Wir haben etwas gemeinsam. Wir kümmern uns um Sicherheit.
Ihr Bewachungsunternehmen ist verantwortlich für Personenschutz, Objekt- und Wachschutz und Veranstaltungssicherheit. Eine wichtige, aber nicht immer ungefährliche Aufgabe. Wer kommt für Schäden auf, wenn Ihnen oder Ihren Angestellten ein Fehler unterläuft? Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und Geld von Ihnen fordern. In dieser Situation brauchen Sie einen starken Partner, der sich um Ihr Problem kümmert.
- Müssen Sie überhaupt zahlen? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
- Von berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.
- Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen – mit klarer Begründung der Rechtsauffassung. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Haftpflichtversicherung ist für das Bewachungsgewerbe Pflicht
Während die Betriebshaftpflicht für die meisten Unternehmer eine zwar sehr wichtige, aber dennoch freiwillige Versicherung ist, ist sie im Bewachungsgewerbe verpflichtend. Das ist in der Gewerbeordnung geregelt und in der Bewachungsverordnung detailliert ausgeführt. Der Gesetzgeber trägt mit der Pflichtversicherung den besonderen Risiken im Sicherheitsdienst Rechnung.
Für die Bewachungsversicherung ist nicht nur ihr Abschluss vorgeschrieben, sondern auch Mindestdeckungssummen. Das sind:
- 1.000.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
- 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen
- 12.500 Euro für reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden
Was deckt die Haftpflicht für Bewachungsgewerbe und Sicherheitsdienst ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebende und auch “reine” Vermögensschäden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
Beispiele für Haftpflicht-Schäden im Bewachungsgewerbe
Haftung vom Bewachungsunternehmen
Das Problem: Ihre Haftung ist ohne besondere vertragliche Vereinbarung nicht auf diese Summen beschränkt. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit müssen Sie unbegrenzt für Schadensersatz aufkommen. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG im Bewachungsgewerbe betrifft das auch privates Geld. Als Chef sind Sie zudem für Fehler von Angestellten verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.
Nicht nur wegen der gesetzlichen Pflichtversicherung ist die Haftpflicht die wichtigste Versicherung für Selbstständige. Denn mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung übertragen Sie das Haftungsrisiko auf den Versicherer. Je höher die Versicherungssumme, desto mehr Risiko nimmt er Ihnen ab. Aus einem ungewissen Schaden wird ein fixer Beitrag, den Sie leicht in Ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.
Unser Online-Rechner ist Ihr Weg zur richtigen Betriebshaftpflicht
Mit dem kostenfreien Online-Rechner gibt Ihnen Finanzchecks ein intelligentes Tool an die Hand, mit dem Sie unverbindlich die interessantesten Angebote zur Betriebshaftpflicht für Bewachungsgewerbe und Sicherheitsdienste finden und vergleichen. In wenigen Minuten haben Sie wichtige Informationen über Ihr Geschäft eingegeben, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl. Sie erhalten dann eine übersichtliche Liste kompetenter Versicherer, deren Vertragsangebote und die zugehörigen Preise.
Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Produkte genau analysiert und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. In den Tarifdetails vom Online-Rechner finden Sie Informationen, welche Deckung für typische Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe mitversichert sind oder auch ausgeschlossen sind:
- Wach-, Sicherheits- und Schutzdienste
- Objekt- und Werkschutz einschließlich Baustellenüberwachung
- Personenschutz
- Absperr- und Security-Dienstleistungen
- Durchführen von Geld- und Werttransporten
- Gewährleisten von Veranstaltungssicherheit
- Einsatz als Kaufhaus- und Ladendetektiv
Zusammen mit der Preisinformation – inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein zuverlässiges Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Bewachungsgewerbe und Sicherheitsdienst?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 50.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 0 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 23,62 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Auch eine kleine Ursache kann große Schäden nach sich ziehen. Die Mindestsummen der Bewachungsverordnung reichen dafür nicht aus. Ohne eine angemessene Versicherungssumme können Schadenfälle trotz Haftpflichtversicherung existenzbedrohend sein. Außerdem fordern Auftraggeber oft eine bessere Absicherung als in der Verordnung vorgeschrieben. Finanzchecks empfiehlt Wach- und Sicherheitsunternehmen eine Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro. Verträge mit höheren Deckungssummen enthalten oft auch weitere Verbesserungen gegenüber einfachen Policen
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Bagatellschäden müssen trotz der Versicherungspflicht nicht zwingend abgesichert werden. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie die Versicherung nicht nur von Schadenzahlungen, sondern auch von einem unangemessen hohen Verwaltungsaufwand. Außerdem dokumentieren Sie Ihr Interesse an der Schadenverhütung. Das honoriert der Versicherer mit einem attraktiven Rabatt. Wie viel Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.