Die Vertragserfüllungsbürgschaft kommt in der Regel bei Werkverträgen zum Einsatz. Da hier etwas hergestellt werden muss, vergeht zwischen Auftragserteilung und der Abnahme viel Zeit. Der Auftragnehmer hat Pflichten zu erfüllen, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 631 und folgende BGB) und dem geschlossenen Vertrag ergeben. Unvorhergesehene Umstände können dazu führen, dass der Vertrag nicht mehr eingehalten werden kann, zum Beispiel eine Insolvenz. Auch nach der Abnahme einer Leistung bestehen noch Ansprüche aus dem Vertrag, insbesondere auf Beseitigung von Mängeln. Die Haftung kann sich bei Bauwerken auf vier Jahre nach der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder fünf Jahre nach BGB erstrecken.
Statt zwischen der Ausführungs und Gewährleistungsphase zu unterscheiden, gehen viele Auftraggeber den Weg einer einheitlichen Bürgschaft für die gesamte Vertragserfüllung. Üblich sind Beträge von bis zu 10 % der gesamten Auftragssumme, die der Auftraggeber entweder als Sicherheitseinbehalt zurückhalten kann oder die Sie anderweitig als Garantie stellen müssen, wenn Sie auf das Geld nicht verzichten möchten. Die Kautionsversicherer ziehen hier mit und bieten entsprechenden Versicherungsschutz für Vertragserfüllungsbürgschaften. Da sie den gesamten Zeitraum von der Auftragserteilung bis zum Ende der Mängelhaftung abdecken, haben sie eine Laufzeit von der Auftragserteilung bis zum Ende der Gewährleistungsphase.
Bürgschaftsrahmen: 5.000 Euro
Höchstbetrag je Bürgschaft: 5.000 Euro
Sicherheitsleistung: 0,- Euro
Versicherungsbeitrag:
49,- Euro pro Jahr
Allianz
AXA
ERGO
HDI
R+V
VHV
“Sie haben noch Fragen zur Bürgschaftsversicherung? Gern beraten unsere Fachberater Sie kostenfrei und unverbindlich.
Tel: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)”
Jörg Wienbreyer, Versicherungsexperte