Suppe versalzen, Vermögen geschützt: Die Betriebshaftpflicht für Köche kennt das richtige Rezept
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden und dafür zahlen sollen.
Selbst wenn die Vorwürfe haltlos sind, ignorieren dürfen Sie sie nicht. Melden Sie den Vorfall Ihrer Betriebshaftpflicht, und die Versicherung kümmert sich um alles weitere. Juristen der Versicherung prüfen für Sie die Sach- und Rechtslage.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme. Das ist die Schadensersatzfunktion.
- Ebenso wichtig ist die Rechtsschutzfunktion. Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Kleiner Fehler, große Wirkung – deshalb brauchen Köche eine Betriebshaftpflicht
Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens, eventuell auch für Angestellte. Das bedeutet: Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Sie wirtschaftlich ruinieren – auch privat, denn als Selbstständiger haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Auch wenn Ihr Auftraggeber haftpflichtversichert ist, nutzt Ihnen das nichts. In der Regel sind dort nur dessen Mitarbeiter versichert, nicht aber der selbstständige Mietkoch.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung übertragen Sie das unternehmerische Haftungsrisiko auf den Versicherer. Aus einem für Sie unkalkulierbaren Schaden wird ein günstiger Versicherungsbeitrag, den Sie in Ihrer Preisgestaltung berücksichtigen und dazu noch steuermindernd absetzen können.
Was deckt die Haftpflicht für selbstständige Köche ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden
In diesen Fällen hat die Betriebshaftpflicht selbstständigen Köchen schon geholfen
Mit dem Online-Rechner finden Sie die besten Zutaten zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung
Im kostenfreien Online-Rechner haben wir das Expertenwissen von Finanzchecks transparent aufbereitet. Informieren Sie sich unverbindlich über die Angebote namhafter Versicherer zur Betriebshaftpflicht für selbstständige Köche, Catering und Eventservice, Restaurants, Imbiss und Imbisswagen.
Ihre Antworten auf einige wenige Risikofragen reichen, damit der Online-Rechner passende Tarife heraussucht. Jeder Tarif wurde von uns unter die Lupe genommen und mit einer Bewertung der Leistung von bis zu fünf Sternen gekennzeichnet. Bei der Ermittlung des Versicherungsbeitrags sind mögliche Rabatte, zum Beispiel für Existenzgründer und für mehrjährige Vertragslaufzeiten, automatisch berücksichtigt.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Köche?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 50.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 4,88 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Auch eine kleine Ursache kann große Schäden nach sich ziehen – denken Sie an eine Erkrankung vieler Gäste oder an einen Brand, der auf ein ganzes Gebäude übergreift. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung empfiehlt Finanzchecks selbstständigen Köchen eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Verträge mit höheren Deckungssummen enthalten oft auch weitere wichtige Verbesserungen gegenüber einfachen Policen.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Nicht jeder kleine Schaden muss gleich zum Versicherungsfall werden. Als Unternehmer in der Gastronomie wissen Sie am besten, welche Schadenssumme Ihr Betrieb verkraften kann, ohne in Schieflage zu geraten. Mit einer Selbstbeteiligung spart die Haftpflichtversicherung nicht nur bei den Schäden, sondern auch bei den Verwaltungskosten. Das honoriert sie mit einem attraktiven Rabatt. Probieren Sie in unserem Online-Rechner aus, wie sich eine Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirkt.