Die Betriebshaftpflicht für Schreiner und Schreinereien hilft nicht nur mit Geld
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen gegen Ansprüche, die an Sie gestellt werden. Schneller als Sie vielleicht vermuten, werden Sie oder Ihre Mitarbeitenden für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht.
Sind sie sicher, dass Sie für die behaupteten Schäden überhaupt zahlen müssen? Die Haftpflichtversicherung hilft bei den oft komplexen Rechtsfragen.
- Experten der Versicherung prüfen zunächst die gestellten Forderungen nach Grund und Höhe.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht an den Geschädigten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- Unberechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung begründet zurückgewiesen. Bleibt der Anspruchsteller bei seiner Rechtsauffassung und klagt, verteidigt Sie der Versicherer vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Strenge Gesetze erfordern eine umfassende Haftpflichtversicherung für Schreiner
Das Gesetz ist eindeutig: Für einen schuldhaft verursachten Schaden haften Sie unbegrenzt. Auf den Grad des Verschuldens kommt es nicht an – selbst leichte Fahrlässigkeit, ein kleines Versehen, kann die wirtschaftliche Existenz Ihrer Schreinerei bedrohen. Als Einzelunternehmer oder voll-haftender Gesellschafter einer Personengesell¬schaft müssen Sie auch mit Ihrem Privatvermögen für Schulden des Betriebs aufkommen. Als Chef von Mitarbeitenden tragen Sie eine besondere Verantwortung: Für deren Fehler haften Sie gegenüber Kunden auch ohne eigenes Verschulden.
Schützen Sie Ihr Vermögen, begrenzen Sie die Haftungsrisiken. Mit einer Betriebshaftpflicht für Schreiner wird aus einem unüberschaubaren Risiko ein fixer Jahresbeitrag, den Sie in Ihrer Preiskalkulation berücksichtigen und steuerlich als Betriebsausgabe absetzen können.
Was deckt die Haftpflicht für Schreiner und Schreinereien ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Hier hat die Betriebshaftpflicht Schreiner und Schreinereien vor finanziellen Verlusten bewahrt
Eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Leistungsspektrum
Als Schreiner – je nach Region auch als Tischler bezeichnet – üben Sie für Ihre Kunden neben den klassischen Holzarbeiten auch andere Tätigkeiten aus. Häufige Kombinationen mit einer Schreinerei sind zum Beispiel Fenstermontage und Türenmontage, Küchenbau und Möbelbau, Messebau oder ähnliche Dienstleistungen rund um das Material Holz. Bitte nennen Sie uns alle Arbeiten, die Sie tatsächlich ausüben. Auf dieser Basis erhalten Sie ein umfassendes Angebot zu Ihrer Betriebshaftpflicht, das den gesamten Tätigkeitsbereich vollständig abdeckt.
Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung
Unser kostenfreier Online-Rechner ist mehr als ein elektronisches Tarifbuch. Finanzchecks hat die Angebote zur Betriebshaftpflicht für Schreiner einem ausführlichen Test unterzogen. Auf Basis einiger weniger Informationen über Ihre Schreinerei sehen Sie nicht nur Preise, sondern auch den Leistungsumfang des jeweiligen Produkts – zusammengefasst in einer leicht verständlichen Experten-Bewertung mit Sternen. Sie erkennen auf einen Blick wichtige Qualitätsmerkmale wie etwa die Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden, Versicherungsschutz für Arbeiten im Ausland oder für das Beauftragen fremder Unternehmen.
Mögliche Rabatte werden im Tarifrechner automatisch berücksichtigt. Existenzgründer erhalten bei einigen Versicherern bis zu 50 % Nachlass. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren sparen Sie weitere 10 %.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Schreiner?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 8,79 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Für Personen- und Sachschäden empfiehlt Finanzchecks eine pauschale Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro. Arbeiten Sie als Schreiner auch in großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industrieanlagen, Einkaufscentern, Kultureinrichtungen, historischen Gebäuden sowie bei öffentlichen Auftraggebern, sind Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro sinnvoll.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Die Regulierung von Kleinschäden ist für die Versicherung mit hohem Aufwand verbunden. Überlegen Sie, ob Sie einen Teil jedes Schadens selbst tragen und dadurch viel Beitrag sparen möchten. In unserem Online-Rechner simulieren Sie, wie sich eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schaden auf den Preis der Versicherung auswirkt.