Unsere Tagesempfehlung für Ihr Restaurant: Die Betriebshaftpflicht mit Dreifach-Schutz
Anders als eine Sachversicherung schützt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht einzelne Gegenstände, sondern Ihr Vermögen insgesamt, wenn andere Geld von Ihnen fordern. Schon bei einem kleinen Fehler können Sie und Ihre Angestellten für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden. Selbst wenn die Vorwürfe haltlos scheinen, müssen Sie sich darum kümmern. Die Haftpflichtversicherung ist Ihr starker Partner und erbringt drei wesentliche Leistungen.
- Prüfung der Haftungsfrage: Müssen Sie überhaupt zahlen? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
- Schadensersatz: Von berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.
- Rechtsschutz: Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen – mit klarer Begründung der Rechtsauffassung. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Kleiner Beitrag für volle Haftung
Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nach dem Gesetz nicht begrenzt. Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG müssen ihr Privatvermögen opfern, um Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Als Chef in Ihrem Restaurant sind Sie außerdem für Fehler von Angestellten verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.
Rücklagenbildung für drohende Schäden ist unwirtschaftlich. Rücklagen sind ungenutztes Eigenkapital, von dem Sie trotzdem nicht wissen, ob es im Schadenfall reichen wird. Die Haftpflichtversicherung für Selbstständige ist klar die bessere Alternative: Mit ihr übertragen Sie das Haftungsrisiko auf den Versicherer. Aus einem ungewissen Schaden wird ein fixer Beitrag, den Sie in Ihrer Preiskalkulation berücksichtigen und steuerlich absetzen können.
Was deckt die Haftpflicht für Restaurants ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden
Beispiele für Haftpflicht-Schäden im Restaurant
Unser Online-Rechner – Ihr schneller Weg zur Betriebshaftpflichtversicherung
Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks haben Sie jederzeit ein intelligentes Tool zur Verfügung, mit dem Sie unverbindlich die interessantesten Angebote zur Betriebshaftpflicht für Restaurants abrufen können. Informieren Sie uns anhand weniger Fragen über Ihren Gastronomiebetrieb, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl. Auch wenn Sie neben dem Restaurant zusätzlich Catering und Eventservice anbieten oder einen Imbiss / Imbisswagen betreiben, möchten wir das wissen – damit unser Vertragsangebot auch wirklich zu Ihnen passt.
Der Finanzchecks Online-Rechner kann nicht nur Beiträge ausrechnen. Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Versicherungsprodukte genau analysiert und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – inklusive möglicher Rabatte – erhalten Sie ein transparentes Bild des Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Restaurants?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 100.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 4,88 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Jeder Gastronom kann von hohen Ersatzforderungen betroffen sein. Ein Mensch kommt zu Schaden, ein Küchenbrand greift auf das gemietete Gebäude über. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung rät Finanzchecks in der Betriebshaftpflicht für Restaurants zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme ist gut investiert. Weil Großschäden glücklicherweise selten sind, kostet die bessere Versicherung kaum Aufpreis, kann aber Ihre wirtschaftliche Existenz retten.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Bagatellschäden müssen dagegen nicht zwingend versichert werden. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie den Versicherer und auch Ihre eigene Verwaltung von bürokratischem Aufwand. Außerdem dokumentieren Sie Ihr Interesse an einem schadenfreien Vertragsverlauf. Das honoriert der Versicherer mit einem attraktiven Rabatt. Wie viel Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, erfahren Sie in unserem Online-Rechner.