Betriebshaftpflicht für Betriebe der Fenster- und Türenmontage: Die Versicherung mit dreifachem Schutz
Schon ein kleiner Fehler kann gravierende finanzielle Folgen für das Unternehmen und seinen Inhaber haben. Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Vermögen, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden bei der Fenster- oder Türmontage verursacht haben sollen. Die Versicherungsleistung beschränkt sich aber nicht auf Geldersatz, sondern hilft Ihnen auch, Ansprüche richtig zu beurteilen und gegebenenfalls abzuwehren.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Forderungen.
- Sind die Ansprüche nach Grund und Höhe berechtigt, zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Versicherungssumme.
- Unberechtigte Ansprüche weist der Versicherer in Ihrem Namen zurück und begründet seine Rechtsauffassung. Falls der Anspruchsteller Sie trotzdem auf Schadensersatz verklagt, verteidigt Sie der Versicherer vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
So wirksam schützt eine Betriebshaftpflicht bei Schäden durch Fenster- und Türenmontage
Nach dem Gesetz müssen Sie für schuldhaft verursachte Schäden aufkommen. Leichte Fahrlässigkeit, ein scheinbar unbedeutendes Versehen, reicht dazu bereits. Für Unternehmer sind die Regeln noch strenger: Für Fehler von Mitarbeitenden sind Sie gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden verantwortlich.
Unabhängig vom Grad des Verschuldens ist die Höhe der Haftung unbeschränkt. Während Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH nur mit dem Betriebsvermögen haften, ist zum Beispiel bei Einzelunternehmern, Gesellschaftern einer OHG und Komplementären einer KG das Privatvermögen bedroht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ermöglicht Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenz in der Fenster- und Türenmontage zu konzentrieren und wesentliche Teile des unternehmerischen Risikos auf den Versicherer zu übertragen. Aus einem unkalkulierbaren Schaden wird ein günstiger fixer Beitrag, den Sie in der Kostenkalkulation berücksichtigen können. Versicherungsbeiträge mindern zudem den steuerpflichtigen Gewinn.
Was deckt die Haftpflicht für Fenster- und Türenmontage ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für die Fenster- und Türenmontage
Ein passendes Angebot für das gesamte Leistungsspektrum
Versicherungen für Selbstständige sind keine Produkte „von der Stange“, sondern müssen auf individuelle Merkmale des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein. Sie erwarten von Finanzchecks zu Recht ein umfassendes und passgenaues Angebot. Deshalb bitten wir Sie im Vorfeld um Beantwortung einiger weniger Fragen zu Ihrem Betrieb. Besonders wichtig ist, dass Sie uns im Online-Rechner alle Arbeiten nennen, die Sie tatsächlich ausüben. Vielleicht bieten Sie Ihren Kunden neben der Fenster- und Türenmontage auch die Montage von Küchen und Möbeln, von Baufertigteilen oder Leistungen im Messebau an? In einer Betriebshaftpflicht für Handwerker lassen sich Tätigkeiten unterschiedlicher Gewerke zusammenfassen. Auf Basis Ihrer Angaben stellen wir sicher, dass alle Leistungen Ihres Betriebs im Versicherungsschein dokumentiert werden und damit ein vollständiger Versicherungsschutz für alle Gewerke besteht.
Der Online-Rechner ist unser intelligentes Beratungs-Tool
Finanzchecks verknüpft die Beratung durch Experten mit dem Einsatz digitaler Tools. In unserem kostenfreien Online-Rechner ist eine große Wissensbasis hinterlegt. Sie können sich schon vorab leicht selbst ein Bild machen von den vielfältigen Möglichkeiten einer Betriebshaftpflicht für Fenster- und Türenmontage.
Ihre Informationen zu Tätigkeiten, Betriebsgröße und Risikoverhältnissen verwendet der Online-Rechner, um für Sie geeignete Tarife zu selektieren. Angeboten werden nur Produkte, die unsere Fachleute vorab geprüft haben. Zu jedem Tarif erfahren Sie nicht nur den Preis, sondern auch wesentliche Inhalte. Wie umfangreich der jeweilige Versicherungsvertrag ist, entnehmen Sie unserer Bewertung mit bis zu fünf Sternen. Sterne gibt es für wichtige Merkmale wie beispielsweise die Höhe der Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden, Arbeiten im Ausland oder Beauftragen fremder Unternehmen.
Mögliche Rabatte werden automatisch berücksichtigt. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Fenster- und Türenmontage?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 15,95 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Je höher die Versicherungssumme, desto besser ist Ihre Vorsorge auch für einen großen Schaden. In der Betriebshaftpflicht für Fenster- und Türenmontage ist eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Wickelt Ihr Unternehmen auch Großprojekte ab, sind Sie in hochwertig ausgestatteten oder denkmalgeschützten Gebäuden tätig, empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro. Auch öffentliche Auftraggeber verlangen oft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in dieser Größenordnung.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Grundsätzlich ja, denn selbst für eine geringe Selbstbeteiligung gibt es hohe Beitrags-nachlässe. Der Versicherer spart nicht nur Schadenaufwand, sondern gerade bei Kleinschäden überproportional hohe Verwaltungskosten. Außerdem kann er darauf zählen, dass Sie durch die Eigenbeteiligung ein Interesse an Schadenverhütung haben. Sie wissen selbst am besten, welche Selbst-beteiligung Ihr Betrieb tragen kann. Probieren Sie in unserem Online-Rechner aus, wie sich Beträge zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirken.