Als Profi im Kraftfahrzeuggewerbe wissen Sie: Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Auto auf öffentliche Straßen. Dabei ist es ganz egal, ob es mit einem regulären schwarzen Kennzeichen fährt, ob rote Nummernschilder montiert sind oder ein Kurzzeitkennzeichen mit dem Ablaufdatum auf gelbem Grund. Sie kennen auch die wichtigen Versicherungen für Schäden an den Fahrzeugen selbst, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Aber wie funktioniert das, wenn die Fahrzeuge ständig wechseln? Eigene Pkw oder Servicefahrzeuge, Leihwagen für die Kunden, rote Nummernschilder, Kurzzeitkennzeichen – bei einem normalen Zulassungsverfahren belastet das nicht nur die Werkstatt mit unnötiger Bürokratie, sondern würde auch beim Versicherer hohen Verwaltungsaufwand produzieren. Hinzu kommt noch die Sorge um die Kundenfahrzeuge. Die müssen zwar haftpflichtversichert sein, aber ob eine Kaskodeckung besteht, können Sie nicht wissen. Außerdem wäre der Kunde zu Recht verärgert, wenn nach einem Malheur in der Werkstatt oder auf einer Probefahrt sein Schadenfreiheitsrabatt weg wäre.
In der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung sind pauschal eigene und fremde zugelassene Fahrzeuge versichert – nicht nur Pkw, sondern zum Beispiel auch Lieferwagen, Abschleppwagen oder Motorräder. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge.
Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung löst das Problem, ohne dass für jedes Auto eine Versicherungsbestätigung und ein separater Vertrag erforderlich wären. Sie ist deshalb interessant für alle Betriebe der Kfz-Branche – insbesondere Händler, aber auch für eine Kfz-Werkstatt, Lackiererei, Karosseriebetrieb, Reifenhändler mit Montageservice oder einem Kfz-Pflegebetrieb.
Um den Versicherungsbeitrag zu senken, können Selbstbeteiligungen für die Teil- und Vollkasko vereinbart werden. Je nach Höhe, beispielsweise 1000 Euro, können bis zu 20% Rabatt ausgehandelt werden.
Abhängig von der Betriebsart können Sie verschiedene Bausteine wählen bzw. kombinieren:
Während andere Wirtschaftszweige ausreichend mit der Versicherung bedient sind, reicht die Betriebshaftpflicht für das Kfz-Gewerbe allein nicht aus. Zwar gibt es einen speziellen Zusatzbaustein für sogenannte Tätigkeitsschäden, wenn beim Reparieren der Autos etwas schief geht. Für Schäden Dritter durch den Gebrauch des Fahrzeugs, also beispielsweise bei einer Probefahrt oder beim Rangieren auf dem Hof, ist aber eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung erforderlich. Auch typischen Kaskoschäden wie Diebstahl oder Hagel sind nur über diese gedeckt.
Die Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung gibt es bei vielen großen Versicherern wie Allianz, Axa, Gothaer oder Nürnberger, aber auch bei interessanten Spezialanbietern für das Maklergeschäft wie die Rhion Versicherung. Nicht nur die Kosten, sondern auch der Deckungsumfang unterscheidet sich in Details. Zum Beispiel in der Kaskoversicherung bei Marderbiss und Zusammenstoß mit Tieren. Gern erstellen wir für Sie einen individuellen und kostenfreien Vergleich der Anbieter, um das passende Angebot zu finden.