Unternehmen und Privatpersonen vertrauen Ihnen, wenn es um Objektbewachung, Event- und Veranstaltungssicherheit, Personenschutz oder Werttransporte geht. Dass solche Dienstleistungen nicht ohne Risiko sind, weiß auch der Gesetzgeber. Eine Berufshaftpflichtversicherung für den selbstständigen Wachmann bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe sind deshalb nach § 6 der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgeschrieben. Ohne Haftpflichtversicherung ist keine Gewerbeanmeldung möglich. Nutzen Sie unseren Finanzchecks-Service: Über den Online-Rechner erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine behördliche Versicherungsbestätigung.
Die Haftpflichtversicherung erbringt für Sie folgende Leistung: Zunächst prüfen erfahrene Juristen die Haftungsfrage, wenn Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Berechtigte Forderungen wegen Schäden, die Ihren Kunden oder Dritten bei der Durchführung Ihres Bewachungsauftrags entstehen, werden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt. Die Mindestdeckungssummen laut Bewachungsverordnung werden weit übertroffen, in der Regel stehen mehrere Millionen Euro zur Verfügung. Wie es in der Verordnung vorgeschrieben ist, sind sowohl Personen- und Sachschäden als auch reine Vermögensschäden, zum Beispiel infolge eines Fehlalarms, versichert.
Unberechtigte Forderungen weist der Versicherer qualifiziert begründet zurück, notfalls zieht er auf seine Kosten dafür vor Gericht.
Selbstverständlich muss der Versicherungsvertrag für ein Wach- und Sicherheitsunternehmen anders gestaltet sein als die Haftpflichtversicherung eines Handwerkers oder Einzelhändlers. Aber auch innerhalb der Branche sind Differenzierungen erforderlich. Leistungsumfang und Beitragshöhe richten sich nach den konkret ausgeübten Tätigkeiten. Ein Detektiv im Kaufhaus oder in einer Wirtschaftsdetektei benötigt einen weniger umfangreichen Schutz als ein Wachmann, der im bewaffneten Personenschutz oder im Event- und Objektschutz tätig ist. Gern beraten wir Sie zur Ausgestaltung Ihres individuellen Vertrags und empfehlenswerter Deckungserweiterungen.
Die Haftpflichtversicherung des Bewachungsgewerbes wird gegebenenfalls durch eine Transportversicherung für Geld- und Werttransporte, die sogenannte Valorenversicherung, sinnvoll ergänzt. Transportieren Sie Banknoten oder Münzgeld, Wertpapiere und andere Urkunden oder Belege, empfehlen wir Ihnen einen passenden Versicherungsschutz bei einem der darauf spezialisierten Anbieter. Anders als die Haftpflichtversicherung, deren Leistung von Ihrer Verantwortlichkeit für den Schaden abhängt, stellt die Valorenversicherung allein auf das Eintreten der im Vertrag bezeichneten Gefahren ab. Verunglückt beispielsweise das Transportfahrzeug oder werden Sie Opfer eines Raubüberfalls, zahlt der Versicherer unabhängig von Ihrem Verschulden.
Versichert werden kann der Schutz als Halter eines Wachhundes. Ein weiterer optionaler Baustein, der in der Haftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe vereinbart werden kann. Häufig können jedoch sogenannte Kampfhunde nicht mitversichert werden, sprechen Sie uns an, wir haben die passende Lösung.
Bei allen Tarifen ist der Einschluss der Familien-Privathaftpflicht für den Versicherungsnehmer oder den Geschäftsführer einer GmbH möglich. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung gilt für den privaten Bereich nicht. Die Deckungssummen können auch von der Betriebshaftpflicht abweichen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Online-Rechner.
Sollten Sie rechtliche Forderungen einklagen wollen oder Auseinandersetzungen mit Angestellten haben, ist die Gewerberechtsschutzversicherung sinnvoll. Schützen Sie sich vor hohen Kosten, die bei Streitigkeiten beispielsweise in einem Zivilprozess entstehen können. Schon bei der 2. Instanz sind die Kosten bei einem Streitwert von 5000 Euro höher. Durch die Beschränkung auf eine bestimmte Selbstbeteiligung, sind die Kosten in einem Rechtsstreit überschaubar.