Fliesenleger bringt einen Fliesenspiegel an
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Betriebs­haftpflicht­versicherung
Fliesenleger

  • Wichtige Versicherung
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Fliesenleger bringt einen Fliesenspiegel an
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Eine Haftpflichtversicherung für Fliesenleger – dreifache Leistung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenlegebetriebe ist dafür da, wenn Kunden, Vertragspartner oder außenstehende Dritte Ansprüche wegen Sach- oder Personenschäden gegen Sie geltend machen. Die Haftpflichtversicherung leistet nicht nur Geldersatz, sondern steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Die Experten der Versicherung prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind.
  • Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der Deckungssumme übernommen.
  • Gegen unberechtigte Forderungen kämpft die Haftpflichtversicherung für Sie auf eigene Kosten, notfalls auch vor Gericht.

Risiko eines Fliesenleger mit einer Betriebshaftpflicht begrenzen

Als Chef im Fliesenlegebetrieb tragen Sie eine hohe Verantwortung: für eine fehlerfreie und termingerechte Auftragsabwicklung, für das Eigentum Ihrer Kunden, für Ihre Mitarbeitenden. Trotz aller Professionalität und Kompetenz können Fehler passieren. Nach dem Gesetz müssen Sie bereits bei einer kleinen Nachlässigkeit unbegrenzt Schadensersatz leisten, als Einzelunternehmer und voll haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft auch aus Ihrem Privatvermögen. Damit ist nicht nur die Existenz des Betriebs bedroht. Auch privat droht der finanzielle Absturz.

Begrenzen Sie das unternehmerische Risiko. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Fliesenleger leistet bei Personenschäden, Sachschäden und daraus folgenden Vermögensschäden, wenn Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Sie kümmern sich um die Fliesenlegearbeiten, und die Versicherung ist da, wenn etwas nicht nach Plan läuft.

Fliesenleger verlegt Bodenfliese auf Großbaustelle
Mit einer Betriebshaftpflicht das Risiko begrenzen.

Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?

Wie jede Versicherung basiert auch die Haftpflichtversicherung für Fliesenleger auf allgemeinen Bedingungen. Sie geben Ihnen Klarheit darüber, was versichert ist und was nicht. Nur mit einer eindeutigen Abgrenzung kann der Versicherer einen günstigen, zum Risiko passenden Beitrag kalkulieren. Zugleich stellen die Bedingungen sicher, dass alle Versicherten als Gefahrengemeinschaft gleich behandelt und die Verträge kostengünstig verwaltet werden.

mitversichert sind
  • Schäden durch jede Form von Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit)
  • Schäden, die durch mitversicherte Personen verursacht werden (insbesondere durch Mitarbeitende)
  • Prüfung der Haftung nach Grund und Höhe
  • Ersatz berechtigter Forderungen aus Personen- und Sachschäden einschließlich dadurch bedingter Vermögensfolgeschäden
  • Passiver Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen, auch für Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kosten für Sachverständige und Gutachter zur Feststellung von Schadensursache und Schadenumfang
ausgeschlossen sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Eigenschäden (hierfür gibt es Sachversicherungen)
  • Reine Vermögensschäden, zum Beispiel aus dem Nichteinhalten von Terminen
  • Planungs- und Gutachtertätigkeiten ohne eigenes Gewerk (Mitversicherung möglich)

Schadenbeispiele von Fliesenlegern aus der Praxis

Beim Fliesen eines Bads rutscht dem Gesellen eines Fliesenlegers eine Fliese aus der Hand. Sie fällt in die Badewanne, die zuvor nicht gesichert wurde, und zerstört deren Beschichtung. Eine Reparatur ist nicht möglich, denn mit einem Wanne-in-Wanne-System ist der Auftraggeber nicht einverstanden. Der Betriebsinhaber haftet gegenüber dem Kunden für das Verschulden seines Gesellen wie für eigenes Verschulden. Die Betriebshaftpflicht des Fliesenlegers übernimmt die Kosten der neuen Wanne inklusive Aus- und Einbau.

Kurz vor Feierabend wird die Baustelle nur nachlässig aufgeräumt – einige Pakete mit noch nicht verlegten Fliesen bleiben in einem Durchgang stehen. Als der Bauherr abends nach dem Rechten sehen will, stolpert er über die Pakete. Ein komplizierter Armbruch verursacht Behandlungskosten, die Krankenkasse fordert Ersatz. Der Geschädigte selbst macht Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend. Unklar ist jedoch, ob er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, weil er nicht für Licht auf der Baustelle gesorgt hat. Die Juristen der Betriebshaftpflicht prüfen die Haftungsanteile.

Ein Fliesenleger hat von einem Privatkunden zur Durchführung der Arbeiten den Haus- und Wohnungsschlüssel erhalten, jedoch ist der Schlüssel nach einem Wochenende unauffindbar. Da es sich um eine Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus handelt, müssen Schlösser und Schlüssel bei sechs Mietparteien ausgetauscht werden. Glücklicherweise hat der Fliesenleger eine Betriebshaftpflicht mit Einschluss des Risikos Verlust fremder Schlüssel abgeschlossen, sodass die Versicherung für die entstehenden Kosten aufkommt.
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung

Mit dem kostenfreien Online-Rechner können Sie sich vorab über die vielfältigen Möglichkeiten einer Betriebshaftpflicht für Fliesenleger informieren. Die Haftpflichtversicherung ist so individuell wie Ihr Betrieb.

Sie führen mehrere Gewerke selbst aus oder vergeben einen Teil Ihres Auftrags an Subunternehmer? Mit dem Online-Rechner können auch Versicherungsbeiträge für mehrere Tätigkeiten berechnet werden.

Die Risikofragen im Online-Rechner filtern genau passende Tarife, welche für Ihr Unternehmen relevant sind. Dabei wurde jeder Tarif von unseren Experten unter die Lupe genommen und mit einer Sterne-Bewertung gekennzeichnet.

Im Leistungsvergleich lassen sich wichtige Bedingungen vergleichen, unter anderem Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden, Arbeiten im Ausland oder Beauftragen fremder Unternehmen.

Alle Rabatte werden automatisch berücksichtigt. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %.

Kostenbeispiel Haftpflichtversicherung Fliesenlegebetrieb

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 50.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1.000 €
Versicherungsbeitrag: ab 17,21 € monatlich

Welche Versicherungssumme sollten Sie wählen?

Zwar haftet der Fliesenleger nach dem Gesetz unbegrenzt, große Personenschäden sind zum Glück aber selten. Deshalb sind auch hohe Deckungssummen zu einem günstigen Preis erhältlich. Finanzchecks empfiehlt eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Arbeiten Sie für öffentliche Auftraggeber oder in großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden, zum Beispiel Industriebauten, in denen umfangreiche Brand- oder Wasserschäden entstehen können, sind höhere Summen sinnvoll.

Günstiger Beitrag dank Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bis 1000 € pro Schadenfall kann den Beitrag erheblich vermindern. Der Grund: Die Haftpflichtversicherung spart nicht nur Schadenkosten, sondern auch die Verwaltungskosten, die bei Kleinschäden überproportional anfallen. Wählen Sie die Selbstbeteiligung so, dass Sie sie finanziell nicht überfordert, auch wenn sie mehrfach im Jahr anfallen sollte. Unser Online-Tarifrechner unterstützt Sie beim Vergleich der Angebote und der Beitragsersparnis.

Wichtige Vertragsbestandteile aus dem Tarifvergleich für Fliesenleger

Neben dem Preisvergleich sollte auf den Umfang der Bedingungen geachtet werden:

  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Leitungsschäden
  • Abwasser- und Umweltschäden
  • Schäden an vom Auftraggeber zur Montage überlassenen Sachen
  • Aus- und Einbaukosten für mangelhafte Erzeugnisse Dritter
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Verlust von fremden Schlüsseln
  • Beauftragen von fremden Unternehmen
  • Nutzen von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Gabelstapler)
  • Gebrauch fremder Fahrzeuge (zum Beispiel Baumaschinen und Baugeräte)
  • Nachhaftung bei Betriebsaufgabe
  • Ansprüche wegen Diskriminierung
  • Internet-Risiken