Versicherung für Sachverständige - auf den Punkt gebracht
Sachverständige und Gutachter werden von Unternehmen, Privatpersonen oder vom Gericht beauftragt, wenn es um besondere Fachkompetenz und Neutralität eines Gutachtens geht. Die Tätigkeit ist mit besonderer Verantwortung verbunden – ein Fehler kann umfassende Vermögensschäden verursachen.
- Eine Haftpflichtversicherung schützt nicht nur das eigene Vermögen, sondern schafft zudem Vertrauen beim Auftraggeber.
- Wichtigste Absicherung ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige.
- Berechtigte Ansprüche übernimmt der Versicherer, unberechtigte Forderungen wehrt dieser auf eigene Kosten ab.
Übersicht zum Inhalt
Besondere Sachkunde, umfassende Haftung
Hohe Kompetenz bedeutet zugleich, dass an Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit eines Sachverständigen besondere Anforderungen gestellt werden. Fehler sind menschlich – aber ein öffentlich bestellter Gutachter bekennt sich durch einen Eid zu besonderer Sorgfalt bei seiner Tätigkeit. Der hohe Anspruch wird in der Haftung deutlich: Ein Sachverständiger haftet für jeden Grad des Verschuldens. Bereits einfache Fahrlässigkeit reicht für einen Ersatzanspruch des Geschädigten in unbegrenzter Höhe. Er handelt nur dann nicht schuldhaft, wenn er bei gewissenhafter Prüfung und nach Ausschöpfung aller Erkenntnisse – des Standes der Technik, der Erkenntnisse der Wissenschaft oder der Erfahrungen der Praxis – sein Gutachten und seine Schlussfolgerungen als richtig ansehen durfte.
Eine Versicherung gegen Ansprüche Dritter ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber in vielen Berufsordnungen – so etwa in der oben zitierten Mustersachverständigenordnung – zumindest als Soll-Vorschrift gefordert. Aber auch aus eigenem Interesse ist die Absicherung dringend zu empfehlen. Zum einen schafft die Finanzkraft eines Versicherungsunternehmens Vertrauen bei den Auftraggebern. Zum anderen müsste der Gutachter ohne Versicherungsschutz aus eigener Tasche Schadensersatz leisten. Bei Freiberuflern, Einzelunternehmern oder vollhaftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften erstreckt sich die Haftung auch auf das private Vermögen und zukünftigen Verdienst – ein kleiner Fehler kann den finanziellen Ruin für den Rest des Lebens bedeuten.
Unterschied zwischen verschiedenen Haftpflichtversicherungen für Sachverständige und Gutachter
Bei der Gestaltung der Haftpflichtversicherung ist es wichtig, Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden umfassend abzusichern. Wenn beispielsweise ein Kunde in den Büroräumen des Sachverständigen über ein nachlässig verlegtes Kabel stolpert und dem Kunden aufgrund seiner Verletzung Einkommen entgeht, ist das ein Vermögensschaden als Folge eines Personenschadens.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, sowie infolgedessen entstehende Vermögensschäden ab.
- Erst durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht sind Sachverständige gegen reine Vermögensschäden, etwa durch ein fehlerhaftes Gutachten, bedarfsgerecht versichert.
- Die Bezeichnung Berufshaftpflichtversicherung ist bei Sachverständigen mit der Vermögensschadenhaftpflicht gleichzusetzen.
Vermögensschadenhaftpflicht: Eine Versicherung, dreifacher Schutz
Die Leistung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sachverständige und Gutachter beschränkt sich nicht auf einen reinen Schadensersatz. Vielmehr sorgen drei Funktionen für umfassenden Schutz:
- Haftungsprüfung: Juristen der Versicherung prüfen zunächst, ob die erhobene Forderung überhaupt gerechtfertigt ist, also ob eine Haftungsgrundlage nach Gesetz oder Vertrag besteht und ob die Höhe der Ansprüche dem tatsächlichen Schaden entspricht.
- Schadensersatzfunktion: Fällt die Prüfung zugunsten des Geschädigten aus, übernimmt der Versicherer den Schadensersatz bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme.
- passive Rechtsschutzfunktion: Haftet der Gutachter nach juristischer Prüfung für einen Schaden nicht oder nicht in vollem Umfang, weist der Versicherer die Forderungen gegenüber dem Anspruchsteller oder seinem Anwalt zurück. Kommt es zum Prozess, verteidigt der Versicherer den Sachverständigen auf eigene Kosten vor Gericht.
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige ab und was nicht?
- Klassifizieren, Schätzen und Bewerten
- Untersuchen von An- und Verkäufen
- Kalkulation von Kosten einer Reparatur oder Sanierung
- Beratung auf Basis eines erstellten Gutachtens mit Schlussfolgerungen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen
- Fehler durch Angestellte Mitarbeiter
- Schäden außerhalb des beschriebenen oder vereinbarten Tätigkeitsbereichs
- Risiken, die sich aus unternehmerischen, planerischen oder Prognoseentscheidungen ergeben
- vorsätzlich pflichtwidriges handeln
Aus den Schadenakten der Versicherer
Was kostet die Versicherung für Sachverständige und Gutachter?
Nutzen Sie den praktischen Online-Rechner von Finanzchecks.de, um sich anhand weniger Angaben zu Ihrer Tätigkeit vorab über die Angebote und Kosten der relevanten Versicherer zu informieren. Die Beitragshöhe hängt je nach Fachgebiet von unterschiedlichen Merkmalen wie Jahresumsatz, Beschäftigtenzahl und zu versichernden Zusatzrisiken ab. Für nebenberufliche Tätigkeiten und Existenzgründer bieten viele Versicherer attraktive Rabatte bis zu 50 %. Auch für eine mehrjährige Vertragsdauer erhalten Sie einen Nachlass bis 10%. Alle möglichen Rabatte werden im Tarif-Vergleich automatisch berechnet. Um einen Überblick der verschiedenen Varianten aus Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen zu erhalten, starten Sie jetzt den Tarifvergleich.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Sachverständige und Gutachter?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 100.000 € Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 0 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 15,38 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Finanzchecks.de empfiehlt deshalb eine Versicherungssumme für die Betriebshaftpflicht von mindestens 3.000.000 €. Die Tarif-Vergleiche für die Vermögensschadenhaftpflicht starten ab einer Versicherungssumme von 100.000 €. Je nach Tätigkeit und Umsatz des Sachverständigen, sowie möglicher Schadenshöhe sollte ein deutlich höhere Versicherungssumme gewählt werden.
Beiträge von der Steuer absetzen
Selbstverständlich können alle Beiträge für betriebliche Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden, weil sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn vermindern. Das Finanzamt beteiligt sich also an den Kosten Ihres Versicherungsschutzes.
Beispiele versicherbarer Risiken
Sachverständige sind auf vielen Gebieten tätig, daher ist auch das Risiko im Schadensfall sehr individuell:
- IT-Sachverständiger
- Kfz-Gutachter
- Sachverständige für Bauwesen
- Gefahrgutbeauftragte
- Sachverständige für Umwelt- und Abfallwesen
- Sachverständige und Gutachter für Immobilien
- Sachverständige für Elektrotechnik
- Pflegesachverständige