Licht aus, drei Spots auf die Betriebshaftpflicht für Veranstaltungstechniker, Licht- und Tontechniker
Drei Spots hat sich die Betriebshaftpflichtversicherung verdient, denn Sie schützt Sie gleich dreifach, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Unternehmer besonders wichtig. Sie bezieht sich nämlich nicht auf einzelne Gegenstände, sondern sichert Ihr Vermögen insgesamt vor berechtigten und unberechtigten Forderungen.
- Experten der Versicherung prüfen zunächst die Ansprüche nach Grund und Höhe.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Deckungssumme.
- Gegen unberechtigte oder unangemessene Forderungen unterstützt Sie der Versicherer juristisch und zahlt notfalls für ein Gerichtsverfahren.
Übersicht zum Inhalt
Darum brauchen Veranstaltungstechniker, Licht- und Tontechniker die Betriebshaftpflicht
Nach dem Gesetz haften Unternehmer ebenso wie Privatleute unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit bringt Ihren Betrieb wirtschaftlich in Gefahr. Und nicht nur der Betrieb steht auf dem Spiel, sondern auch ihre eigene finanzielle Zukunft. Denn bei Einzelunternehmern und vollhaftenden Gesellschaftern einer GbR, OHG und KG gibt es bei Schadensersatzforderungen keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Sogar ohne eigenes Verschulden kann Ihr Erspartes weg sein. Denn als Chef sind für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich.
Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt solche Haftungsrisiken für Sie. Versichert sind Sie als Betriebsinhaber und die fest angestellten Mitarbeitenden wie Aufbauhelfer, Bühnenhelfer und Stagehand Personal. Selbstständige und Freiberufler, die Sie temporär beschäftigen, benötigen dagegen einen eigenen Versicherungsschutz. Ihr Haftungsrisiko aus dem Beauftragen von Subunternehmern ist zwar in Ihrer Betriebshaftpflicht für Veranstaltungstechniker gedeckt, allerdings kann der Versicherer Entschädigungsleistungen vom Subunternehmer zurückverlangen, ihn in Regress nehmen.
Was deckt die Haftpflicht für Veranstaltungstechniker, Licht- und Tontechniker ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Von diesen Forderungen hat die Betriebshaftpflicht Veranstaltungstechniker schon befreit
Viele Tätigkeiten erfordern umfassenden Versicherungsschutz
Die Betriebshaftpflicht erlaubt Ihnen, Haftungsrisiken aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf den Versicherer zu übertragen. Aber welche Risiken sind das genau? Als selbstständiger Veranstaltungstechniker oder Chef eines Betriebs für Licht- und Tontechnik wissen Sie, wie vielfältig Ihre Arbeit sein kann. Vielleicht planen, montieren und bedienen Sie nicht nur die Bühnentechnik, sondern sind auch im Bühnenbau aktiv. Risiken aus der Planung, Konstruktion und Montage von überdimensionalen Bühnenteilen sind eher dem Messebau bzw. Ausstellungbau zuzuordnen als der Veranstaltungstechnik. Kein Problem für die Haftpflichtversicherung und für die Experten von Finanzchecks – Sie sagen uns, was genau Sie tun, wir beraten Sie und machen Ihnen ein Angebot für eine Versicherung, die dazu passt.
Mit dem Online-Rechner zur passenden Betriebshaftpflichtversicherung
Mit einer Betriebshaftpflicht ersetzen Sie unsichere und unwirtschaftliche Rückstellungen für drohende Schäden durch einen fixen Beitrag, den Sie in der Preiskalkulation berücksichtigen und steuermindernd absetzen können. Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks können Sie sich vorab über Preise, aber auch über die vielfältigen Deckungskonzepte einer Haftpflichtversicherung für Veranstaltungstechniker, Licht- und Tontechniker informieren. Alles, was Sie dazu benötigen, sind ein paar Minuten Zeit, um online einige Fragen zu Ihrem Betrieb zu beantworten.
Ihre Antworten im Online-Rechner filtern die Tarife heraus, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Jeder Tarif wurde von unseren Experten auf Herz und Nieren geprüft und mit bis zu fünf Sternen bewertet. Ihre Informationen nutzen wir auch, um Rabattmöglichkeiten automatisch zu berücksichtigen, zum Beispiel für Existenzgründer oder für eine mehrjährige Vertragslaufzeit. Welches Angebot hat das beste Verhältnis von Leistung und Preis? Entscheiden Sie selbst oder fragen Sie unsere Spezialisten.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für den Veranstaltungstechniker, Licht- und Tontechniker?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 0 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 7,60 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Das Beispiel für einen Personenschaden zeigt, wie aus einer kleinen Nachlässigkeit hohe Ersatzforderungen entstehen können. Finanzchecks empfiehlt deshalb Verträge mit einer Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro. Sind Sie bei Großveranstaltungen im Einsatz oder bewerben sich um öffentliche Aufträge, sollte die Versicherungssumme mindestens 5.000.000 Euro betragen.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Wenn Sie bereit sind, kleinere Schäden selbst zu bezahlen, dokumentieren Sie Ihr Sorgfaltsinteresse und entlasten den Versicherer zugleich bei seiner Verwaltungsarbeit. Den dadurch entstehenden Kostenvorteil gibt er in Form eines Rabatts an Sie weiter. Unser Online-Rechner zeigt, wie Sie mit Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen können.