Mehr als 38.000 Kfz-Meisterbetriebe mit knapp einer halben Million Beschäftigten kümmern sich um das angeblich liebste Kind der Deutschen. Technische Innovationen in schneller Folge stellen die Werkstätten vor enorme Herausforderungen. Computergesteuerte Messtechnik hat den Schraubenschlüssel abgelöst. Halogenlicht, vor wenigen Jahrzehnten noch der Garant für gute Sicht bei schlechten Lichtverhältnissen, ist durch ausgefeilte LED-Baugruppen verdrängt. Wo früher eine Scheibe einfach getauscht wurde, sind heute Sensoren einzurichten und Kameras für Assistenzsysteme zu kalibrieren. Teilautonom fahrende Autos gehören bereits zum Straßenbild. Elektromobilität ist eine Chance, in den Städten lokal emissionsfrei zu fahren, ohne auf den Komfort des eigenen Fahrzeugs zu verzichten. Hybrid-Fahrzeuge nutzen das komplexe Zusammenspiel von Verbrennungs- und Elektromotor, um Reichweiten-Probleme zu lösen.
Während für klassische Kfz-Werkstätten nach wie vor regelmäßig Meisterzwang besteht, ist die Existenzgründung für zahlreiche andere Dienstleistungen rund um das Auto deutlich erleichtert. Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler kleinere Arbeiten an den aufgekauften Fahrzeugen selbst vor, braucht er dafür keinen Meisterbrief. Und wer einfache Tätigkeiten wie Pflege des Fahrzeugs, Ausbesserung von Unterbodenschutz, Öl oder Lampenwechsel und ähnliche Arbeiten aus dem „Tankstellenkatalog“ vornimmt, kann das auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle tun.
So vielfältig wie die Welt des Kraftfahrzeuggewerbes sind auch die Anforderungen an die richtige Gestaltung des Versicherungsschutzes. Nur mit professioneller Beratung ist das Nebeneinander von freiwilligen Versicherungen wie Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung einerseits und der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung als gesetzlicher Pflichtversicherung andererseits ohne unwirtschaftliche Überschneidungen und vor allem ohne gefährliche Deckungslücken sauber zu gestalten. Hinzu kommt die Vermischung zwischen Betriebseigentum und hochwertigen Kundenfahrzeugen, für die ebenfalls Versicherungsschutz bestehen soll.
Beispiel | Betriebshaftpflicht | Zusatzhaftpflicht (Betriebshaftpflicht) |
KFZ-Handel-Handwerk (Haftpflicht) |
KFZ-Handel-Handwerk (Kasko) |
Versehentlich werden beim Wechseln der Kfz-Hinterachse die Räder nicht richtig fest montiert. Auf dem Weg nach Hause hat der Kunde einen Unfall. Dabei wird ein Passant und er selbst verletzt. | ||||
Der Lehrling hat die Aufgabe einen Ölwechsel von einem Kundenfahrzeug durchzuführen. Durch die Verwendung von falschem Öl wird der Motor beschädigt. | ||||
Ein Mitarbeiter unternimmt eine Probefahrt mit dem PKW eines Kunden. Es kommt zu einem Unfall, bei dem ein Radfahrer verletzt wird. | ||||
Über Nacht werden in einer Kfz-Werkstatt viele PKWs gestohlen und auch beschädigt. |
Wie für jeden anderen Unternehmer gilt auch für den Inhaber eines Kfz-Betriebs: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen, und zwar in unbegrenzter Höhe und – je nach Rechtsform des Unternehmens – auch aus dem Privatvermögen. Für die Mitarbeiter haftet der Chef unter Umständen sogar ohne Verschulden. Eine Betriebshaftpflicht für das KFZ-Gewerbe ist deshalb die wichtigste Versicherung.
Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ist das Kernstück der Versicherungsverträge für alle, die mit Fahrzeugen handeln oder handwerklich arbeiten. Autohäuser sind damit ebenso gut bedient wie freie Werkstätten, Reifenhändler mit Montage-Angebot, Lackierereien und Karosseriebetriebe. Die Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung stellt die Verbindung zwischen der gewöhnlichen Kraftfahrtversicherung und den Risiken eines Kfz-Betriebs her. Während sich private Autoversicherungen nur auf ein Fahrzeug beziehen, sind hier alle eigenen Fahrzeuge des Unternehmens versichert und ebenso die Kundenfahrzeuge, für die Sie verantwortlich sind.
Die Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherungen sind fraglos die wichtigsten Bausteine im Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeuggewerbe. Aber auch auf die Absicherung weiterer Sachwerte und Ihres Vermögens insgesamt sollten Sie nicht verzichten.