Mit der Betriebshaftpflichtversicherung fahren Sie dreifach gut
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz für Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder die Angestellten Ihrer Kfz-Werkstatt für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und dafür Schadensersatz fordern. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich darum und hilft mit drei Leistungsversprechen – auch wenn an den Vorwürfen nichts dran sein sollte.
- Müssen Sie überhaupt zahlen? Falls ja, wie viel? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
- Von berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.
- Unberechtigte Forderungen werden gegenüber dem Anspruchsteller zurückgewiesen. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Unbegrenzte Haftung – auch mit privatem Geld
Trotz aller Sorgfalt sind Fehler bei der Arbeit in der Kfz-Werkstatt niemals auszuschließen. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht begrenzt, sondern erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG betrifft das auch privates Geld. Sie haben Angestellte? Als Chef sind Sie für deren Fehler verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.
Was deckt die Haftpflicht für Kfz-Werkstätten ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Beispiele für Haftpflicht-Schäden in der Kfz-Werkstatt
Die Ansprüche wegen der Verletzungen (zum Beispiel Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Regressforderungen der Krankenkasse wegen Behandlungskosten) bezahlt die Betriebshaftpflicht der Werkstatt. Die Schäden am Kundenfahrzeug übernimmt die im Vertrag enthaltene Zusatzhaftpflicht für Kfz-Handel und Handwerk. Der Kunde muss also keine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen und verliert deshalb auch keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Wären durch den Unfall andere Verkehrsteilnehmer geschädigt worden, wäre das ein Fall für die separat abzuschließende Kfz-Handel- und Handwerkversicherung. Auch hier muss der Kunde nicht seine eigene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, sein Schadenfreiheitsrabatt wird nicht belastet.
In einer Winternacht hatte es geschneit, der Schneefall war später in Eisregen übergegangen. Am folgenden Morgen war der Werkstatthof noch nicht vollständig geräumt und gestreut. Ein früher Kunde rutschte auf dem Weg ins Büro der Kfz-Werkstatt aus und verletzte sich am Arm. Die Betriebshaftpflicht der Werkstatt prüft den Schadenfall, zum Beispiel auf ein mögliches Mitverschulden, und zahlt – gegebenenfalls anteilig – für direkte Ansprüche des Geschädigten und für Forderungen der Krankenkasse. Falls Forderungen offenbleiben, übernimmt sie die Verteidigung in einem möglichen Rechtsstreit.
Expertenwissen zur Betriebshaftpflicht für Kfz-Werkstätten – im Online-Rechner transparent gemacht
Mit dem kostenfreien Online-Rechner gibt Ihnen Finanzchecks ein intelligentes Tool an die Hand, das Ihnen unverbindlich die interessantesten Angebote zur Betriebshaftpflicht für den Kfz-Handel zeigt. In wenigen Minuten haben Sie die dafür nötigen Kennzahlen Ihres Betriebs eingegeben, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl.
Im Online-Rechner von Finanzchecks können Sie neben der Kfz-Werkstatt auch weitere Dienstleistungen erfassen, die Sie Ihren Kunden anbieten – zum Beispiel Kfz-Pflege und Aufbereitung oder einen Kfz-Handel mit Neu- oder Gebrauchtwagen. Wichtig ist, dass Sie alle Tätigkeiten erfassen, denn danach wird der Versicherungsschutz zusammengestellt und der Preis kalkuliert.
Unser Online-Rechner ist viel mehr als nur ein digitales Tarifbuch. Im Leistungsvergleich haben wir die Produkte genau analysiert und deren Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – selbstverständlich inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein zuverlässiges Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis. Erfahren Sie in unserer Empfehlung auch, welche besonderen Vertragsbestimmungen in der Haftpflicht für das Kfz-Handwerk enthalten sind oder zusätzlich abgesichert werden sollten. Tätigkeitsschäden und Obhutsschäden an Kundenfahrzeugen sind beispielsweise über die enthaltene Zusatzhaftpflicht abgedeckt. Die sogenannte Benzinklausel, die auch für andere Antriebsarten gilt, regelt die Abgrenzung zwischen der Betriebshaftpflicht und den Kraftfahrzeugversicherungen (Haftpflicht und Kasko). Damit keine Deckungslücken entstehen, rät Finanzchecks zum Abschluss einer Kfz-Handel- und -Handwerkversicherung.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Kfz-Werkstätten?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 100.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 34,10 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Ein Großschaden ist nicht alltäglich, aber jederzeit möglich. Denken Sie im Kfz-Bereich nicht nur an teure Autos, sondern auch an das Risiko eines Personenschadens mit dauerhaften Folgen. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung raten wir Kfz-Werkstätten in der Betriebshaftpflicht zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme ist gering, kann aber im Fall des Falles Ihre wirtschaftliche Existenz retten.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Großschäden müssen in jedem Fall abgesichert sein, Bagatellschäden könnten Sie dagegen aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie nicht nur den Versicherer, sondern auch sich selbst von einem unangemessen hohen Verwaltungsaufwand. Der Versicherer gibt dafür einen attraktiven Rabatt. Wie viel Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.