unterschätztes Haftungs­risiko: Versicherung für Subunternehmer

  • Subunternehmer sind gegenüber dem Generalunternehmer für Schäden verantwortlich
  • Einzelunternehmer und Personen­gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen
  • Betriebshaftpflicht des General­unternehmers bietet in der Regel keinen Schutz
  • eigene Haftpflicht­versicherung leistet Schadensersatz oder Rechtsschutz

Subunternehmer müssen über eigene Versicherungen verfügen

Ob Baugewerbe, Handwerker, IT-Dienstleister oder weitere Dienstleister: In unserer arbeitsteiligen Wirtschaft ist es völlig normal, dass ein Unternehmen nicht alle Leistungen selbst erbringt, die es seinem Auftraggeber schuldet. Die Verträge sehen oft vor, dass der General­unternehmer (Hauptunternehmer) Teile des Auftrags an Subunternehmer (Nachunternehmer) weitergeben darf. Wer als Subunternehmer tätig ist, darf sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, was seine Haftung angeht.

Im Schadensfall haftet zuerst der General­unternehmer gegenüber dem Auftraggeber. Ist jedoch die berechtigte Schadenersatzforderung auf den Subunternehmer zurück zu führen, wird die Zahlung vom Generalunternehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherung eingefordert. Eigener Versicherungs­schutz durch eine Betriebshaftpflicht des Subunternehmers ist deshalb sehr wichtig. Dies umso mehr, weil Sie als Einzelunternehmer oder vollhaftender Gesellschafter einer Personen­gesellschaft (GbR, OHG, KG) auch mit Ihrem Privatvermögen unbegrenzt für Forderungen gegen das Unternehmen einstehen müssen.

Keine Haftungsbefreiung für den Subunternehmer

Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass der Dienstherr, hier also der Generalunternehmer, für Schäden durch das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) haftet § 278 BGB. Gegenüber dem Auftraggeber gilt diese Haftung ohne Entlastungs­möglichkeit, er haftet genauso, als hätte er den Schaden selbst verursacht.

Diese Gesetzes­vorschrift wird von Subunternehmern oft dahingehend falsch interpretiert, dass sie von allen Haftungsrisiken befreit seien – ein gefährlicher Irrtum. Denn § 278 BGB regelt nur das Verhältnis zwischen General­unternehmer und Auftraggeber. Zwischen General- und Subunternehmer können aber durchaus Schadenser­satzpflichten entstehen. Der Haftpflicht­versicherer vom General­unternehmer kann und wird den Subunternehmer aufgrund des zwischen ihnen bestehenden Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Schadens­ersatzansprüche in Regress nehmen.

Haftungen im Dreieck zwischen Vresicherungsnehmer, Auftraggeber und dem Subunternehmer

Haftpflicht­versicherung des General­unternehmers reicht oft nicht

Sind in der Betriebs­haftpflicht­versicherung vom General­unternehmer die Tätigkeiten vom Subunternehmer nicht versichert, dann haftet auch seine eigene Versicherung für den Schaden nicht. In diesem Fall, besteht seitens des General­unternehmer ein großes Interesse, den Schaden vom Subunternehmer erstattet zu bekommen.

In der Betriebshaftpflicht­versicherung ist zwar meistens das Beauftragen von Subunternehmen mitversichert, jedoch müssen dann auch die Tätigkeiten vom Subunternehmer in der Police mit aufgenommen werden. Beauftragen heißt nicht, dass die Schäden vom Subunternehmer mitversichert sind, sondern dass der Versicherer berechtigte Schadenersatzzahlungen von diesem wieder holt. Es gibt nur sehr wenige Tarife, bei denen die Tätigkeiten der Subunternehmer nicht zusätzlich mit aufgezählt werden müssen, weiteres im Tarifvergleich von unserem Online-Rechner.

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Subunternehmer

Mit einer eigenen Haftpflicht­versicherung nehmen Sie die Sache selbst in die Hand. Überdies sorgt sie für Chancen­gleichheit, wenn es zu einer juristischen Auseinandersetzung um einen Schadensfall kommt. Nicht immer ist eindeutig klar, in wessen Zuständigkeit ein Fehler gemacht wurde, ob gegebenenfalls ein Mitverschulden einzuwenden ist, ob die gestellten Forderungen angemessen sind. Die Betriebshaftpflicht des Subunternehmers ist ein starker Partner, der eine dreifache Leistung erbringt:

  • Juristen und Profis der jeweiligen Branche prüfen, ob die gestellten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach in Ordnung sind. Regress­forderungen eines anderen Versicherers werden auf Augenhöhe geklärt.
  • Nur für berechtigte Ansprüche bezahlt die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Deckungssumme). Sie sollte so hoch bemessen sein, dass sie auch für einen größeren Personenschaden mit Heilbehandlung, Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw. ausreichend ist. FINANZCHECKS.de empfiehlt Versicherungssummen von mindestens drei Millionen Euro.
  • Kommt es über die Ansprüche und einen fairen finanziellen Ausgleich zu keiner Einigung zwischen dem Anspruchsteller und Ihrem Versicherer, weist Ihre Haftpflicht­versicherung die Forderungen zurück. Werden Sie auf Schadensersatz verklagt, begleitet Sie Ihre Betriebshaftpflicht auf Kosten der Versicherung durch die Instanzen und beauftragt gegebenenfalls Gutachter, die Sachverhalte zu Ihren Gunsten klären.

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Schadenbeispiele aus der Haftpflicht­versicherung

Ein Generalunternehmer verantwortet den Neubau eines Schulhauses. Für die Montage der wasserführenden Installation bedient er sich eines Subunternehmers. Da Rohre nicht ordnungsgemäß verschweißt wurden, fließt Wasser durch den gesamten Rohbau. Wegen eines langen Wochenendes wird die Nässe erst nach vier Tagen bemerkt. Der Schaden an der Gebäude­substanz beläuft sich auf 2,5 Millionen Euro. Die Haftpflicht­versicherung des General­unternehmers fordert vom Subunternehmer Regress in dieser Höhe. Die Versicherung vom Subunternehmer prüft die Forderung und übernimmt die berechtigte Leistung.

Bei der Anlieferung von Baumaterial gehen Mitarbeiter des Subunternehmers unvorsichtig vor und beschädigen beim Entladen Ladefläche und Türen des Lieferfahrzeugs – auch dies ist ein Fall für die Betriebs­haftpflicht.


Fixe Kosten statt eines ungewissen Risikos

Online-Rechner Gewerbehaftpflichtversicherung Kosten

Mit einer Haftpflicht übertragen Sie wichtige Teile Ihres unternehmerischen Risikos auf eine Gemeinschaft von Unternehmen, die in gleicher oder ähnlicher Weise bedroht sind. Es macht keinen Sinn, als Einzelner Rücklagen zu bilden für einen zwar unwahrscheinlichen, aber doch denkbaren Fall. Ein Versicherer kann nach dem Gesetz der großen Zahl das Risiko beherrschbar machen und ein Kollektiv von Versicherten organisieren.

Wie groß – oder besser gesagt klein – Ihr Beitrag zu diesem Kollektiv ist, stellen Sie mit dem Online-Rechner von FINANZCHECKS.de ganz leicht selbst fest. Dazu bedarf es nur weniger Informationen über Ihren Betrieb, zum Beispiel:

  • Datum der Gewerbeanmeldung,
  • Jahresumsatz,
  • Lohnsumme,
  • Zahl der Mitarbeiter oder Minijobber,
  • eventuelle Vorschäden.

Für weit über achthundert Betriebsarten liefert der Rechner von FINANZCHECKS.de mehr als nur eine simple Preisübersicht. Mit dem Tarifvergleich erhalten Sie eine ausführliche Darstellung aller wesentlichen Merkmale des Versicherungs­angebots, von der Deckungssumme über eine kostensparende Selbstbeteiligung bis hin zu einzelnen Erweiterungen wie Auslandsschäden, Schlüsselverlust oder die kostenfreie integrierte Privathaft­pflicht. Starten Sie aus dem Tarif­vergleich heraus einen Online-Antrag oder holen Sie sich Rat bei den FINANZCHECKS.de Experten, wenn Sie unsicher sind und weitere Informationen benötigen.

Diese Versicherungen sind für Sie zusätzlich interessant

Die Betriebshaftpflicht ist fraglos die wichtigste Versicherung für Unternehmer und Subunternehmen. Je nach Tätigkeitsfeld sollten aber weitere Risiken abgesichert werden.

  • Sind Sie planend oder beratend tätig oder erbringen IT-Dienstleistungen? Dann drohen Ersatzansprüche aus reinen Vermögensschäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Eine normale Betriebshaftpflicht­versicherung bietet dafür keinen oder nur unzureichenden Schutz. Eine separate Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung schließt die Deckungslücke.
  • Sie besitzen selbst fahrende und transportable Maschinen? Versichern Sie diese umfangreich über eine Maschinen­versicherung dank Allgefahren-Prinzip.
  • Während die Haftpflicht­versicherungen passiven Rechtsschutz bei Schadens­ersatzforderungen bieten, übernimmt eine Firmenrechtsschutz­versicherung die Kosten aktiver Rechtsverfolgung.
  • Eine Kautions­versicherung ersetzt Bankbürgschaften und ähnliche Garantien. Sie erhöht das Vertrauen Ihrer Auftraggeber, wird eventuell vom General­unternehmer sogar zur Bedingung für eine Auftragsvergabe gemacht.
  • Ihre technische und kaufmännische Betriebs­einrichtung, Waren und andere Vorräte versichern Sie durch eine Sach-Inhaltsversicherung gegen Brand, Einbruch, Leitungswasser und Naturgefahren. Diese kann durch die Absicherung des Ertragsausfalls bei Betriebs­stillstand nach einem Sachschaden ergänzt werden.
  • Für Ihre betrieblich genutzten Fahrzeuge brauchen Sie auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht­versicherung. Ein Flottenvertrag vereinfacht die Verwaltung und ist günstiger als Einzelpolicen. Empfehlenswert ist die Ergänzung um Voll- oder Teilkasko sowie eine Auto-Inhaltsversicherung, die zum Beispiel Werkzeuge ersetzt, wenn diese aus dem Fahrzeug gestohlen werden.