus einem Dienstvertrag resultieren. Selbst wenn kein konkreter Erfolg geschuldet wird, werden durch eine Fehlberatung mindestens vertragliche Nebenpflichten verletzt – die Konsequenz: der Unternehmensberater haftet in vollem Umfang.
Für den Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung des Unternehmensberaters ist es übrigens gleichgültig, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag die Anspruchsgrundlage ist. Die Leistung nach den Versicherungsbedingungen – Haftungsprüfung, Schadensersatz oder Rechtsschutzfunktion – ist identisch.
Aus der Praxis: Vermögensschäden bei der Unternehmensberatung
Mit dem Online-Rechner die Kosten der Berufshaftpflicht vergleichen
Mit unserem Online-Rechner sorgen wir schnell und zuverlässig für Transparenz über die vielen Versicherungsangebote für Unternehmensberater. Sie nehmen sich ein paar Minuten Zeit, um einige wenige Fragen zu beantworten. Als Ergebnis erhalten Sie eine Risikoanalyse und eine Empfehlung der für Sie passenden Tarife. Denn so vielfältig wie Ihr Tätigkeitsbereich ist, so passgenau muss auch der Versicherungsschutz gestaltet sein. Üben Sie beispielsweise zeitweise die Geschäftsführung eines Unternehmens aus (Interims-Manager als Organmitglied), verschärft sich Ihre Haftung. Nur wenige Versicherer bieten dafür ausreichenden Schutz, und der Beitrag muss dem höheren Risiko angepasst sein.
Um Ihnen die Unterschiede zwischen den Angeboten klar aufzuzeigen, haben die Finanzchecks Experten jeden Tarif geprüft und im Leistungsvergleich mit bis zu fünf Sternen bewertet. So finden Sie das Angebot mit dem für Sie persönlich besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Der Online-Rechner berücksichtigt neben dem risikogerechten Versicherungsumfang selbstverständlich auch alle Rabatte, die für Ihre Unternehmensberatung in Betracht kommen. Für den Abschluss eines Vertrags mit drei Jahren Laufzeit werden in der Regel 10 % Nachlass gewährt. Neugründer zahlen bei einigen Versicherern im ersten Jahr nur die Hälfte des normalen Tarifs.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 50.000 € |
Versicherungssumme: | 100.000 € pauschal Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 0 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 13,77 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme soll ich wählen?
Die Haftung ist nach dem Gesetz unbegrenzt. Eine höhere Versicherungssumme bedeutet also eine bessere Absicherung. Der Mehrpreis ist in der Regel gering, weil besonders hohe Schäden möglich, aber selten sind. Wenn Sie in Ihren Dienstleistungs- oder Werkverträgen eine Haftungsbegrenzung vereinbaren, sollte die Berufshaftpflicht diesen Betrag auf jeden Fall abdecken. Eine andere Möglichkeit ist, die Versicherungssumme der Berufshaftpflicht für Unternehmensberater am Umsatz zu orientieren, also an der Summe ihrer jährlichen Honorare. Die Grafik zeigt, welche Summen unsere Kunden im Durchschnitt versichern.