Ja, gerade in der Gründungsphase eines Betriebes wird oft heruntergespielt, wie existenziell notwendig die Betriebshaftpflicht für Bautenschutz ist. Durch Fahrlässigkeit und fehlende oder unzureichende Absicherung kann Ihre Firma schnell vor dem finanziellen Ruin stehen.
Als freier Versicherungsmakler haben wir in unserem Betriebshaftpflicht Online Rechner Bautenschutz Angebote von vielen Gesellschaften für Sie hinterlegt. Finden Sie hier für Ihre Betriebshaftpflicht für Bautenschutz und Isolierung das passende Angebot. Der Service und Vergleich ist in jedem Falle für Sie kostenfrei.
Da die Versicherungsgesellschaften nicht dazu verpflichtet sind, für nicht explizit genannte Tätigkeiten Schäden in einer Betriebshaftpflicht Isolierbetrieb zu regulieren, liegt diese Verantwortung bei Ihnen. Daher sollten Sie darauf Acht geben, dass alle Ihre ausgeübten Tätigkeiten und von Ihnen erbrachten Leistungen im Versicherungsschein auch schwarz auf weiß gedruckt sind.
Verwandte Tätigkeiten des Isolierbetriebs sind zum Beispiel Bautenschutz- und Installationsarbeiten. Unwichtig ist, welches Gewerbe angemeldet wurde, das Augenmerk liegt darauf, welche Tätigkeiten Sie ausüben. Daher sind Sie auch in der Pflicht, falls Sie eine Betriebshaftpflicht für Isolierung abschließen und später Ihre Tätigkeiten erweitern, diese der Versicherung zu melden. Weitere Tätigkeiten haben nicht immer zur Folge, dass Ihr Beitrag steigt.
Der Mitarbeiter eines Isolier-Unternehmens ist mit einem Kollegen für die Feuchtigkeitsdämmung einer Hauswand verantwortlich. Ein Jahr nach dem Bau kommen innerhalb des Gebäudes Schimmelstellen zum Vorschein, die durch die nicht sachgemäße Dämmung entstanden sind. Schaden: ca. 32.000 €.
Beim nachträglichen Anbringen der äußeren Wärmedämmung an einer Hauswand rutscht ein Mitarbeiter beim Halten dieser ab und zerkratzt mit seinem Werkzeug eine 6 qm große Schaufensterscheibe. Für die neue Scheibe plus den Einbau fallen Kosten in Höhe von 4.300 € an.
Die Wahl zum passenden Schutz für Sie verläuft auch über die richtige Versicherungssumme. Oftmals wird hier bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Grundpauschale von zwei bis fünf Millionen Euro angeboten. Hier ist vor allem wichtig, welche Arbeiten Sie anbieten und für welche Objekte. Bei Dämmarbeiten an privaten und kleineren Objekten ist eine Summe von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden meist ausreichend. Bei öffentlichen Auftraggebern sollte eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro gewählt werden.
Oft raten Vermittler zu Tarifen, die keine Selbstbeteiligung einschließen. Jedoch ist gerade bei Existenzgründern und Kleinunternehmern im Bereich Isolierung eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 € je Schadensfall eine Überlegung wert, da dies sehr rabattierend wirken kann und es bei einer Betriebshaftpflicht nicht um Kleinschäden geht, sondern um existenziell bedrohliche Risiken.
Es kommt darauf an, eine ausreichende Absicherung zu wählen um sich und seine Firma zu schützen. Viele besondere Bedingungserweiterungen sind oftmals nur in den Top-Tarifen der Versicherer zu finden. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle und schauen Sie in unserer Leistungsübersicht nach, ob für Sie relevante Leistungen inbegriffen sind.
Besonders zu beachten ist, dass jegliche Bearbeitungsschäden (auch Tätigkeitsschäden genannt) mit versichert sind. Achten Sie darauf, dass die Summen im Versicherungstarif in gleicher Höhe wie die Sachschäden eingeschlossen sind. Wir führen für Sie in unserem Onlinerechner auf, welche Summenhöhen in diesen Bereichen den besonderen Bedingungen zugrunde liegen.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Inter Versicherung
Personenschaden: 2.000.000 Euro
Sachschaden: 2.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 150 Euro
Versicherungsbeitrag:
35,10 Euro monatlich