Haftungsumfang
Wenn Gesetze eine strenge Haftung ohne Verschulden vorsehen, begrenzen sie oft den Umfang der Haftpflicht. So ist es auch im ProdHaftG.
Personenschäden
Die Höchsthaftungssumme beträgt 85 Mio. € (§ 10 ProdHaftG). Die Begrenzung gilt auch für sogenannte Serienschäden. Ein Serienschaden liegt vor, wenn durch eine fehlerhafte Produktserie mehrere Menschen geschädigt werden. Der auf den ersten Blick hohe Haftungsbetrag kann also für den Einzelnen unzureichend sein, wenn es viele Geschädigte gibt.
Sachschäden
Die Haftung ist zwar summenmäßig unbegrenzt, aber sie greift erst bei Schäden über 500 € (§ 11 ProdHaftG). Außerdem gilt sie nur für private Endverbraucher und auch nur für Schäden, die nicht das fehlerhafte Produkt selbst betreffen. Sachschäden im beruflichen, gewerblichen oder geschäftlichen Bereich fallen nicht unter das ProdHaftG.