Haftpflichtversicherung für Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung: Versicherung mit Dreifach-Wirkung
Selbstständige und freiberufliche Haushaltshilfen profitieren gleich dreifach von einer Betriebshaftpflichtversicherung. Ihr Schutz fängt da an, wo die Privathaftpflichtversicherung aufhört – nämlich bei Ansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, die Sie im beruflichen Kontext verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die Sach- und Rechtslage.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Versicherungssumme.
- Unberechtigte Forderungen werden gegenüber dem Anspruchsteller begründet abgelehnt. Ihr Versicherungsschutz geht aber weiter: Bei einer Klage verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
So streng ist die Haftung für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuer
Angestellte Haushaltshilfen und Betreuer können über ihren Arbeitgeber haftpflichtversichert sein. Ist er zugleich Auftraggeber, richtet sich die Haftung für Schäden ihm gegenüber nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Für selbstständige bzw. freiberufliche Hilfen im Haushalt gelten diese Erleichterungen nicht. Wie jeder andere Unternehmer haften sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit, ein kleiner Fehler, kann Sie finanziell ruinieren, bis hin zur Privatinsolvenz. Denn als Einzelunternehmer müssen Sie auch Ihr Privatvermögen und das, was Sie in Zukunft verdienen, für Schulden hergeben.
Zum Glück müssen Sie diese hohe Verantwortung nicht allein tragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hilft Ihnen, Ihre wichtige Arbeit ohne ständige Angst vor Fehlern und deren Konsequenzen auszuüben. Unkalkulierbare Haftungsrisiken trägt die Versicherung gegen einen überschaubaren Beitrag. Sie brauchen keine weiteren Rücklagen zu bilden, kalkulieren den Preis Ihrer Dienstleistung mit einem klaren Kostenfaktor, den Sie zudem noch als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen können. Das gilt sogar für die oft bereits enthaltene oder optional zu wählbare Privathaftpflicht, da der Beitrag nicht getrennt ausgewiesen wird.
Was deckt die Haftpflicht für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Typische Haftpflichtfälle von Haushaltshilfen und Seniorenbetreuern
Diese Tätigkeiten sind über die Betriebshaftpflicht als Haushaltshilfe versicherbar
Die Arbeit als Haushalts- oder Seniorenhilfe ist oft nicht klar abgrenzbar von ähnlichen Tätigkeiten. Typische Leistungen sind:
- Hauswirtschaft für Privathaushalte
- Haushaltshilfe (Kochen, Putzen, Einkaufen)
- Seniorenbetreuung, Seniorenhilfe (ohne Pflege und ohne medizinische Leistungen)
- Reinigungskräfte, Putzhilfen
- Einkaufsservice, Einkaufshilfen
Es gibt aber Überschneidungen, zum Beispiel wenn im Rahmen eines Hausmeisterservices Dienstleistungen für Haushalte erbracht werden oder wenn eine umfassende Gebäudereinigung Bestandteil des Angebots ist. Es ist kein Problem, eine Betriebshaftpflicht für Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung entsprechend zu erweitern und mehrere Dienstleistungen in einem Vertrag zu versichern. Sind die Risikoverhältnisse gänzlich anders als bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, zum Beispiel in der Krankenpflege, ändert sich der Versicherungsbeitrag entsprechend.
Sprechen Sie uns gern an und nennen Sie uns alle Dienstleistungen, die Sie tatsächlich erbringen. Sagen Sie uns bitte auch, ob Sie allein tätig sind oder ob Sie Angestellte beschäftigen – zum Beispiel in Teilzeit als Urlaubsvertretung. Angestellte sind mitversichert, im Gegensatz zu selbstständigen Aushilfen und Subunternehmern, die eine eigene Versicherung benötigen.
Ein erster Überblick mit dem Online-Rechner zur Betriebshaftpflichtversicherung
Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks können Sie sich vorab nicht nur über den Preis, sondern auch über den Leistungsumfang verschiedener Versicherungslösungen zur Betriebshaftpflicht für Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung informieren.
In wenigen Minuten haben Sie alle Informationen zu Umsatz, Mitarbeitenden und eventuellen weiteren Tätigkeiten eingegeben. Das intelligente Tool selektiert anhand Ihrer Informationen die Versicherungsprodukte, die für Sie infrage kommen.
Jeder Tarif ist von unseren Experten geprüft und in einer Leistungsanalyse mit bis zu fünf Sternen bewertet. Alle für Sie möglichen Rabatte werden anhand Ihrer Angaben automatisch berücksichtigt. In der Ergebnisdarstellung erhalten Sie alle Informationen zu Preis und Leistung, die Sie für Ihre Entscheidung benötigen. Gern stehen wir Ihnen für Beratung und weitere Auskünfte am Telefon oder per Chat zur Verfügung.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 0 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 7,60 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Großschäden wie eine schwere Verletzung oder ein Brand im Haus sind zwar selten, aber nie auszuschließen. Gerade für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung da. Ihre Aufgabe kann sie aber nur erfüllen, wenn die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Finanzchecks empfiehlt, mindestens 3.000.000 Euro abzusichern. Der Aufpreis für eine Deckung über 5.000.000 Euro ist nicht hoch. Wenn Sie umfangreiche Leistungen erbringen und zum Beispiel in hochwertig ausgestatteten Haushalten arbeiten, ist eine höhere Summe eine sinnvolle und angemessene Lösung.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Kleinschäden wie zerbrochenes Geschirr müssen nicht unbedingt über die Versicherung laufen. Das erzeugt unnötigen Verwaltungsaufwand. Ersparen Sie sich und der Haftpflichtversicherung diese Kosten und profitieren Sie von einem attraktiven Rabatt. Den gibt es schon für eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schaden. Erfahren Sie in unserem Online-Rechner, wie sich Selbstbehalte von bis zu 1.000 Euro auf den Beitrag zur Betriebshaftpflicht auswirken.