Leider wird meistens in der Aufregung der Existenzgründung übersehen, wie notwendig eine Betriebshaftpflichtversicherung für Hoch- und Tiefbaubetriebe ist. Schon eine kleine Unaufmerksamkeit kann Sie und Ihr Unternehmen in dieser umfassenden Branche vor existenzielle Probleme stellen. In unserem Betriebshaftpflicht-Online-Rechner haben wir als freier Versicherungsmakler Angebote von diversen Versicherern für Sie hinterlegt: Betriebshaftpflicht Online-Rechner Hoch- und Tiefbau. Finden Sie hier das passende Angebot. Der Service und Vergleich ist in jedem Falle für Sie kostenfrei.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass eine Versicherung nicht für Schäden haftbar zu machen ist, die durch Arbeiten entstanden sind, die nicht explizit in der Police aufgeführt werden. Listen Sie daher bei Beantragung Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für Hoch- und Tiefbaubetriebe alle von Ihnen ausgeführten und angebotenen Leistungen auf. Die Haftung für die Vollständigkeit dieser Angaben liegt allein bei Ihnen. Achten Sie auch darauf, dass die von Ihnen angegebenen Tätigkeiten anschließend auch im Versicherungsschein abgedruckt sind. Tätigkeiten, die oft eng zum Hoch- und Tiefbau gehören, sind Fenstermontage, Gerüstbau und andere. Es kommt hierbei nicht darauf an, was in Ihrer Gewerbeanmeldung steht, sondern welche Leistungen Sie tatsächlich erbringen. Für den Fall, dass nach Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung für Hoch- und Tiefbau weitere Tätigkeiten zu Ihrem Portfolio hinzugefügt werden, sind Sie verpflichtet, dies umgehend Ihrer Versicherung mitzuteilen. Diese Erweiterung hat nicht immer einen höheren Beitrag zur Folge.
Wie üblich stehen die Mitarbeiter der beauftragten Baufirma beim Mauern und Dämmen der Fassade unter enormem Zeitdruck. Dadurch entstehen schnell kleine Unachtsamkeiten und fahrlässige Fehler. So auch in diesem Fall. Ungefähr 8 Monate nach Abschluss der Arbeiten klagen die Einwohner über Feuchtigkeits- und Schimmelbildung an den Wänden, die auf eben solche Fehler zurückzuführen sind. Die Kosten für die Ausbesserung der Fassade und die Beseitigung des Schimmels belaufen sich auf 41.000 €.
Zum Saisonende bekommt ein Hoch- und Tiefbaubetrieb den Auftrag der Fassadensanierung eines Gewerbekomplexes. Damit alles sauber und schnell abläuft, werden einige Teile der alten Fassade fast gänzlich entfernt. Beim Aufbohren einer dieser Stellen trifft ein Mitarbeiter ein paar Kabelleitungen. Die Kosten für Schadensbeseitigung und Erneuerung belaufen sich auf ca. 6.000 €.
Die Angebote der Gesellschaften unterscheiden sich in den verschiedenen Leistungsmodellen auch explizit durch die Versicherungssummen. Hier liegen die Summen in den „Grund“-Tarifen meist bei zwei bis drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Bei der Wahl der entsprechenden Absicherung für Sie ist vor allem relevant, in welchem Umfang und an welchen Objekten Sie Ihre Arbeiten ausüben. Für Tätigkeiten an Ein- oder kleinen Mehrfamilienhäusern sind Versicherungssummen in Höhe von drei Millionen Euro ausreichend. Handelt es sich bei Ihren Aufträgen um größere Gebäudekomplexe, müssen meist höhere Summen vereinbart werden. Öffentliche Auftragsgeber verlangen größtenteils eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro.
Sparen Sie nicht an falscher Stelle. Es geht darum, Sie und Ihr Unternehmen für alle Fälle abzusichern. Viele der besonderen Bedingungserweiterungen werden von den Gesellschaften nur in den leistungsstarken Top-Tarifen angeboten. Beachten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung deshalb die von uns bereitgestellte Leistungsübersicht und stellen Sie sicher, dass alle für Sie relevanten Leistungen mit inbegriffen sind. Ein besonderes Augenmerk liegt hier im Einschluss von Bearbeitungsschäden (auch Tätigkeitsschäden genannt). Diese sollten in gleicher Höhe wie Sachschäden in der Firmenhaftpflicht für Hoch- und Tiefbau eingeschlossen sein. Die Summen finden Sie in unserer Übersicht extra aufgeführt.
Eine Betriebshaftpflicht für Hoch- und Tiefbau ist nicht für die Regulierung von Kleinschäden verantwortlich, sondern um die Existenz Ihres Unternehmens und von Ihnen selbst zu sichern. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 bis 1000 Euro je Schadensfall ist durchaus eine Überlegung wert, da dadurch der Versicherungsbeitrag sinkt.
An Leistungspunkten wie "Forderungsausfalldeckung", "Gefälligkeitshandlungen" und "Schäden an gemieteten und beweglichen Dingen" können Sie die Vollständigkeit einer privaten Haftpflicht und eine gewisse Leistungsstärke erkennen. Oftmals wird bei Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung dieser Einschluss mit angeboten. Dabei handelt es sich um eine vollumfängliche Familien-Privathaftpflicht für den Versicherungsnehmer. Bei vielen Anbietern ist diese sogar kostenfrei im Bedingungswerk mit enthalten.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Volkswohl Bund
Personenschaden: 5.000.000 Euro
Sachschaden: 5.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
657,61 Euro jährlich