Wie wichtig ist die Haftpflicht für das Kleingewerbe?
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Kleingewerbe ist Ihr Sicherheitsnetz bei finanziellen Ansprüchen aufgrund von Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten. Hierbei gilt es zu beachten, dass laut gesetzlicher Regelung ein Kleingewerbetreibender für berechtigte Schadenersatzansprüche unbegrenzt haften kann.
- Versicherer prüft mit Rechtsabteilung, ob eine Haftung vorliegt.
- Berechtigte Forderungen zahlt die Haftpflicht bis zur Versicherungssumme.
- Im Fall einer unberechtigten Forderung wird diese auf Kosten der Versicherung abgewehrt.
Übersicht zum Inhalt
Schützen Sie sich von Anfang an
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar für die meisten Tätigkeiten keine Pflicht, spielt jedoch im Kleingewerbe aufgrund der unbegrenzten Haftung mit dem Privatvermögen eine entscheidende Rolle. Gerade als Existenzgründer sollte sie als eine der wichtigsten Versicherungen betrachtet werden, da ein rückwirkender Abschluss nicht möglich ist. Zusätzlich wird die Betriebshaftpflicht oft von Auftraggebern verlangt und verleiht Ihrem Angebot einen professionellen Touch. Die entstehenden Kosten können zudem vollständig beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Betriebshaftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?
- Personenschäden: Verletzungen oder gesundheitliche Schäden von Personen.
- Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter.
- Vermögensfolgeschäden: Wirtschaftliche Verluste, die einem Dritten durch Ihr Handeln entstehen.
- Haftungsübernahme von einfacher bis grobe Fahrlässigkeit.
- Schäden durch angestellte Mitarbeiter.
- “reine” Vermögensschäden: durch Tätigkeiten, wie Beratung, Prüfung, Begutachtung oder Planung (über gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht versicherbar).
- Vorsätzliche Schäden: die absichtlich verursacht wurden.
- Eigenschäden: Schäden am eigenen Eigentum.
- Kfz-Schäden: Schäden an Fahrzeugen, die in den Bereich einer Kfz-Versicherung fallen.
- Nichteinhaltung von Fristen, Terminen und Kostenvoranschlägen.
Wie viel kostet die Haftpflichtversicherung?
Für viele Kleingewerbetreibende und Freiberufler, die erst kürzlich ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, stellt sich die Frage nach den Kosten für die Haftpflichtversicherung. Einige Versicherer gewähren Neugründern großzügige Rabatte von bis zu 40 Prozent auf den Versicherungsbeitrag, solange das Gewerbe nicht länger als 12 Monate angemeldet ist. Beachten Sie jedoch, dass dieser Rabatt in den meisten Fällen auf ein bis drei Jahre begrenzt ist.
Besonders interessant wird es, wenn der Umsatz niedrig ist oder die gewerbliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. In solchen Fällen bieten einige Versicherer spezielle Kleinbetrieb-Nachlässe an. Die Berechnung der meisten Tarife basiert auf Umsatz, Lohnsumme und Mitarbeiteranzahl. Jeder Tätigkeit wird ein Mindestbeitrag zugeordnet, und der Versicherungsbeitrag orientiert sich am Schadensrisiko. So kann es vorkommen, dass ein Friseur mit höherem Umsatz weniger zahlt als ein Handwerker. Die Kosten der Betriebshaftpflicht für das Kleingewerbe können weiterhin durch die Auswahl einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Viele Versicherer bieten Selbstbehalte bis zu 1000 Euro mit Rabatten von bis zu 30 Prozent an. Im Schadensfall trägt der Versicherungsnehmer diesen Betrag selbst. Auch die Vertragslaufzeit beeinflusst den Versicherungsbeitrag. Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren, winken bis zu 10 Prozent Beitragsnachlass.
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Online-Rechner startenTipps zur Betriebshaftpflicht für Kleingewerbetreibende
Achten Sie darauf, dass alle aktuellen Tätigkeiten im Versicherungsschein aufgeführt und mitversichert sind. Die Prämien variieren je nach Risiko, also geben Sie bitte alle Tätigkeiten im Online-Rechner sorgfältig an. Eine spätere Anpassung im Vertrag ist jederzeit möglich.
Wichtige Bedingungen umfassen unter anderem den Tätigkeitsschaden oder auch den Bearbeitungsschaden. Dabei handelt es sich um Schäden an einer Sache, die durch die ausgeführte Tätigkeit verursacht werden. Beachten Sie bei einem Tarifvergleich eventuelle „versteckte“ Selbstbehalte.
Beim Verlust von fremden Schlüsseln oder Codekarten sind Folgeschäden je nach Tarif eingeschränkt mitversichert. Achten Sie auf Risikoeinschränkungen in den Tarifdetails, wie beim Hausmeisterservice mit Winterdienst. Es gibt teilweise Einschränken nur für betreute Objekte. Beim Beauftragen von Subunternehmen ist die Grundversicherung meist inklusive, doch nur wenige Tarife decken auch nicht versicherte Bau- und Handwerkstätigkeiten im Schadensfall ab.
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