Bauhandwerker­sicherungs­bürgschaft

Diese Bürgschaft ist besonders wichtig, weil es einen gesetzlichen Anspruch der Bauhandwerker auf Sicherungsleistung gibt. Nachlesen kann man das seit 2018 im § 650 f des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In älteren Gesetzestexten steht das nahezu gleiche Recht in § 648 a BGB. Die Änderungen zum 1. Januar 2018 waren eher redaktionell.

Der Handwerker kann vom Auftraggeber in jeder Phase des Auftrags eine Sicherheit, verlangen, die sogenannte Bauhandwerkersicherung. Ihre Höhe ist auch festgelegt: Es ist die volle Auftragssumme zuzüglich 10 % für Nebenleistungen. Bereits erbrachte Vorauszahlungen werden abgezogen. Sieben bis zehn Tage Vorlauf gelten als ausreichend, um die Sicherheit zu fordern. Der Auftraggeber muss also flexibel reagieren können – mit der richtigen Kautionsversicherung kein Problem.

Die Pflicht zur Bauhandwerkersicherung trifft übrigens einen recht weit gefassten Personenkreis. Ausgenommen sind nur öffentliche Auftraggeber, bei denen kein Insolvenzrisiko besteht, und private Bauherren. Planende Architekten können aber ebenso Unternehmer und Auftraggeber sein wie beispielsweise Statiker und andere besondere Fachleute am Bau.

In der Praxis wird die Bürgschaft nicht gleich zu Beginn des Baus verlangt, obwohl die insolvenzfeste Sicherung des Werklohns bzw. Honorars eigentlich die Idee des Gesetzgebers war. Gibt es aber Streit, wird die Karte der Bauhandwerkersicherung häufig nachträglich gezogen, und dann bleibt dem Auftraggeber keine Wahl. Wird die Bürgschaft nämlich nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet, kann das weitreichende Konsequenzen für den Vertrag haben. Der Handwerker darf seine Arbeiten einstellen, bisher bereits erbrachte Leistungen aber selbstverständlich abrechnen. Verstreicht auch eine Nachfrist erfolglos, kann der Auftragnehmer den gesamten Vertrag kündigen und den entgangenen Gewinn – die gesetzliche Vermutung lautet 5 % der Auftragssumme – dennoch in Rechnung stellen.

Sie sehen: Keine Bürgschaft ist keine Lösung. Die Versicherung ist preisgünstig, zumal die Kosten bis zu 2 % der Summe pro Jahr von dem Handwerker, der die Sicherung verlangt hat, zu erstatten sind. Teurer wird die Kautionsversicherung bei normaler Bonität nicht sein.

 


Welche Bürgschaftsarten sind noch versicherbar?


Kosten Bauhandwerker­sicherungs­bürgschaft

Bürgschaftsrahmen: 10.000 Euro

Höchstbetrag je Bürgschaft: 10.000 Euro
Sicherheitsleistung: 0,- Euro

Versicherungsbeitrag:
375,- Euro pro Jahr

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Anbieter Bauhandwerker­sicherungs­bürgschaft


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Jörg Wienbreyer, Versicherungsexperte