Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Zahlreiche Personen, die in freien Berufen, Kammerberufen und als Unternehmer tätig sind, verrichten beratende, verwaltende, prüfende oder begutachtende Tätigkeiten. Die damit verbundenen Risiken führen nicht zu körperlichen Schäden oder Sachschäden, sondern ausschließlich zu „echten“ Vermögensschäden, die Ihren Kunden oder außenstehenden Dritten entstehen können. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kümmert sich um solche Schäden – egal ob kleine Nachlässigkeit oder grobes Verschulden.
In vielen Fällen wird diese Art der Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet, insbesondere, wenn für den Beruf eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, also eine Versicherungspflicht besteht.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht umfasst zunächst die rechtliche Überprüfung der Forderung. Gibt es einen Rechtsgrund für die Ansprüche? Ist ihre Höhe gerechtfertigt? Das können die Juristen der Versicherung am besten beurteilen.
- Der Versicherer erstattet bei gerechtfertigten Ansprüchen Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen auf seine Kosten ab, auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Übersicht zum Inhalt
Warum ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig?
Laut Gesetz haften Selbstständige oder Unternehmer uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Aber aufgepasst – auch in einer Betriebshaftpflichtversicherung ist von Vermögensschäden die Rede. Versichert sind hier aber nur „unechte“ Vermögensschäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Die sorgfältige Wahl der richtigen Versicherungsart ist deshalb entscheidend, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Vermögensschadenhaftpflicht – Pflicht oder empfehlenswert?
Versicherungspflicht
Für Kammerberufe ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Diese Versicherung ist unerlässlich, um den Beruf auszuüben, und der Versicherungsschutz muss beim Beantragen der Zulassung nachgewiesen werden.
In einigen weiteren Berufen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls verpflichtend:
Empfehlenswert
Die Experten von Finanzchecks empfehlen jedem Freiberufler und jeder Agentur den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht. Oft sind potenzielle Risiken einer Schadensersatzforderung nicht auf den ersten Blick erkennbar. Selbst getroffene Vereinbarungen mit Kunden, die die Haftung beschränken sollen, bieten häufig keine absolute Sicherheit vor rechtlichen Konsequenzen. Zudem haften sogar Ehrenamtler, zum Beispiel Vereinsvorstände, für Vermögensschäden, die Dritten durch eigene Fehler entstehen.
Echte Vermögensschäden aus der Schadenabteilung
Umfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?
- Passive Rechtsschutzfunktion, d.h. Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen mithilfe des Versicherers
- Schäden durch Verzögerung der Leistung
- Vertragliche Haftung (über gesetzliche Haftung hinaus)
- Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler
- Fehlerhafte Beratung oder Aufklärung
- Datenschutzverstöße gegenüber Dritten
- Verletzung gewerblicher Schutz- und Wettbewerbsrechte
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Internet-Risiko, etwa die Übertragung von Viren, Trojanern
- Personen- und Sachschäden: dafür ist eine Betriebshaftpflicht / Bürohaftpflichtversicherung nötig
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
- Ansprüche aus Vertragserfüllung sowie wegen Vertragsstrafen
- Fehler bei der Berechnung von Lieferterminen
- Geldstrafen, Bußen
- Entschädigungen mit Strafcharakter
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Die wesentlichen Kalkulationsfaktoren sind das Honorar, der Umsatz sowie die Anzahl der Inhaber und Mitarbeiter. Die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung variieren je nach ausgeübter Tätigkeit aufgrund unterschiedlicher Risikoeinschätzungen der Versicherer.
Beispielhaft betragen die monatlichen Beiträge zwischen 5,75 Euro und 335,15 Euro bei Auswahl einer Versicherungssumme von 250.000 Euro und einem Jahresumsatz von 10.000 Euro. Die Tarife beinhalten Mindestbeiträge pro Vertrag, wodurch geringere Honorare oder Umsätze nicht zwangsläufig zu deutlich niedrigeren Kosten führen.
Für Existenzgründer gewähren einige Versicherer attraktive Rabatte von bis zu 50 % in den ersten ein bis zwei Jahren. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren lässt sich zusätzlich eine Ersparnis von 10 % erzielen. Alle Vergünstigungen werden automatisch im Online-Rechner berücksichtigt.
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Tipp zur Auswahl der richtigen Vermögensschadenhaftpflicht
„In den erstklassigen Tarifen für freie Berufe ist eine 'Offene Tätigkeits-Deckung' inbegriffen. Dies bedeutet, dass berufliche Nebenrisiken nicht einzeln in der Versicherungspolice aufgeführt werden müssen. Beispielhaft bietet ein Unternehmensberater zusätzlich das Marketing von Produkten für einen Auftraggeber an. In der Regel müsste das Risiko Werbeagentur in die Versicherung einbezogen werden. Diese Vereinbarung vermeidet ungewollte Deckungslücken und ist deshalb besonders zu empfehlen. Sie können diese spezifische Klausel in unseren Tarifdetails mithilfe unseres Online-Rechners erkennen.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die ideale Versicherungssumme einer Vermögensschadenhaftpflicht – in der Fachsprache auch als Deckungssumme bekannt – sollte hoch genug sein, um typische berufsbedingte Vermögensschäden abzudecken. Versicherungen für Kammerberufe und andere Pflichtversicherungen müssen eine vorgeschriebene Mindestversicherungssumme haben. Oft ist es aber sinnvoll, eine höhere Deckung abzuschließen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte individuell angepasst werden wie ein Maßanzug. Nur wenn existenzbedrohende Forderungen vollständig übernommen werden, erfüllt die Versicherung ihren Zweck. Umgekehrt kostet eine zu hohe Summe unnötig viel Beitrag. Zum Beispiel wird der potenzielle Vermögensschaden für einen Unternehmensberater, der sich auf kleine Ladenlokale spezialisiert, geringer sein als für jemanden, der große Unternehmen betreut.
Typische Deckungssummen bewegen sich zwischen 250.000 Euro und 2.000.000 Euro. Deshalb raten wir dazu, die Versicherungssumme einmal jährlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
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